Rechtsprechung
   BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1052
BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83 (https://dejure.org/1985,1052)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1985 - 1 ABR 9/83 (https://dejure.org/1985,1052)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 (https://dejure.org/1985,1052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Beschlussverfahren bei Streit um Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag - Verteilung des Tronc-Aufkommens unter die Arbeitnehmer - Betriebliche Lohngestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 235 (Ls.)
  • DB 1986, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABN 30/82

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - BAG - LAG

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83
    Mit der durch Beschluß des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 ABN 30/82 - zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Betriebsrat sein Begehren weiter, während die Spielbank um Zurückweisung der Rechtsbeschwerde bittet.
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83
    An der Feststellung, daß ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verstoßen hat, besteht nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig kein rechtlich begründetes Interesse, wenn sich aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für die Beteiligten nicht mehr ergeben können (vgl. zuletztBeschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83
    Der Senat hat daher auch entschieden, daß die Aufgabenzuweisung in § 80 Abs. 1 BetrVG nicht gleichzeitig die Einräumung entsprechender Mitbestimmungsrechte zum Inhalt habe(Beschluß vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 -, BAG 39, 86 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 25/75

    Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83
    Immer dann, wenn die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelte Ordnung des Betriebes und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit sind, soll darüber im Beschlußverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entschieden werden (Beschluß vom 19. Februar 1975, BAG 27, 33, 37 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 zu II 1 der Gründe; Beschluß vom 19. Mai 1978, BAG 30, 298, 304 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73

    Leitende Angestellte: Bildung von Sprecherausschüssen

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83
    Immer dann, wenn die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelte Ordnung des Betriebes und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit sind, soll darüber im Beschlußverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entschieden werden (Beschluß vom 19. Februar 1975, BAG 27, 33, 37 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 zu II 1 der Gründe; Beschluß vom 19. Mai 1978, BAG 30, 298, 304 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Die Aufgabe des Betriebsrats, die Einhaltung der Gesetze im Betrieb der Arbeitgeberin zu überwachen, begründet keinen eigenen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die dafür erforderlichen Maßnahmen durchführt (vgl. BAG 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - EzA BetrVG 1972 § 87 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Zwar können einzelne Rechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag erweitert werden (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 28 ff., zu B II 3 b der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9), sie können mittels Tarifvertrags aber nicht beseitigt oder eingeschränkt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Aus der Aufgabe des Betriebsrats, die Einhaltung von Tarifverträgen im Betrieb zu überwachen, folgt kein Recht, vom Arbeitgeber die Durchführung der zur Einhaltung erforderlichen Maßnahmen zu verlangen (st. Rspr., vgl. BAG 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - EzA BetrVG 1972 § 87 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9, zu B III 2 der Gründe).

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 16. Juli 1985 (- 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9) eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, hat der Senat an dieser schon früher nicht mehr festgehalten.

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Das Beschlußverfahren ist die dafür geschaffene und besonders geeignete Verfahrensart (Beschluß des Senats vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    So hat der Senat in dem schon erwähnten Verfahren 1 ABR 9/83 (Beschluß vom 16. Juli 1985, aaO) einen Antrag des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Rückerstattung der dem Tronc unter Verstoß gegen tarifliche Vorschriften entnommenen Beträge als unbegründet abgewiesen mit der Begründung, daß dem Betriebsrat ein solcher Rückerstattungsanspruch aus eigenem Recht nicht zustehe, nicht aber ausgesprochen, daß dem Betriebsrat die Antragsbefugnis fehle, weil durch die Entscheidung, ob die Beträge zurückzuerstatten seien oder nicht, seine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung nicht berührt werde.

    In seiner schon genannten Entscheidung vom 16. Juli 1985 (- 1 ABR 9/83 - aaO) hat der Senat ausgesprochen, daß aus dieser Überwachungsaufgabe kein eigener Anspruch des Betriebsrats darauf folge, daß der Arbeitgeber die genannten Rechtsvorschriften, also auch einen Tarifvertrag, gegenüber seinen Arbeitnehmern auch einhält und durchführt.

