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   BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12   

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https://dejure.org/2014,14956
BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12 (https://dejure.org/2014,14956)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2014 - 1 ABR 85/12 (https://dejure.org/2014,14956)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 (https://dejure.org/2014,14956)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb - Informationsveranstaltung des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; Informationsveranstaltung des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb - Informationsveranstaltung des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 117 BetrVG
    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb - Informationsveranstaltung des Arbeitgebers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb - Informationsveranstaltung des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb - Informationsveranstaltung des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung hinsichtlich der Durchführung von Informationsveranstaltungen über Hintergründe des Unternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeit-nehmer im Betrieb

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Ordnungsverhalten bei Informationsveranstaltungen - tertium non datur?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Informationsveranstaltungen?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Informationsveranstaltungen des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 128
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 37/12

    Mitbestimmung der Personalvertretung des fliegenden Personals bei der Anpassung

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12
    Die Gesamtvertretung ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren beteiligtenfähig (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 37/12 - Rn. 16) .

    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts der Gesamtvertretung bei einem bestimmten Regelungsgegenstand ist ein Rechtsverhältnis, das einer gerichtlichen Feststellung zugänglich ist ( BAG 17. September 2013 - 1 ABR 37/12 - Rn. 20 ) .

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12
    Dazu schränkt das Mitbestimmungsrecht nach § 77 Abs. 1 Nr. 1 TV-PV die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01  - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 101, 216 ) .
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12
    Das danach bestehende Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung setzt voraus, dass den Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden, die diese zu ihrer beruflichen Tätigkeit im Allgemeinen befähigen (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 350) .
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12
    Nach der zu dessen Auslegung heranzuziehenden Begründung des Einigungsstellenspruchs (vgl. hierzu BAG 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 98, 323) ist die Einigungsstelle davon ausgegangen, die Gesamtvertretung wolle an der Organisation und Durchführung der Informationsveranstaltung mitwirken.
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12
    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Änderung des im zweiten Rechtszug gestellten Antrags, die grundsätzlich nicht mehr möglich wäre (dazu BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 19, BAGE 136, 334) .
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12
    Das genügt nicht zur Begründung eines unmittelbaren Bezugs zur Arbeitsleistung (vgl. dazu BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 46/01 - zu B II der Gründe, BAGE 101, 285) .
  • LAG Hessen, 12.07.2012 - 5 TaBV 250/11

    Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Teilnahme von Cockpit-Mitarbeitern an

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12
    Die Rechtsbeschwerde der Gesamtvertretung gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Juli 2012 - 5 TaBV 250/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12
    Hierzu zählen sowohl verbindliche Verhaltensregeln als auch Maßnahmen, die das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung betreffen und berühren, ohne Normen für das Arbeitsverhalten zum Inhalt zu haben (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 17 f. mwN, BAGE 140, 343) .
  • ArbG Hamburg, 16.01.2024 - 24 BVGa 1/24

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von ChatGPT

    Die Entscheidung, ob, wann und wie die vertraglich zugesagte Arbeit zu erledigen ist und wie deren Erbringung kontrolliert und gesichert wird, fällt nicht unter den Mitbestimmungstatbestand (BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 85/12).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Gegenstand der Maßnahme war aber die Festlegung, welche Arbeiten die Arbeitnehmer in welcher Weise während ihrer Arbeitszeit auszuführen bzw. nicht auszuführen hatten (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - Rn. 23; 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 17, BAGE 140, 343) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15

    Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Das hindert den Arbeitgeber allerdings nicht daran, in der Belegschaft für seinen Standpunkt in Sachfragen zu werben (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - AP Nr. 45 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16

    Mitbestimmungspflicht für Essensverbot am Arbeitsplatz - Unterlassungsanspruch

    Bei solchen Maßnahmen hat der Betriebsrat mitzubestimmen und schränkt so die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - NZA 2015, 128).

    Dagegen sind solche Regeln und Weisungen, die das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer betreffen, mitbestimmungsfrei (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - NZA 2015, 128).

    Hierzu zählen sowohl verbindliche Verhaltensregeln als auch Maßnahmen, die das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung betreffen und berühren, ohne Normen für das Arbeitsverhalten zum Inhalt zu haben (BAG vom 15.4.2014 - 1 ABR 85/12 - NZA 2015, 128).

    Allerdings ist denkbar, dass Weisungen des Arbeitgebers einen "Doppelcharakter" aufweisen, also einerseits das Ordnungsverhalten, zugleich aber das Arbeitsverhalten regeln (oder keines von Beiden, vgl. BAG vom 15.4.2014 - 1 ABR 85/12- NZA 2015, 128).

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Bei solchen Maßnahmen hat der Betriebsrat mitzubestimmen und schränkt so die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - Rn. 22 mwN) .

    Dagegen sind solche Regeln und Weisungen, die das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer betreffen, mitbestimmungsfrei (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - Rn. 23) .

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