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   BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 83/78   

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BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 (https://dejure.org/1981,1100)
BAG, Entscheidung vom 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 (https://dejure.org/1981,1100)
BAG, Entscheidung vom 07. April 1981 - 1 ABR 83/78 (https://dejure.org/1981,1100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eine Werkstatt für Behinderte im Sinne von SchwbG § 52 dient karitativen Bestimmungen iS von BetrVG § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 und ist daher ein Tendenzbetrieb

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tendenzbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 254 (Ls.)
  • BB 1981, 2005
  • DB 1981, 2623
  • DB 1981, 999
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.05.1970 - 1 ABR 17/69

    Tendenzunternehmen - Lohndruckerei

    Auszug aus BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 83/78
    Das Sozialstaatsprinzip erfordert grundgesetzlich nicht eine bestimmte Ausgestaltung der Betriebsverfassung (Entscheidung des Senats vom 29. Mai 1970, BAG 22, 360 [369 f .] » A P Nr. 13 zu § 81 BetrVG [zu I 2 a der Gründe]; Dütz, Anm. zu EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 9 [zu II 1]).
  • ArbG Berlin, 25.11.1977 - 10 BV 12/77
    Auszug aus BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 83/78
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. No- vember 1977 - 10 BV 12/77 - abgeändert.
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12

    Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    mit einem wirtschaftlich verwertbaren Ergebnis beschäftigt werden, oder ob dieses Ziel erst dann erreicht ist, wenn die behinderten Menschen nach einer Beschäftigung bei der Arbeitgeberin wieder in das allgemeine Arbeitsleben eingegliedert werden können (vgl. BAG 7. April 1981 - 1 ABR 83/78 - zu B III 2 der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 8 TaBV 82/04

    Pflicht eines gemeinnützigen Arbeitgebers zur Bildung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es gleichgültig, ob der Dienst am körperlich leidenden Menschen zur Linderung und Beseitigung der Nöte oder zu deren vorbeugender Abwehr geleistet wird (vgl. BAG vom 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972).

    Es ist auch unerheblich, ob die arbeitstechnische Organisation des Betriebes geeignet ist, das Ziel auf optimale Weise zu erreichen (vgl. BAG vom 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 - NJW 1982, 254).

    Das Merkmal der karitativen Bestimmung erfordert nicht, dass die Hilfeleistung für leidende Menschen unentgeltlich oder allenfalls zu einem nicht kostendeckenden Entgelt geschieht (vgl. BAG v. 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 - a.a.O.; 05.10.2000 - 1 ABR 14/00 a.a.O.).

  • BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 15/87

    Karitatives Unternehmen

    Dadurch unterscheide sich der Tatbestand des vorliegenden Falles von dem durch das Bundesarbeitsgericht mit seinem Beschluß vom 7. April 1984 entschiedenen Fall (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972).

    Diese Umschreibung des Begriffes des Karitativen hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 7. April 1981 (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972) übernommen und sie seiner Rechtsprechung insgesamt zugrunde gelegt.

    Demgegenüber ist das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 7. April 1981 (aaO) zu dem Ergebnis gelangt, daß eine möglichst kostendeckende Gestaltung der Tätigkeit einer karitativen Bestimmung des Unternehmens nicht entgegenstehe (aaO, unter III 4 a. E. der Gründe m. w. N.) und daß die dort in Rede stehende Hilfe für Behinderte in einer Behindertenwerkstätte nicht dadurch ihren karitativen Charakter verliere, daß sie gleichzeitig eine sozialpolitische Aufgabe der Gesellschaft, d. h. des Staates, sei.

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 TaBV 4/12

    Werkstatt für Behinderte ist ein Tendenzbetrieb

    Diese Hilfe für Behinderte verliert nicht dadurch ihren karitativen Charakter, dass sie gleichzeitig eine sozialpolitische Aufgabe der Gesellschaft, d.h. des Staates ist (vgl. BAG, Beschluss vom 07.04.1981, 1 ABR 83/78, zitiert nach juris; so auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.06.2011, 10 TaBV 96/00, zitiert nach juris).

    Darauf, ob die arbeitstechnische Organisation des Betriebes geeignet ist, das Ziel auf optimale Weise zu erreichen, kommt es nicht an (vgl. BAG, Beschluss vom 07.04.1981, 1 ABR 83/78, zitiert nach juris).

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Für eine solche Behindertenwerkstatt hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 7. April 1981 - 1 ABR 83/78 - (AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972) angenommen, daß sie unmittelbar und überwiegend karitativen Zwecken diene und deshalb ein Tendenzbetrieb im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG sei.
  • BAG, 08.11.1988 - 1 ABR 17/87

    Zustimmung des Betriebsrats für die Einstellung eines Psychologen - Definition

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 7. April 1981 - 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe) dient ein Unternehmen dann karitativen Bestimmungen, wenn es sich den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel gesetzt hat, wenn es auf Heilung oder Milderung innerer und äußerer Nöte des Einzelnen gerichtet ist, wobei gleichgültig ist, ob diese Hilfe zur Linderung und Beseitigung der Nöte oder zu deren vorbeugender Abwehr geleistet wird.

    In Konkretisierung dieser Begriffsbestimmung hat der Senat am 7. April 1981 (aaO) entschieden, daß die in einer Werkstatt für Behinderte angestrebte berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung Behinderter in das Arbeitsleben eine Hilfeleistung am leidenden Menschen ist.

  • BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 48/94

    Karitative Bestimmung eines Krankenhauses

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits in seinem Beschluß vom 7. April 1981 (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972, zu IV 2a der Gründe) näher begründet, warum es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß das Betriebsverfassungsgesetz für Tendenzbetriebe keinen Wirtschaftsausschuß vorsieht.
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betreffend Beginn und Ende der täglichen

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 7. April 1981 (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß die Hilfe für Behinderte in einer Werkstatt für Behinderte nicht dadurch ihren karitativen Charakter verliere, daß diese Hilfe gleichzeitig eine sozialpolitische Aufgabe der Gesellschaft und damit des Staates sei.
  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

    Auch in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass Heime und Werkstätten für Behinderte und sonstige Förderungswerke für Behinderte zu Tendenzbetrieben im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG gehören, sofern sie ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeiten (BAG 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 16; BAG 29.06.1988 - 7 ABR 15/87 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 37).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 50/87

    Tendenzschutz eines Berufsförderungswerkes - Karitative Bestimmung eines

    Die Umschreibung des Begriffes des Karitativen hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 7. April 1981 (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972) übernommen und sie seiner Rechtsprechung insgesamt zugrunde gelegt.

    Demgegenüber ist das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 7. April 1981 (aaO) zu dem Ergebnis gelangt, daß eine möglichst kostendeckende Gestaltung der Tätigkeit einer karitativen Bestimmung des Unternehmens nicht entgegenstehe (aaO, unter III 4 a. E. der Gründe m. w. N.) und daß die dort in Rede stehende Hilfe für Behinderte in einer Behindertenwerkstätte nicht dadurch ihren karitativen Charakter verliere, daß sie gleichzeitig eine sozialpolitische Aufgabe der Gesellschaft, d. h. des Staates, sei.

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2010 - 15 TaBV 46/10

    DRK-Blutspendedienst West gGmbH als Tendenzunternehmen

  • LAG Düsseldorf, 24.01.1995 - 8 TaBV 112/94

    Wirtschaftsausschuss

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABN 12/81

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LAG Saarland, 15.07.1987 - 2 Sa 34/86

    Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft und des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

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