Rechtsprechung
BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versetzung bei einer Abordnung in eine Filiale - Ausschluss des Beteiligungsrechts des Betriebsrates durch Einverständnis des Arbeitnehmers - Mitbestimmung des Betriebsrates bei zeitlich befristeter Abordnung eines Mitarbeiters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 23 Abs. 3, § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1, § 23 Abs. 3
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen von Arbeitnehmern in eine andere Filiale - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 26.01.1988 - 1 BV 65/87
- LAG Düsseldorf, 01.09.1988 - 4 TaBV 44/88
- BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Papierfundstellen
- NZA 1990, 112
- NZA 1990, 357
- BB 1990, 1093
- BB 1990, 1129
- BB 1990, 355
- DB 1990, 1093
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84
Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers und denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht beansprucht, so genau bezeichnen muß, daß mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Senatsbeschlüsse vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972).Der Betriebsrat kann die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen i.S. von § 99 Abs. 1 BetrVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall feststellen lassen, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, sofern nur die Möglichkeit besteht, daß in Zukunft mit ähnlichen Streitfällen zu rechnen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1986, aaO, vom 18. Oktober 1988, aaO, und zuletzt vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
Der Senat hat in dem Beschluß vom 18. Februar 1986 (aaO) klargestellt und dies in den Beschlüssen vom 18. Oktober 1988 (…aaO) und 1. August 1989 (…aaO) wiederholt, daß die Beteiligung des Betriebsrats im abgebenden Betrieb nur dann entfallen kann, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheidet und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert wird.
Der Senat hat in dem Beschluß vom 18. Februar 1986 (aaO) zur Begründung ausgeführt, bereits nach allgemeinem Sprachgebrauch sei Versetzung die Zuweisung eines anderen Dienst- oder Arbeitsortes.
Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, daß das Einverständnis eines Arbeitnehmers das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG nicht ausschließt, da dieses dem Betriebsrat zum Schutz zwar auch des einzelnen Arbeitnehmers, vor allem aber der Interessen der Belegschaft gegeben worden ist (Beschlüsse des Senats vom 18. Februar 1986, aaO, zu B II 3 der Gründe, …und vom 1. August 1989, aaO, zu B II 2 b der Gründe).
Erstmals durch Beschluß vom 18. Februar 1986 (aaO) hat der Senat ausgesprochen, daß die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs i.S. von § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG auch dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitsort entsandt wird, ohne daß sich seine Arbeitsaufgabe ändert oder er in eine andere organisatorische Einheit eingegliedert wird.
Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, es bestehe in der zu entscheidenden Rechtsfrage eine Divergenz zu der Entscheidung des Sechsten Senats vom 30. April 1981 (BAGE 35, 228 [BAG 30.04.1981 - 6 ABR 59/78] = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972), obwohl der Senat in dem Beschluß vom 18. Februar 1986 (aaO, zu B II 5 der Gründe) einen solchen Widerspruch verneint hatte.
Bereits in der Entscheidung vom 18. Februar 1986 (aaO, zu B II 5 der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß die vorübergehende Versetzung eine einheitliche Maßnahme darstellt, die einheitlich der Zustimmung des Betriebsrats bedarf.
- BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87
Umfang des Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrates - Zulässigkeit der …
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers und denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht beansprucht, so genau bezeichnen muß, daß mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Senatsbeschlüsse vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972).Der Betriebsrat kann die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen i.S. von § 99 Abs. 1 BetrVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall feststellen lassen, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, sofern nur die Möglichkeit besteht, daß in Zukunft mit ähnlichen Streitfällen zu rechnen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1986, aaO, vom 18. Oktober 1988, aaO, und zuletzt vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
Der Senat hat in dem Beschluß vom 18. Februar 1986 (…aaO) klargestellt und dies in den Beschlüssen vom 18. Oktober 1988 (aaO) und 1. August 1989 (…aaO) wiederholt, daß die Beteiligung des Betriebsrats im abgebenden Betrieb nur dann entfallen kann, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheidet und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert wird.
Eine endgültige Klärung der Problematik ist aber möglicherweise erst mit den genannten Folgeentscheidungen des Senats vom 18. Oktober 1988 (aaO) und vom 1. und 8. August 1989 (…aaO) erfolgt.
Anders als bei dem der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 1988 (- 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 3 der Gründe) zugrundeliegenden Sachverhalt hat der Betriebsrat des vorliegenden Verfahrens bei den Abordnungen, die den vorliegenden Rechtsstreit auslösten, ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG mit Rücksicht auf die kollektiven Belange der Belegschaft und der individuellen Interessen der von der Abordnung betroffenen Arbeitnehmer für die Entsendung und bei der "Rückkehr" der abgeordneten Arbeitnehmer geltend gemacht.
