Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.07.2014

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   BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12   

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BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12 (https://dejure.org/2014,25236)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 1 ABR 96/12 (https://dejure.org/2014,25236)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 (https://dejure.org/2014,25236)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 PflegeArbbV, § 2 PflegeArbbV, § 3 PflegeArbbV, § 87 Abs 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 4 BetrVG
    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichtlich der Fälligkeit des Zeitpunkts der Auszahlung des Arbeitsentgelts in der Pflegebranche

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichtlich der Fälligkeit des Zeitpunkts der Auszahlung des Arbeitsentgelts in der Pflegebranche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetzliche Fälligkeitsregelung der Entgeltzahlung schließt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei der Fälligkeit des Mindestlohns

  • Jurion (Kurzinformation)

    Pflegearbeitsbedingungenverordnung schränkt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zeit der Auszahlung der Arbeitsentgelte - Gesetzesvorbehalt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Pflegearbeitsbedingungenverordnung schränkt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 341
  • NZA 2014, 1151
  • DB 2014, 2356
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Für einen weiteren Schutz durch Mitbestimmungsrechte besteht dann kein Bedürfnis mehr (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c cc der Gründe, BAGE 101, 203) .

    Entgegen der Auffassung des Betriebsrats kann der Arbeitgeber durch die Einigungsstelle aber nicht gezwungen werden, Regelungen hinzunehmen, die für die Arbeitnehmer günstiger sind als die gesetzlichen (st. Rspr. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c cc der Gründe, BAGE 101, 203) .

  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Dementsprechend ist die Feststellung der (Teil-)Unwirksamkeit des Spruchs zu beantragen und nicht seine Aufhebung (vgl. BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 10, BAGE 141, 42) .
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 5/11

    Entgeltansprüche nach dem TV Mindestlohn Briefdienstleistungen - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG gilt für Rechtsverordnungen nicht (BAG 26. September 2012 - 4 AZR 5/11 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst die Regelung des Zeitpunkts, zu dem die Arbeitsvergütung zu zahlen ist (vgl. BAG 25. April 1989 - 1 ABR 91/87 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 62, 1) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    BetrVG einzuschränken (vgl. zu einer Verordnung der Europäischen Union BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 24, BAGE 140, 343) .
  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der bestehenden normativen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist ein darauf bezogenes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eröffnet (BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 19, BAGE 144, 109) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12

    Zuständigkeit der Einigungsstelle hinsichtlich Fälligkeit des Arbeitsentgelts -

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. August 2012 - 4 TaBV 958/12 - aufgehoben.
  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz bestehender normativer Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist ein darauf bezogenes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eröffnet (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 341) .
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst die Regelung des Zeitpunkts, zu dem die Arbeitsvergütung zu zahlen ist (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 12, BAGE 148, 341) .
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Die PflegeArbbV ist wirksam (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 17 ff.; zur Verfassungsmäßigkeit entsprechender Verordnungen siehe auch BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 17 ff.) .
  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

    Die Betriebsparteien streiten im Fall seiner Anfechtung um das (Nicht-)Bestehen eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10 mwN, BAGE 148, 341) .

    Sie kann sich als Teilanfechtung auch auf Teilrechtsverhältnisse beschränken (vgl. zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einzelner Vorschriften einer Betriebsvereinbarung BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 [A] - Rn. 17 mwN; vgl. zum Einigungsstellenspruch BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, BAGE 148, 341) .

    Voraussetzung ist aber, dass sie sich auf eine eigenständige Teilregelung - und in diesem Sinn auf ein Teilrechtsverhältnis - bezieht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, aaO) .

  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    bb) Die 2. und 3. PflegeArbbV sind in Bezug auf die jeweils in § 2 geregelten Mindestentgelte nicht mangels Regelungskompetenz des Verordnungsgebers unwirksam (vgl. dazu BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 19 ff., BAGE 148, 341) .
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

    Zwar kann sich eine verlangte Feststellung auf die Unwirksamkeit einzelner Vorschriften einer (Gesamt-)Betriebsvereinbarung beschränken (vgl. etwa BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 17; vgl. zum Einigungsstellenspruch BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, BAGE 148, 341) .

    Voraussetzung ist aber, dass sie sich auf eine eigenständige Teilregelung - und in diesem Sinn auf ein (Teil-)Rechtsverhältnis - bezieht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, aaO) .

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17

    Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung

    (1) Dieser Mitbestimmungstatbestand erfasst ua. Regelungen zum Zeitpunkt der Auszahlung von Arbeitsvergütung (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 12, BAGE 148, 341) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2017 - 5 TaBV 17/16

    Einigungsstellenspruch - Sonderzahlung - Mindestlohn - Fälligkeitszeitpunkt

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst die Regelung des Zeitpunkts, zu dem die Arbeitsvergütung zu zahlen ist (BAG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 12, juris = NZA 2014, 1151).

    Das Mitbestimmungsrecht kann durch eine abschließende gesetzliche Regelung zur Auszahlung des Mindestentgelts verdrängt werden (BAG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 13, juris = NZA 2014, 1151).

  • ArbG Hamm, 11.09.2015 - 2 Ca 678/15

    Vergütungsanspruch einer Betreuungskraft auf Mindestlohn im Pflegebereich (hier:

    Denn die 2. PflegeArbbV stellt eine gesetzliche Grundlage dar (vgl. BAG, Beschluss vom 22.7.2014 -1 ABR 96/12 zur 1. PflegeArbbV) und setzt allein voraus, dass der territoriale sowie betrieblichfachliche Geltungsbereich eröffnet ist (so BAG, Beschluss vom 22.7.2014, a.a.O.), was hier unstreitig der Fall ist.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 7 TaBV 970/21

    Bestimmung der Fälligkeit von Sonderzahlungen - Einigungsstellenspruch -

    erfasst die Regelung des Zeitpunkts, zu dem die Arbeitsvergütung zu zahlen ist (vgl. BAG vom 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - BAG 148, 341 Randziff. 12).
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Rechtsprechung
   BAG, 17.07.2014 - 1 ABR 96/12   

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https://dejure.org/2014,110514
BAG, 17.07.2014 - 1 ABR 96/12 (https://dejure.org/2014,110514)
BAG, Entscheidung vom 17.07.2014 - 1 ABR 96/12 (https://dejure.org/2014,110514)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 (https://dejure.org/2014,110514)
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