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   OLG Karlsruhe, 12.01.2015 - 1 AK 121/14   

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https://dejure.org/2015,728
OLG Karlsruhe, 12.01.2015 - 1 AK 121/14 (https://dejure.org/2015,728)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2015 - 1 AK 121/14 (https://dejure.org/2015,728)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 1 AK 121/14 (https://dejure.org/2015,728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Klärung der (örtlichen) Zuständigkeit für den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls; Grundsatz des Sachzusammenhangs

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 14 Abs. 1
    Auslieferung, Auslieferungshaft, Strafverfahren, Strafverfolgung, Strafvollstreckung, Zuständigkeit, Europäischer Haftbefehl, örtliche Zuständigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 IRG, § 14 Abs 2 IRG
    Auslieferungsverfahren: Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Auslieferung nur einer Person aufgrund mehrerer Auslieferungsersuchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 14 Abs. 1; IRG § 14 Abs. 2
    Klärung der (örtlichen) Zuständigkeit für den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Örtliche Zuständigkeit im Auslieferungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im Februar 2015

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 17.03.2010 - 4 AuslA 10/10

    Auslieferungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit bei mehreren Auslieferungsersuchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2015 - 1 AK 121/14
    Diese Vorschrift ist aber auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn die Auslieferung nur einer Person aufgrund mehrerer Auslieferungsersuchen bzw. deren Auslieferung in einem Ersuchen wegen mehrerer Taten, bei denen der in § 14 Abs. 2 IRG vorausgesetzte Zusammenhang nicht besteht, begehrt wird (OLG Bamberg NJW 2010, 1619; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O. § 14 IRG Rn. 17; Vogel/Burchard, a.a.O., Rn. 34).
  • OLG Brandenburg, 30.05.1996 - 2 Ausl (A) 10/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2015 - 1 AK 121/14
    Da sich der Verfolgte zum damaligen Zeitpunkt für das Landgericht Z. in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt V. befand, lag der Ermittlungsort im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Stuttgart (Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 1996, 311; Vogel/Burchard in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., 25. Lieferung 2012, § 14 IRG Rn. 31).
  • OLG Hamm, 29.08.1975 - 4 Ausl 8/75
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2015 - 1 AK 121/14
    Insoweit stellt das Wort "zuerst" in § 14 Abs. 1 IRG Abs. 1 klar, dass sich ein einmal begründeter Gerichtsstand nicht durch erneute Ermittlung des Verfolgten in einem anderen Bezirk ändert (OLG Hamm NJW 1975, 2154; dass. StraFo 1999, 50; OLG Koblenz NStZ 1982, 210; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 14 IRG Rn.4).
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 4 Ausl 506/98

    Zuständigkeit für den Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2015 - 1 AK 121/14
    Insoweit stellt das Wort "zuerst" in § 14 Abs. 1 IRG Abs. 1 klar, dass sich ein einmal begründeter Gerichtsstand nicht durch erneute Ermittlung des Verfolgten in einem anderen Bezirk ändert (OLG Hamm NJW 1975, 2154; dass. StraFo 1999, 50; OLG Koblenz NStZ 1982, 210; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 14 IRG Rn.4).
  • OLG Koblenz, 06.01.1982 - 1 Ausl 13/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2015 - 1 AK 121/14
    Insoweit stellt das Wort "zuerst" in § 14 Abs. 1 IRG Abs. 1 klar, dass sich ein einmal begründeter Gerichtsstand nicht durch erneute Ermittlung des Verfolgten in einem anderen Bezirk ändert (OLG Hamm NJW 1975, 2154; dass. StraFo 1999, 50; OLG Koblenz NStZ 1982, 210; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 14 IRG Rn.4).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2020 - Ausl 301 AR 66/20

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Fortbestehen der örtlichen

    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass der nunmehr zum Zwecke der Strafvollstreckung ausgestellte Europäische Haftbefehl des Landgerichts C./Litauen erst vom 27.04.2020 datiert, denn der Senat ist - wie ausgeführt - der Ansicht, dass die einmal begründete gerichtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts B. gleichwohl fortdauert, da es sich letztendlich um den gleichen Sachverhalt handelt (so schon Senat, Beschluss vom 12.01.2015, 1 AK 121/14, abgedruckt bei juris unter Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 29.1.1987 - Ausl. 8/87 - zit. nach Vogel/Burchard in: Grützner/Pötz/Kress, Internationaler Rechthilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage 2012, § 14 IRG Rn. 31; siehe hierzu auch Schierholt in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2020, § 14 IRG Rn. 4).
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