Allerdings hat der Senat in dem Beschluß vom 18. Oktober 1988 (aaO, zu B I 3 der Gründe) ausgeführt, es seien Fallgestaltungen denkbar, in denen die erneute Beschäftigung von Arbeitnehmern, die zu einem anderen Betrieb entsandt waren, sich als Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG darstellt.
- BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88
Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der …
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 51/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe) und vom 8. August 1989 (- 1 ABR 63/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe) festgehalten.In den Beschlüssen vom 1. August 1989 (…aaO) und vom 8. August 1989 (aaO) hat der Senat zur Begründung der Annahme, daß die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes an einem anderen Ort eine Versetzung i.S. von § 95 Abs. 3 BetrVG sei, im Anschluß an Misera (Anm. zu BAG AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972) darauf hingewiesen, daß ihre Richtigkeit sich zusätzlich auch aus dem systematischen Zusammenhang von § 95 Abs. 3 Satz 1 und 2 BetrVG ergibt.
Eine grobe Pflichtverletzung setzt zwar nicht unbedingt ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus, da der Arbeitgeber hier nicht als Einzelperson, sondern als Organ der Betriebsverfassung angesprochen ist und insoweit das gleiche gilt wie bei der Auflösung des Betriebsrats (Beschluß des Senats vom 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - zu B III der Gründe;… im Ergebnis ebenso Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 23 Rz 72; Thiele, GK-BetrVG, 2. Bearbeitung, § 23 Rz 95;… Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 23 Rz 44;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 23 Rz 48).
Der Arbeitgeber begeht allerdings keinen groben Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem BetrVG i.S. des § 23 Abs. 3 BetrVG, wenn er in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertritt (vgl. Senatsbeschluß vom 27. November 1973, BAGE 25, 415 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972 und Beschluß vom 8. August 1989, aaO, zu B III der Gründe).
Eine endgültige Klärung der Problematik ist aber möglicherweise erst mit den genannten Folgeentscheidungen des Senats vom 18. Oktober 1988 (…aaO) und vom 1. und 8. August 1989 (aaO) erfolgt.
- BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 51/88
Versetzung: Entsendung an anderen Arbeitsort
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Der Betriebsrat kann die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen i.S. von § 99 Abs. 1 BetrVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall feststellen lassen, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, sofern nur die Möglichkeit besteht, daß in Zukunft mit ähnlichen Streitfällen zu rechnen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1986, aaO, vom 18. Oktober 1988, aaO, und zuletzt vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Der Senat hat in dem Beschluß vom 18. Februar 1986 (…aaO) klargestellt und dies in den Beschlüssen vom 18. Oktober 1988 (…aaO) und 1. August 1989 (aaO) wiederholt, daß die Beteiligung des Betriebsrats im abgebenden Betrieb nur dann entfallen kann, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheidet und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert wird.
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 51/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe) und vom 8. August 1989 (- 1 ABR 63/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe) festgehalten.
In den Beschlüssen vom 1. August 1989 (aaO) und vom 8. August 1989 (…aaO) hat der Senat zur Begründung der Annahme, daß die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes an einem anderen Ort eine Versetzung i.S. von § 95 Abs. 3 BetrVG sei, im Anschluß an Misera (Anm. zu BAG AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972) darauf hingewiesen, daß ihre Richtigkeit sich zusätzlich auch aus dem systematischen Zusammenhang von § 95 Abs. 3 Satz 1 und 2 BetrVG ergibt.
Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, daß das Einverständnis eines Arbeitnehmers das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG nicht ausschließt, da dieses dem Betriebsrat zum Schutz zwar auch des einzelnen Arbeitnehmers, vor allem aber der Interessen der Belegschaft gegeben worden ist (…Beschlüsse des Senats vom 18. Februar 1986, aaO, zu B II 3 der Gründe, und vom 1. August 1989, aaO, zu B II 2 b der Gründe).
- BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 59/78
Versetzung
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Die Entscheidung des Sechsten Senats vom 30. April 1981 (- 6 ABR 59/78 - BAGE 35, 228 [BAG 30.04.1981 - 6 ABR 59/78] = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972) steht entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers dieser Annahme nicht entgegen.Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, es bestehe in der zu entscheidenden Rechtsfrage eine Divergenz zu der Entscheidung des Sechsten Senats vom 30. April 1981 (BAGE 35, 228 [BAG 30.04.1981 - 6 ABR 59/78] = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972), obwohl der Senat in dem Beschluß vom 18. Februar 1986 (…aaO, zu B II 5 der Gründe) einen solchen Widerspruch verneint hatte.
- BGH, 03.07.1972 - III ZR 134/71
Enteignungsentschädigung bei faktischer Bausperre
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Deshalb ist abgesehen von den Fällen des § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG die Bestimmung eines anderen Arbeitsortes auch stets die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs (Hromadka, DB 1972, 1532 [BGH 03.07.1972 - III ZR 134/71];… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 41, 46;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 99 Rz 22 a). - BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers und denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht beansprucht, so genau bezeichnen muß, daß mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Senatsbeschlüsse vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem …
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Der Arbeitgeber begeht allerdings keinen groben Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem BetrVG i.S. des § 23 Abs. 3 BetrVG, wenn er in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertritt (vgl. Senatsbeschluß vom 27. November 1973, BAGE 25, 415 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972 …und Beschluß vom 8. August 1989, aaO, zu B III der Gründe). - BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen …
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Nach der Entscheidung des Senats vom 6. Dezember 1988 (- 1 ABR 42/87 - n.v., im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe und im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. April 1985, BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) kommt die Rechtsfolge des § 23 Abs. 3 BetrVG dann in Betracht, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden ist und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der gemeinsam wahrzunehmenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten will. - BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 18/87
Begriff der Versetzung
Auszug aus BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Das Betriebsverfassungsgesetz enthält in § 95 Abs. 3 BetrVG einen eigenen Versetzungsbegriff, dessen Inhalt nicht davon abhängig ist, ob der Arbeitgeber aufgrund des Einzelarbeitsvertrages zur "Versetzung" des Arbeitnehmers befugt ist oder nicht (Beschluß des Senats vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe). - BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden - …
- BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern
- BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97
Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit
Ein Unterlassungsanspruch nach dieser Vorschrift setzt einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten durch den Arbeitgeber voraus (BAG Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP Nr. 76 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe). - BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05
Mitbestimmung bei Versetzung
Der Versetzungsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ist danach nicht nur funktionell bestimmt, sondern hat auch eine räumliche Dimension (vgl. insb. 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, zu B II 1 b der Gründe; 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 85, zu B I 2 b der Gründe). - BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90
Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb
Die vorübergehende Versetzung sei eine einheitliche Maßnahme, die einheitlich der Zustimmung des Betriebsrats bedürfe und sich nicht in ein Ausscheiden aus dem Betrieb und ein (Wieder-)Eingliedern in den Betrieb trennen lasse (Beschlüsse vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972, vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP Nr. 17 zu § 95 BetrVG 1972, vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972).a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dient das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG vor allem dem Schutz der Interessen der Belegschaft und daneben auch dem Schutz des einzelnen, von der personellen Maßnahme, insbesondere einer Versetzung, betroffenen Arbeitnehmers (Beschlüsse vom 14. November 1989, a.a.O., zu B I 2 b cc der Gründe …und vom 18. Februar 1986, a.a.O., zu B II 3 der Gründe).
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das Einverständnis eines Arbeitnehmers mit einer ihn betreffenden personellen Maßnahme das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG nicht ausschließt (Beschluß vom 14. November 1989, a.a.O., mit weiteren Nachweisen), weil dieses Beteiligungsrecht dem Betriebsrat nicht nur im Interesse des von der personellen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers eingeräumt worden ist, sondern auch und - wie etwa bei der Einstellung - vornehmlich im Interesse der Gesamtheit der Arbeitnehmer des Betriebes.
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zB 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 85, zu B III 2 der Gründe; 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, 163) besteht zwar bei der Rückkehr nach einer Abordnung innerhalb des Unternehmens kein Mitbestimmungsrecht unter dem Gesichtspunkt der Einstellung iSd. § 99 BetrVG, gleichgültig, ob der Rückkehrzeitpunkt des abgeordneten Mitarbeiters von vornherein feststeht oder - zB im Falle einer zeitlich unbestimmten Vertretung - zunächst unbestimmt ist, die Rückkehr des betreffenden Arbeitnehmers aber festgestanden hat. - BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01
Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer …
Aus den vorangehenden Ausführungen zum groben Pflichtverstoß bei mehrfacher Verletzung des Mitbestimmungsrechts und anhand der nachfolgenden Fundstellen der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird deutlich, daß auch nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts ein einmaliger, aber schwerwiegender Verstoß des Arbeitgebers gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten genügen kann, einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG zu begründen (vgl. BAG 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 85). - BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92
Betriebsrat: Auflösung
Vorliegend ist das Beschwerdegericht zwar zutreffend davon ausgegangen, daß es auf ein Verschulden des Betriebsrats nicht ankommt (Senatsbeschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP Nr. 76 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und insbesondere Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972, zu B III der Gründe); es hat aber dennoch den Begriff der groben Amtspflichtverletzung verkannt, weil es angenommen hat, der Abschluß einer Betriebsvereinbarung, die von einem Tarifvertrag abweiche, sei grundsätzlich ein grober Verstoß des Betriebsrats gegen seine Pflichten. - BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG
Hierbei ist das Beschwerdegericht zutreffend davon ausgegangen, daß es auf ein Verschulden des Arbeitgebers nicht ankommt (Senatsbeschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes und Senatsbeschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP Nr. 76 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90
Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens
Es ist deshalb wahrscheinlich, daß in Zukunft mit ähnlichen Streitfällen zu rechnen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP Nr. 76 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 1 b der Gründe).In allen bislang vom Senat entschiedenen Fällen eines vorübergehenden externen Einsatzes von Arbeitnehmern erbrachten die versetzten Arbeitnehmer entweder ihre bisherige Arbeitsleistung für den Arbeitgeber an einem anderen Ort (…vgl. die Sachverhalte der Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1986, aaO, vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP Nr. 17 zu § 95 BetrVG 1972 und vom 8. August 1989, BAGE 62, 314 [BAG 08.08.1989 - 1 ABR 63/88] = AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972) oder in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers (…vgl. die Sachverhalte der Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1988, aaO, und vom 14. November 1989, aaO, sowie Senatsbeschluß vom 30. September 1990 - 1 ABR 37/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, für die Versetzung in einen anderen Betrieb desselben Unternehmens auf Dauer).
- BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil
Daran ändert auch ein Einverständnis des Klägers mit seiner Versetzung nichts, weil dieses das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG nicht ausschließt (BAG 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - Rn. 27, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 85). - BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12
Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche …
Auch die einmalige Verletzung der Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz kann grob iSd. § 23 Abs. 3 BetrVG sein, wenn sie nur schwerwiegend genug ist (BAG 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - zu B II 2 der Gründe) . - BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne …
- BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung
- LAG Köln, 16.11.1990 - 12 TaBV 57/90
Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgeber gegen die Grundsätze vertrauensvoller …
- BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90
Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen
- BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92
Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats
- LAG Hamm, 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03
Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer …
- BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 878/11
Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil
- LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBV 34/17
Einordnung der Zuordnung zum HR-Placement als mitbestimmungspflichtige Versetzung
- LAG Köln, 14.11.1991 - 10 TaBV 30/91
Betriebsrat: Mitbestimmung bei kurzfristiger Abordnung in die neuen Bundesländer
- LAG Hamburg, 12.01.2007 - 6 TaBV 7/06
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in einem Redaktionsunternehmen einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiteinteilung - Dienstplan
- BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 879/11
Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil
- LAG Baden-Württemberg, 29.10.1990 - 10 TaBV 1/90
Betriebsvereinbarung: Kollision mit Tarifvertrag; arbeitsgerichtliches …
- BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 52/90
Anforderungen der Abordnung von Flugbegleiter der DLH zu DFG - …
- LAG Hamm, 07.11.2019 - 13 TaBV 44/19
Rechtsstellung des Betriebsrats
- LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 139/04
Einstellung - Zustimmungsersetzung - fehlende Unterrichtung
- LAG Hamm, 26.10.2012 - 10 TaBV 35/12
Kein Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei Aufhebung einer vorläufigen …
- LAG Nürnberg, 06.11.1990 - 4 TaBV 13/90
Arbeitgeber - Anordnung von Überstunden - Zustimmung des Betriebsrates - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Gemeinschaftsbetrieb - Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates
- LAG Hessen, 24.02.2011 - 5 TaBV 120/10
Globalantrag - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats anlässlich der Erstellung …
- ArbG München, 14.02.2019 - 32 BV 287/18
Verpflichtung der Arbeitgeberin, mit dem Betriebsrat und mit der Belegschaft auf …
- ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
- LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
Arbeitszeit: Mitbestimmung des Betriebsrates bei Schichtabsagen
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 TaBV 6/14
Versetzung - Zustimmungsverweigerung - Vertrauensleuteschutzabkommen
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
Heranziehung von Hilfspersonal zu Operationen außerhalb des eigenen Krankenhauses …
- LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung
- ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22
- LAG Nürnberg, 13.11.1990 - 4 TaBV 13/90
Verletzung von Mitwirkungsrechten der betrieblichen Einigungsstelle durch …
- VG Frankfurt/Main, 27.02.2023 - 23 K 3421/22
Der Dienststellenleiter ist verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums …
- LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
Nachträgliche Umdeklarierung einer bereits endgültig vollzogenen personellen …
- ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04
Anspruch auf Unterlassung wertender Äußerungen über das Verhalten von Mitgliedern …
- ArbG Frankfurt/Main, 24.10.2001 - 6 BV 167/01
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu der …
- OVG Berlin, 14.06.1990 - PV Bln 11.88
Umsetzung eines Feuerwehrmannes zu einer anderen Feuerwache ; Hinderung eines …
- AG Frankfurt/Main, 24.10.2001 - 6 BV 167/01
Rückversetzung und Zustimmung des Betriebsrats