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   BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74   

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BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 (https://dejure.org/1975,92)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 (https://dejure.org/1975,92)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 (https://dejure.org/1975,92)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes - Schwesternschaft - Rotes Kreuz - Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die DRK-Schwesternschaft - Rechtsstellung von Rot-Kreuz-Schwestern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 163
  • NJW 1976, 386 (Ls.)
  • BB 1975, 1388
  • DB 1975, 2380
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1956 (BAG 2, 289 ff- = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953) die Arbeitnehmereigenschaft der Rote- Kreuz-Schwestern verneint.

    Es gilt heute noch das, was der Zweite Senat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - gesagt hat: "Ein von hohem sittlichem Ernst getragener und in der ganzen Kulturwelt anerkannter Zusammenschluß, wie ihn die Schwesternschaften vom Roten Kreuz darstellen, kann nicht als eine Umgehung arbeitsrechtlicher 16.

  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
    4. Das Rechtsschutzbedürfnis für die von der Antragstellerin erstrebte Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl des Wahlvorstandes ergibt sich schon aus der unterschiedlichen Auffassung der Beteiligten über die Arbeitnehmereigenschaft der Mitglieder des Wahlvorstandes, ferner auch daraus, daß Mängel bei der Bestellung des Wahlvorstandes zur Anfechtung der darauf beruhenden Betriebsratswahl berechtigen, wenn es sich hierbei um Verstöße gegen wesentliche gesetzliche Vorschriften handelt, die zur Anfechtung der Betriebsratswahl führen könnten (Beschluß vom 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - = BAG 18, 41 / "47 7 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG; Beschluß vom 15 Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - = AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Zu diesen Angelegenheiten gehören neben den Entscheidungen und Maßnahmen des Wahlvorstandes (vgl. Beschluß vom 15 Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - (aaO)) auch alle Vorbereitungen zur Durchführung der Wahl, insbesondere die Wahl des Wahlvorstandes selbst.

  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Auszug aus BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
    4. Das Rechtsschutzbedürfnis für die von der Antragstellerin erstrebte Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl des Wahlvorstandes ergibt sich schon aus der unterschiedlichen Auffassung der Beteiligten über die Arbeitnehmereigenschaft der Mitglieder des Wahlvorstandes, ferner auch daraus, daß Mängel bei der Bestellung des Wahlvorstandes zur Anfechtung der darauf beruhenden Betriebsratswahl berechtigen, wenn es sich hierbei um Verstöße gegen wesentliche gesetzliche Vorschriften handelt, die zur Anfechtung der Betriebsratswahl führen könnten (Beschluß vom 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - = BAG 18, 41 / "47 7 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG; Beschluß vom 15 Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - = AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dieser Ansicht ist der Senat bereits in dem erwähnten Beschluß vom 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - entgegengetreten.

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
    Die Antragstell e r n ist im Rahmen der Rechtsordnung in der Gestaltung ihrer Satzung frei (vgl. BGHZ 13 5 BGB-RGRK (Steffen), 12. Auflage, vor § 21 Anm. 31).
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 225/54

    Unechter Satzungsbestandteil

    Auszug aus BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
    auch BGHZ 18, 205).
  • BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64

    Bildung eines Gesamtpersonalrats für mehrere Krankenhäuser -

    Auszug aus BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
    Daneben wird die Meinung vertreten, daß die Rote-Kreuz-Schwestern weitgehend aus karitativen Gründen und nicht aus Erwerbsgründen tätig seien; § 4 Abs. 2 d BetrVG 1952 (der mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG 1972 inhaltsgleich ist) enthalte einen allgemeinen Rechtsgedanken, so daß die Arbeitnehmereigenschaft auch wegen fehlender Erwerbsabsicht ausgeschlossen sei (neben BAG, aaO; Nikisch, aaO, S. 7 ff.; BVerwGE 24, 76 ff. = AP Nr. 1 zu § 3 PersVG Baden-Württemberg; Hueck-Nipperdey, aaO, Bd. I S. 55).
  • BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 2/57

    Betriebsratswahl - Frist zur Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses -

    Auszug aus BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
    Zur Begründung seiner Ansicht kann sich das Landesarbeitsgericht auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April i964 - 1 ABR 1/64 - (= AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG) sowie auf den Beschluß vom 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - (= AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG) berufen.
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
    Zur Begründung seiner Ansicht kann sich das Landesarbeitsgericht auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April i964 - 1 ABR 1/64 - (= AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG) sowie auf den Beschluß vom 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - (= AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG) berufen.
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt, DRK-Schwestern seien keine Arbeitnehmer iSd. nationalen Rechts (BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - zu B I 2 b und c der Gründe, BAGE 80, 256; 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 -; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289) , weicht die vorliegende Entscheidung hiervon nicht ab.
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zu fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Aus diesem Grund scheidet die Qualifikation des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis nicht schon deshalb aus, weil es in § 11 Nr. 4 der Satzung heißt, die Verpflichtung der aktiv tätigen Mitglieder ergebe sich allein aufgrund ihrer satzungsgemäßen Mitgliedschaft (BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz, zu III 3 der Gründe).

    Dabei kann es sich auch um die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit handeln (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Urteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Weiter hat es ausgeführt, daß der Anspruch der Schwestern auf Zahlung einer monatlichen Barvergütung nicht gegen die Annahme einer Mitarbeit auf vereinsrechtlicher Grundlage spricht (BAGE 2, 289; 27, 163 = AP, aaO).

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur fremdbestimmten Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Urteil vom 10. April 1991 - 4 AZR 467/90 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Rote-Kreuz-Schwestern erbringen ihre Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit (BAGE 27, 163 = AP, aaO).

    Das hat das Bundesarbeitgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Beschluß vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    In der Grundsatzentscheidung vom 3. Juni 1975 (BAGE 27, 163 = AP, aaO) hat das Bundesarbeitsgericht zur Begründung ausgeführt: Das Rechtsverhältnis zwischen Schwesternschaft und ihren Mitgliedern erschöpfe sich in den vereinsrechtlichen Pflichten und Rechten.

    Darauf hat sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 3. Juni 1975 (BAGE 27, 163 = AP, aaO) nicht mehr gestützt (dagegen auch Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 611 ff. Rz 218; Mayer-Maly, Erwerbsabsicht und Arbeitnehmerbegriff, 1965, S. 47 f.).

    Es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, daß Dienste in persönlicher Abhängigkeit ausschließlich aufgrund eines Arbeitsverhältnisses und nicht aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbracht werden können (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Urteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Beschluß vom 29. März 1995 - 5 AZB 21/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 3 der Gründe).

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seinen früheren Entscheidungen betont hat (BAGE 2, 289; 27, 163 = AP, aaO), handelt es sich um einen in der gesamten zivilisierten Welt anerkannten Zusammenschluß.

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Sie kann sich mit einem Unterlassungsantrag dagegen wenden, dass der nach ihrer Auffassung nicht wirksam errichtete Wahlvorstand tätig wird (vgl. schon BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - zu II 2 der Gründe, BAGE 27, 163) .
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Andererseits kommt als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht (BAG 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51; Senat 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 357; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256).

    Denn sowohl Vereinsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag in Form von Dienstleistungen für den Verein erbringen, als auch Arbeitnehmer leisten ihre Dienste in persönlicher Abhängigkeit (BAG 3. Juni 1975 aaO; Senat 22. März 1995 aaO).

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Dementsprechend ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags zur Dienstleistung in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. etwa 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 ff. = AP BetrVG 1972 § 5 Rotes Kreuz Nr. 1, zu III 1 der Gründe mwN; 17. Oktober 1990 - 7 ABR 66/89 - nv., zu B IV 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1249/21

    Arbeitsverhältnis; Vereinsmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag; Darlegungslast;

    Es ist anerkannt, dass nicht nur in einem Arbeitsverhältnis, sondern auch aufgrund von Vereinszugehörigkeit weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit im Dienst eines anderen geleistet werden kann als Mitgliedsbeitrag nach § 58 Ziff. 2 BGB (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, NZA 2012, 1433; BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01, NZA 2002, 1412; BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris; grundlegend BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Es wird darauf hingewiesen, dass Rotkreuzschwestern nach der Rechtsprechung keine Arbeitnehmer sind, obwohl sie einen deutlich höheren Verdienst erzielen als C bei dem Beklagten (vgl. BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

    Die Rechtsprechung verlangt sogar, dass die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten nicht zur Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führen darf (BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2004 - 7 TaBV 3/14, Juris), z. B. beim Schutz vor Beendigung des Vertragsverhältnisses.

    Untypisch für einen Arbeitnehmer konnte die Klägerin Einfluss auf Organisation, Leitung und Entscheidungen des Beklagten nehmen (vgl. BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01, NZA 2002, 1412; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Instanzgerichte angeschlossen haben, darf die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten nicht zu einer Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führen (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, NZA 2012, 1433; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

    Dementsprechend finden sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung soweit ersichtlich nur Fälle, in denen entweder auch im Übrigen eine Tätigkeit als Vereinsmitglied verneint und ein Arbeitsverhältnis angenommen wurde (so BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823) oder auch im Übrigen eine Tätigkeit als Vereinsmitglied und nicht als Arbeitnehmer bejaht wurde (so z.B. BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1248/21

    Arbeitsverhältnis; Vereinsmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag; Darlegungslast;

    Es ist anerkannt, dass nicht nur in einem Arbeitsverhältnis, sondern auch aufgrund von Vereinszugehörigkeit weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit im Dienst eines anderen geleistet werden kann als Mitgliedsbeitrag nach § 58 Ziff. 2 BGB (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, NZA 2012, 1433; BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01, NZA 2002, 1412; BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris; grundlegend BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Es wird darauf hingewiesen, dass Rotkreuzschwestern nach der Rechtsprechung keine Arbeitnehmer sind, obwohl sie einen deutlich höheren Verdienst erzielen als C bei dem Beklagten (vgl. BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

    Die Rechtsprechung verlangt sogar, dass die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten nicht zur Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führen darf (BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2004 - 7 TaBV 3/14, Juris), z. B. beim Schutz vor Beendigung des Vertragsverhältnisses.

    Untypisch für einen Arbeitnehmer konnte die Klägerin Einfluss auf Organisation, Leitung und Entscheidungen des Beklagten nehmen (vgl. BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01, NZA 2002, 1412; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Instanzgerichte angeschlossen haben, darf die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten nicht zu einer Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führen (BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, NZA 2012, 1433; BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

    Dementsprechend finden sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung soweit ersichtlich nur Fälle, in denen entweder auch im Übrigen eine Tätigkeit als Vereinsmitglied verneint und ein Arbeitsverhältnis angenommen wurde (so BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94, NZA 1995, 823) oder auch im Übrigen eine Tätigkeit als Vereinsmitglied und nicht als Arbeitnehmer bejaht wurde (so z.B. BAG 03.06.1975 - 1 ABR 98/74, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; LAG Düsseldorf 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14, Juris).

  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Insofern läßt sich den bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entnehmen, ob und in welcher Weise etwa die Vereinssatzung oder andere vereinsrechtliche Regelungen bereits eine Spielverpflichtung der Amateure (und evtl. gesondert der Vertragsamateure?) festlegen (vgl. für den Fall der auf Vereinsrecht beruhenden Arbeitspflicht der Rote-Kreuz-Schwester, BAGE 27, 163 und BAG Beschluß vom 20. Juni 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit kann sich der Verein in freier Selbstbestimmung eine eigene innere Ordnung geben (vgl. BGHZ 13, 5, 11; BAGE 27, 163, 172 f. = AP, aaO, zu III 6 der Gründe).

    Eine Pflicht zur Teilnahme an Spielen und Training könnte zusätzlich durch Vertrag mit dem Verein begründet worden sein und neben einer Vereinsmitgliedschaft bestehen, sofern vereinsrechtlich nichts anderes bestimmt ist (BAGE 27, 163 = AP, aaO, zu III 3 der Gründe; Franz, aaO, S. 146; Schmidt, RdA 1972, 84, 85; Weisemann, Sport, Spiel und Recht, Rz 27).

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG 10. April 1991 - 4 AZR 467/90 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 54 = EzA BGB § 611Arbeitnehmerbegriff Nr. 39; BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 jeweils mwN).
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

  • BVerwG, 30.06.2016 - 5 C 1.15

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rückzahlung der Ausgleichsabgabe;

  • LAG Hamm, 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Herausgabe einer Mitarbeiterliste an

  • BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 714/93

    Arbeitsverhältnis der LPG -Mitglieder

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren)

  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 245/08

    Rote-Kreuz-Schwestern; Arbeitnehmereigenschaft; Betriebsratsmitbestimmung

  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung einer

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22

    Untersagung Betriebsratswahl Lieferdienst Gorillas?

  • BFH, 25.11.1993 - VI R 115/92

    Ein Gehaltsverzicht durch Vorabzug vom Grundgehalt zur Verwendung für

  • SG Detmold, 06.08.2020 - S 13 AL 293/17
  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 20/94

    Arbeitsverhältnis der PGH -Mitglieder

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

  • ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung -

  • ArbG Essen, 02.02.2012 - 3 BV 94/11

    Erteilung der Zustimmung zur Einstellung als Krankenschwester aufgrund des

  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 32/99

    Rechtsweg für Klagen ehemaliger Ostarbeiter auf Entschädigung für Zwangsarbeit

  • BAG, 23.09.1980 - 6 ABR 8/78

    Errichtung eines Gesamtbetriebsrats im Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12

    Arbeitnehmereigenschaft; Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes e.V

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

  • BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 66/89

    Begründung der Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung nach § 7

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum Einsatz von Mitgliedern des

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 59/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82

    Anfechtung Betriebsratswahl

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 68/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 58/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • LAG Hamm, 12.02.1999 - 10 Sa 1621/98

    Arbeitsverhältnis - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Rückzahlung der Gratifikation

  • ArbG Essen, 12.07.2011 - 2 BV 86/10

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen gem. § 99 Abs. 1

  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 684/87

    Erfüllung einer ausreichenden Wartezeit zur Anwendung des

  • LAG Hessen, 24.04.1987 - 13 Sa 1194/86

    Vezicht des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Fristenschutz von Ansprüchen einer

  • ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11

    Einordnung von auf der Basis einer Vereinsmitgliedschaft (hier: Rotes Kreuz)

  • LAG Hamm, 19.03.1985 - 7 Sa 2015/84

    Bestand eines Arbeitsverhältnisses; Kennzeichen der Arbeitnehmereigenschaft;

  • LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 11/78

    Konkursausfallgeldumlage; Entgelte von Diakonissen

  • LAG Hessen, 11.09.2002 - 6 Sa 554/02

    Arbeitnehmerstatus einer Lehrkraft in einer Volkshochschule außerhalb schulischer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.1995 - 9 Sa 56/95

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung; Bestehen eines

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.1988 - 8 TaBV 2/88

    Einstweilige Verfügung gegen den Wahlvorstand im laufenden Wahlverfahren zur

  • ArbG Essen, 29.09.2015 - 2 BV 88/14

    Nichtigkeit einer im Betrieb der antragstellenden DRK-Schwesternschaft

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