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   BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98   

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https://dejure.org/1998,174
BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 (https://dejure.org/1998,174)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 (https://dejure.org/1998,174)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 (https://dejure.org/1998,174)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BetrVG § 80 Abs. 2; ZPO § 256
    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterrichtung des Betriebsrats - Beschäftigung freier Mitarbeiter - Mitbestimmungsrecht - Konkretisierung des Auskunftsbegehrens - Gesamtübersicht - Stichtag - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsklage - Leistungsklage - Beschlußverfahren - Prozeßökonomischer Grundsatz

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrVG § 80 Abs. 2; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 80 Abs. 2; ZPO § 256
    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 80 Abs. 2; ZPO § 256
    Anspruch des Betriebsrats auf Unterrichtung über Beschäftigung freier Mitarbeiter - Rechtsschutzbedürfnis einer Feststellungsklage im Beschlußverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 288
  • NZA 1999, 722
  • BB 1999, 1334
  • BB 1999, 1497
  • DB 1999, 910
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    Dies hat der Senat dahin formuliert, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats genüge (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluß vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972).

    Für diesen Fall hat der Senat einen Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats gem. § 80 Abs. 2 BetrVG bejaht, um die Prüfung zu ermöglichen, ob eine Eingliederung und damit eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG vorliegt (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972; s. dazu auch Jedzig, DB 1989, 978).

    Der geltend gemachte Unterrichtungsanspruch ist daher zur Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats im Sinne des § 80 Abs. 2 BetrVG erforderlich (vgl. auch ArbG Frankfurt Beschluß vom 26. September 1985 - 5 BV 14/85 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 5; zum Unterrichtungsanspruch hinsichtlich von Mitarbeitern von Fremdfirmen s. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972).

    Ein entsprechender Vorschlag des Betriebsrats nach § 92 Abs. 2 BetrVG kann auch dahin gehen, die Erledigung im Betrieb anfallender Arbeiten Fremdfirmen zu übertragen; umgekehrt kann vorgeschlagen werden, gegenwärtig von Arbeitnehmern solcher Fremdfirmen geleistete Arbeiten durch Arbeitnehmer des Betriebes, ggf. auch durch neu einzustellende Arbeitnehmer, verrichten zu lassen (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, unter II 2 der Gründe; s. auch Senatsbeschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972, unter II 3 c der Gründe).

    Ob es sinnvoll und überhaupt erwägenswert ist, statt dessen eigene Arbeitnehmer einzusetzen oder neue Arbeitnehmer einzustellen, kann der Betriebsrat nur beurteilen, wenn ihm der Umfang und auch die Art der Arbeiten bekannt sind, die durch freie Mitarbeiter erledigt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 -, aaO).

    Damit sind die Interessen der Arbeitgeberin hinreichend geschützt (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, unter B I 3 der Gründe).

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    Dies setzt voraus, daß dem Arbeitgeber des Beschäftigungsbetriebes wenigstens ein Teil des Weisungsrechts zusteht, kraft dessen er für ein Arbeitsverhältnis typische Entscheidungen über den Arbeitseinsatz zu treffen hat (vgl. nur Senatsbeschluß vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Die Voraussetzungen eines Mitbestimmungsrechts bei der Einstellung eines freien Mitarbeiters überschneiden sich also notwendigerweise weitgehend mit denjenigen des Arbeitnehmerstatus, da für beide das Kriterium der Weisungsabhängigkeit entscheidend ist (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1994, aaO).

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.09.1985 - 5 BV 14/85
    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    a) Eine in diesem Sinne hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht bereits für Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG unter dem Gesichtspunkt der Einstellung eingegliederter "freier Mitarbeiter" (s. auch ArbG Frankfurt, Beschluß vom 26. September 1985 - 5 BV 14/85 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 5).

    Der geltend gemachte Unterrichtungsanspruch ist daher zur Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats im Sinne des § 80 Abs. 2 BetrVG erforderlich (vgl. auch ArbG Frankfurt Beschluß vom 26. September 1985 - 5 BV 14/85 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 5; zum Unterrichtungsanspruch hinsichtlich von Mitarbeitern von Fremdfirmen s. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972).

  • ArbG Hamburg, 04.06.1997 - 7 BV 8/96
    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    I. Arbeitsgericht Hamburg Beschluß vom 04. Juni 1997 - 7 BV 8/96 -.

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. Juni 1997 - 7 BV 8/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:.

  • LAG Hamburg, 29.01.1998 - 1 TaBV 3/97

    Streit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über den Umfang eines

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluß vom 29. Januar 1998 - 1 TaBV 3/97 -.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Januar 1998 - 1 TaBV 3/97 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den Feststellungsantrag zurückgewiesen hat.

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    Da jeweils die Umstände des Einzelfalles entscheidend sind, lassen sich Fallgruppen kaum bilden (vgl. die ständige Rechtsprechung des BAG zum Arbeitnehmerbegriff zuletzt etwa BAG Urteil vom 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter - alle m.w.N.).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    Dies hat der Senat dahin formuliert, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats genüge (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluß vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    Da jeweils die Umstände des Einzelfalles entscheidend sind, lassen sich Fallgruppen kaum bilden (vgl. die ständige Rechtsprechung des BAG zum Arbeitnehmerbegriff zuletzt etwa BAG Urteil vom 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter - alle m.w.N.).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    Da jeweils die Umstände des Einzelfalles entscheidend sind, lassen sich Fallgruppen kaum bilden (vgl. die ständige Rechtsprechung des BAG zum Arbeitnehmerbegriff zuletzt etwa BAG Urteil vom 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter - alle m.w.N.).
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 33/89

    Versetzung von Redakteuren innerhalb der Wochenfrist

    Auszug aus BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
    Hinsichtlich des Mitbestimmungsrechts des § 99 BetrVG bleibt der Arbeitgeber auch bei der Einstellung von Tendenzträgern zur Information des Betriebsrats verpflichtet (vgl. nur Senatsbeschluß vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88

    Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von

  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90

    Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Untreuehandlung des Arbeitnehmers

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96

    Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82

    Anfechtung Betriebsratswahl

  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BAG, 11.07.1972 - 1 ABR 2/72

    Betriebsrat - Leistungszulage - Tarifgehalt

  • BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Kleinere Betriebe -

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 6/83

    Personalplanung - Betriebsrat - Unterrichtungspflicht - Rationalisierung

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Diese Überwachungsaufgabe ist vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45, zu B I 2 a der Gründe; 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 320, zu IV 1 der Gründe), auch wenn die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz ihrerseits zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gehört (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295, zu B II 1 der Gründe).

    Eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben genügt (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - aaO mwN).

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Dem Feststellungsinteresse steht nicht etwa der Grundsatz der Subsidiariät des Feststellungsantrags entgegen (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 293 f. = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 43, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    § 256 ZPO ist deshalb auch im Beschlußverfahren anwendbar (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288).
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