  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

    Mit dieser Regelung sollte in Abgrenzung zur Vorgängerbestimmung im Arbeitsgerichtsgesetz 1953 eine umfassende Zuständigkeit geschaffen werden: Immer wenn die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung des Betriebs und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit stehen, sollen darüber die Arbeitsgerichte im Beschlußverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entscheiden (BAG 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 mit Anm. Löwisch/Bernards = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9, zu B I der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.10.1990 - 10 TaBV 1/90

    Betriebsvereinbarung: Kollision mit Tarifvertrag; arbeitsgerichtliches

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber das Beschlußverfahren für alle Streitigkeiten eröffnen wollen, die aus dem Betriebsverfassungsgesetz entstehen können (BAG, Beschluß vom 16.7.1985 - 1 ABR 9/83 - = AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung zu B 1, 2 der Gründe).

    Damit sind auch die Fragen nach Inhalt und Grenzen dieser Rechte Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz i.S. von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (ähnlich BAG, Beschluß vom 16.7.1985, aaO, zu B 1, 2 der Gründe).

    Der Betriebsrat ist nämlich nur im Beschlußverfahren parteifähig (BAG, Beschluß vom 16.7.1985, aaO, zu B 1, 2 der Gründe).

  • BAG, 14.08.2002 - 7 ABR 29/01

    Troncverwendung - Sachmittelkosten des Betriebsrats

    Zwar hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts einen auf § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gestützten Anspruch des Betriebsrats auf Rückerstattung von Betragen, die der Arbeitgeber dem Tronc unter Verletzung tariflicher Bestimmungen entnommen hatte, verneint (16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9).
  • ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08

    Beschlussverfahren - Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats - Eingruppierung nach

    Immer dann wenn die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelte Ordnung des Betriebes und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit sind, soll darüber im Beschlussverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entschieden werden (vgl. BAG, 16.7.1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Rz. 24).

    Werden durch Tarifvertrag betriebsverfassungsrechtlichen Organen Rechte eingeräumt oder Pflichten auferlegt, ist auch der Streit über Bestehen oder Nichtbestehen oder den Umfang dieser Rechte und Pflichten eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz über die im Beschlussverfahren zu entscheiden ist (vgl. BAG, 16.7.1985 - 1 ABR 9/83 - a. a. O. Rz. 25).

  • BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

    Das gilt auch dann, wenn Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe im Streit sind, die sich nicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz selbst ergeben, ihre Grundlage vielmehr in anderen Rechtsvorschriften oder in einem Tarifvertrag haben können (Beschluß des Ersten Senats vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92

    Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen

    Das gilt auch dann, wenn Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe im Streit sind, die sich nicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz selbst ergeben, ihre Grundlage vielmehr in anderen Rechtsvorschriften oder in einem Tarifvertrag haben können (Senatsbeschluß vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972).
  • LG Koblenz, 21.12.1990 - 105 Js (Wi) 22346/87
  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 76/89

    Troncverwendung - Umlageverbot

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 28/83

    Leiharbeitnehmer im Luftfahrtunternehmen

  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09

    Prüfungskompetenzen der Paritätischen Kommission - Entgeltrahmen-TV in der

  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 TaBV 45/04

    Betriebsrat - Unterlassungsanspruch - individuelle und tarifliche

  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92

    Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren -

  • LAG Nürnberg, 21.09.2005 - 9 TaBV 47/04

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von

  • LAG Nürnberg, 19.10.2005 - 9 TaBV 47/04

    Betriebsrat - Unterlassungsanspruch - Betriebskosten - Wochenstundenzahl

  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.1991 - 12 TaBV 14/90

    Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung von Versorgungsauskünften

  • LAG Nürnberg, 28.06.2005 - 6 TaBV 45/04
  • LAG München, 05.06.2013 - 10 TaBV 119/12

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung, Tarifvorrang, Überwachungsrecht des

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 14 TaBV 4/88

    Recht des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen; Berechnung einer

  • LG Lüneburg, 25.10.2007 - 4 O 160/07

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus einem Honorarvertrag eines Betriebsrates mit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht