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   AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18 (https://dejure.org/2018,51302)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.11.2018 - 1 AGH 9/18 (https://dejure.org/2018,51302)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. November 2018 - 1 AGH 9/18 (https://dejure.org/2018,51302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schreiben mit dem Beitragsbescheid und der Vorankündigung der Abbuchung einer Sonderumlage für das beA als Verwaltungsakt hinsichtlich Regelung; Zahlungsanspruch auf Umlage für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässige Anfechtung eines Beitragsbescheids ohne Regelungscharakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässige Anfechtung eines Beitragsbescheids ohne Regelungscharakter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AGH Niedersachsen, 24.06.1997 - AGH 2/96

    Beitragsordnung einer RAK

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Erst, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstermin nicht entrichtet wird, ist dann in § 84 Abs. 1 BRAO der Erlass einer vollstreckbaren Zahlungsaufforderung vorgesehen, bei der es sich - da hiermit ein Vollstreckungstitel geschaffen wird - um einen Verwaltungsakt handelt (BGH NJW 1971, 705 und AGH Celle, Beschl. v. 24.06.1997 -AGH 2/96 = BeckRS 2009, 14661).
  • VG Darmstadt, 23.04.2013 - 4 K 922/11

    Fortsetzungsfeststellungsklage von Fluggesellschaften gegen behördliche

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Erklärungen und Handlungen einer Behörde, denen nach Inhalt, Zusammenhang oder näheren Umständen ein Regelungs- und Bindungswille fehlt, sind aber keine Regelungen: hierzu gehören bspw. (bloße) Informationen (VG Darmstadt, Urteil vom 23. April 2013 - 4 K 922/11.DA -, Rn. 40, juris).
  • BGH, 25.06.2018 - AnwZ (Brfg) 23/18

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zahlung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Entsprechendes gilt für die Umlage für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 23/18 -, Rn. 9 - 11, juris).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Regelungscharakter hat eine Maßnahme, wenn sie nach ihrem Erklärungsgehalt darauf gerichtet ist, eine Rechtsfolge zu setzen (BVerwG, Urteil vom 05. November 2009 - 4 C 3/09 -, Rn. 15, juris m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 48/98

    Bemessung des Beitrages zur Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Danach muss der Beitrag im Hinblick auf die Vorteile aus der Kammermitgliedschaft gerechtfertigt sein (BGH, Beschluss vom 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 48/98 - juris Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69

    Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Erst, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstermin nicht entrichtet wird, ist dann in § 84 Abs. 1 BRAO der Erlass einer vollstreckbaren Zahlungsaufforderung vorgesehen, bei der es sich - da hiermit ein Vollstreckungstitel geschaffen wird - um einen Verwaltungsakt handelt (BGH NJW 1971, 705 und AGH Celle, Beschl. v. 24.06.1997 -AGH 2/96 = BeckRS 2009, 14661).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 AGH 9/18
    Die getroffene Maßnahme muss Rechte oder Pflichten des Betroffenen unmittelbar begründen, verbindlich feststellen, beeinträchtigen, aufheben oder mit bindender Wirkung verneinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -Rn. 14 juris m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., § 35 Rdn. 88).
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Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18, 1 AGH 10/18   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18, 1 AGH 10/18 (https://dejure.org/2021,11133)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2021 - 1 AGH 9/18, 1 AGH 10/18 (https://dejure.org/2021,11133)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2021 - 1 AGH 9/18, 1 AGH 10/18 (https://dejure.org/2021,11133)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18
    "Die Beklagte hat gem. § 162 Abs. 1 VwGO, § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 5 Abs. 2 Satz 3 JVEG lediglich Anspruch auf Erstattung der gezahlten Taxikosten bis zur Höhe der Fahrtkosten, die bei (fiktiver) Zurücklegung der Strecke mit einem eigenen Kraftfahrzeug gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG erstattungsfähig gewesen wären (vgl. OLG Celle - 4 StE 1/17; LSG Bayern - L 15 SF 42/12 -).
  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass Kosten für Zeitaufwand von Behördenmitarbeitern im Rahmen der Bearbeitung eines Klageverfahrens als "steuerfinanzierte Vorhaltekosten" nicht ansatzfähig seien (BVerwG NVwZ 2005, 466, 467) ist nicht auf Fahrtkosten der Behördenmitarbeiter anwendbar, jedenfalls dann nicht, wenn sie die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu individuellen Gerichtsterminen antreten.
  • VGH Bayern, 08.10.2013 - 22 M 13.40022

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18
    Das Rechtsschutzinteresse des Klägers ist nicht entfallen, da seine Zahlung der festgesetzten Kosten nicht vorbehaltlos erfolgte (vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschl. v. 08.10.2013 - 22 M 13.40022 - juris).
  • VG München, 06.03.2018 - M 25 M 17.45954

    Voraussetzung für die Geltendmachung der Pauschale für Post- und

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 1 AGH 9/18
    Selbst bei Nutzung des beA wäre der Ansatz der Pauschale zu Recht erfolgt, da auch dann -wenn auch nicht auf den Einzelfall ausrechenbare Telekommunikationskosten angefallen wären (vgl. VG München, Beschl. v. 6.3.2018 - 25 M 17.45954 = BeckRS 2018, 2958).
  • BPatG, 15.07.2022 - 6 Ni 10/15
    1999, 526; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 91 Rdnr. 13.79 m. w. N.; vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 Ni 71/17 (EP) -, veröffentlicht in juris m. w. N.; Anwaltsgerichtshof Hamm, Beschluss vom 15. April 2021 - 1 AGH 9/18, veröffentlicht in juris).
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   AGH Hessen, 10.12.2018 - 1 AGH 9/18   

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https://dejure.org/2018,59438
AGH Hessen, 10.12.2018 - 1 AGH 9/18 (https://dejure.org/2018,59438)
AGH Hessen, Entscheidung vom 10.12.2018 - 1 AGH 9/18 (https://dejure.org/2018,59438)
AGH Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 1 AGH 9/18 (https://dejure.org/2018,59438)
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