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   OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15   

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OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15 (https://dejure.org/2015,28495)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.2015 - 1 AK 64/15 (https://dejure.org/2015,28495)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 1 AK 64/15 (https://dejure.org/2015,28495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Nr 2 IRG, § 83a Abs 1 Nr 5 IRG
    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und Konkretisierung des Tatvorwurfs in einem Europäischen Haftbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eurpäischer Haftbefehl; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Europäischer Haftbefehl: Erhöhte Darstellungspflicht bei konkurrierender Gerichtsbarkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europäischer Haftbefehl - und die Frage der Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 387
  • StV 2016, 236
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 1 AK 102/11

    Auslieferung eines nicht deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Besteht nämlich im Rahmen der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls auch die deutsche Gerichtsbarkeit, richtet sich auch bei nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Verfolgten die Frage des Bestehens eines Auslieferungshindernisses aufgrund des Eintritts der Verfolgungsverjährung allein nach deutschem Recht (vgl. hierzu näher Senat NStZ 2013, 602).

    Dieser Verweis auf § 9 Nr. 2 IRG, wonach eine Auslieferung unzulässig ist, wenn die Verfolgung oder Vollstreckung nach deutschem Recht verjährt wäre, beinhaltet die dem Vollstreckungsmitgliedstaat in Art. 4 Nr. 4 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13.06.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/jI) eingeräumte Möglichkeit, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls abzulehnen, wenn die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nach den Rechtsvorschriften des Vollstreckungsmitgliedstaates verjährt ist und nach seinem eigenen Strafrecht Gerichtsbarkeit besteht (vgl. hierzu näher Senat NStZ 2013, 602).

    Damit besteht vorliegend aber ein der Zulässigkeit der Auslieferung entgegenstehendes Auslieferungshindernis nach § 9 Nr. 2 IRG (vgl. hierzu Senat NStZ 2013, 602).

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und Konkretisierung des Tatvorwurfs in einem Europäischen Haftbefehl sind dann zu stellen, wenn hiervon die Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung abhängt, etwa bei konkurrierender Gerichtsbarkeit im Hinblick auf die Beurteilung des Vorliegens des Auslieferungshindernisses der Verjährung nach § 9 Nr. 2 IRG (Fortführung von Senat StV 2008, 429 u.a.).

    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650; 2005, 232).

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten sowie - wie vorliegend - bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).

  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Eine Auslieferung ist nämlich schon dann als nicht zulässig anzusehen, wenn die Straftat im Inland wegen Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet werden könnte (Senat NStZ-RR 2015, 87; OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2013, III-2 Ausl 47/13).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 2 Ausl 47/13

    Bei Verjährung der Strafverfolgung keine Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Eine Auslieferung ist nämlich schon dann als nicht zulässig anzusehen, wenn die Straftat im Inland wegen Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet werden könnte (Senat NStZ-RR 2015, 87; OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2013, III-2 Ausl 47/13).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten sowie - wie vorliegend - bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11

    Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Nach §§ 129 Abs. 1, 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB beträgt die insoweit maßgebliche Verjährungsfrist fünf Jahre, zumal der Verfolgte aufgrund seiner Stellung in der "Ndrangheta" jedenfalls nach derzeitiger Erkenntnislage nicht als Rädelsführer i.S.d. § 129 Abs. 4 StGB mit der Folge einer möglicherweise längeren Verjährungsfrist eingestuft werden kann (vgl. zum Begriff BGHSt 57, 160).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungsmaßnahme (StrEG) für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91).
  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungsmaßnahme (StrEG) für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2008 - 1 Ausl 28/07

    Europäischer Haftbefehl: Zweifel hinsichtlich der Vollstreckbarkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Insoweit kann die gebotene Konkretisierung der Sachdarstellung im Zulässigkeitsverfahren erfolgen und vor allem dann geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (vgl. hierzu auch Senat StV 2005, 402; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650; 2005, 232).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04

    Auslieferungsverfahren aufgrund Europäischen Haftbefehls: Anforderung ergänzender

  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Dieser Verweis beinhaltet die dem Vollstreckungsmitgliedstaat in Art. 4 Nr. 4 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13.06.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/jI) eingeräumte Möglichkeit, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls abzulehnen, wenn die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nach den Rechtsvorschriften des Vollstreckungsmitgliedstaates verjährt ist und - wie hier - nach seinem eigenen Strafrecht Gerichtsbarkeit bestand (vgl. hierzu näher Senat NStZ 2013, 602 und jüngst Beschluss vom 09.10.2015, 1 AK 64/15, abgedruckt bei juris).
  • OLG Bamberg, 27.09.2018 - 1 AuslA R 30/18

    Umfang des geschützten diplomatischen Transitaufenthalts bei privater

    Die Beschreibung der Tatvorwürfe ermöglicht dem Senat auch die Beurteilung des Vorliegens des Auslieferungshindernisses der Verjährung nach § 9 Nr. 2 IRG (OLG Karlsruhe Beschluss vom 9.10.2015 - 1 AK 64/15 = BeckRS 2015, 17327 = NStZ-RR 2015, 387 = StV 2016, 236 = wistra 2016, 125).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2016 - 1 AK 64/15

    Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen im Rahmen eines

    Mit Beschluss vom 09.10.2015 (abgedruckt in Strafo 2015, 468 = NStZ-RR 2015, 429) hat der Senat die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafvollstreckung aufgrund des Europäischen Haftbefehls der Ermittlungsrichterin beim Gericht Reggio D. vom 03.03.2015 wegen Eintritts inländischer Verfolgungsverjährung für derzeit unzulässig erklärt, den Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 03.06.2015 aufgehoben, die sofortige Freilassung des Verfolgten angeordnet und die Entscheidung über den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 24.08.2015, gemäß § 38 IRG die Zulässigkeit der Herausgabe der im Verzeichnis der in Verwahrung genommenen/ beschlagnahmten Gegenstände des LKA Baden-Württemberg vom 07.07.2015 aufgeführten Gegenstände an die italienischen Justizbehörden festzustellen, zurückgestellt.
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2020 - Ausl 301 AR 20/20

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit der Auslieferung an die

    Eine Konkretisierung der Sachdarstellung kann im Zulässigkeitsverfahren erfolgen und vor allem dann geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (vgl. hierzu auch Senat StV 2016, 236 f. zu § 83a IRG).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.01.2016 - 1 AK 64/15   

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https://dejure.org/2016,151
OLG Karlsruhe, 04.01.2016 - 1 AK 64/15 (https://dejure.org/2016,151)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.2016 - 1 AK 64/15 (https://dejure.org/2016,151)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - 1 AK 64/15 (https://dejure.org/2016,151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung (hier: 'Ndrangheta); Gewährung von Rechtshilfe; Zulässigkeit der Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände an die italienischen Justizbehörden

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 38 IRG, § 66 Abs 2 IRG
    Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens an Italien: Entscheidungszuständigkeit des OLG bei Abschluss des Verfahrens; Voraussetzungen der Herausgabe; Übermittlung nur von Kopien aus Gründen der Verhältnismäßigkeit; Eintritt der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 187
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2016 - 1 AK 64/15
    Mit Beschluss vom 09.10.2015 (abgedruckt in Strafo 2015, 468 = NStZ-RR 2015, 429) hat der Senat die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafvollstreckung aufgrund des Europäischen Haftbefehls der Ermittlungsrichterin beim Gericht Reggio D. vom 03.03.2015 wegen Eintritts inländischer Verfolgungsverjährung für derzeit unzulässig erklärt, den Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 03.06.2015 aufgehoben, die sofortige Freilassung des Verfolgten angeordnet und die Entscheidung über den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 24.08.2015, gemäß § 38 IRG die Zulässigkeit der Herausgabe der im Verzeichnis der in Verwahrung genommenen/ beschlagnahmten Gegenstände des LKA Baden-Württemberg vom 07.07.2015 aufgeführten Gegenstände an die italienischen Justizbehörden festzustellen, zurückgestellt.
  • OLG Köln, 13.07.2017 - 6 AuslS 45/17

    Herausgabe einer Doping-Probe im Wege der Rechtshilfe

    Nach der höchstrichterlichen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.08.2001, 2 BvR 1142/00, NStZ-RR 2002, 16 ), ist es dafür ausreichend, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.1965, 4 ARs 32/64, BGHSt 20, 170; SenE vom 13.12.2010, Az. 6 AuslS 121/10 - 82 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2016, 1 AK 64/15, NStZ 2016, 187; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a. a. O., § 66 IRG Rn. 12 m. w. N.; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., § 66 IRG Rn. 12).

    Entgegen der Ansicht der Betroffenen ist auch bei der Prüfung des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG eine Abwägung der Rechte des betroffenen Dritten mit den Strafverfolgungsinteressen des ersuchenden Staates geboten und nur dann eine Ablehnung einer Herausgabe wegen Drittinteressen angezeigt, wenn die drohenden Nachteile außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache, der Beweiserheblichkeit des Gegenstandes, dem beiderseitigen Interesse an einem möglichst weitgehenden Rechtshilfeverkehr und dem Interesse an der gegenseitigen Unterstützung der Vertragsteile bei der Verbrechensbekämpfung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.1977, 4 AR 7/77, BGHSt 27, 222; SenE vom 20.10.2010, 6 AuslS 101/09 - 95 -, zitiert nach juris; SenE vom 13.12.2010, Az. 6 AuslS 121/10 - 82 -, zitiert nach juris; SenE vom 26.01.2011, 6 AuslS 100/10, - 71 -, NStZ 2012, 101; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2016, 1 AK 64/15, NStZ 2016, 187; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., § 66 IRG Rn. 28; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a. a. O., § 66 IRG Rn. 14 und 40).

    Auch diese Frage ist im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG vollumfänglich gerichtlich überprüfbar (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2016, 1 AK 64/15, a. a. O.; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a. a. O., § 66 IRG Rn. 14; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., § 66 IRG Rn. 9).

  • KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19

    Vorlage an den BGH zur europäischen Ermittlungsanordnung: Antragsberechtigung des

    Aufgrund des auch bei Anwendung des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 16, 17) sind allerdings, soweit auch Originaldokumente sichergestellt worden sind, an deren statt beglaubigte Kopien dieser Dokumente herauszugeben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. Juli 2017 ? 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 59; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2016, 187, 188; Schierholt aaO Rn. 9); die ? eingriffsintensivere - Herausgabe von Originaldokumenten wäre angesichts der ergänzenden Erklärung der lettischen Behörden vom 11. Februar 2020, wonach für die dortigen Ermittlungen (hilfsweise) auch beglaubigte Kopien ausreichend seien, unverhältnismäßig.
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