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   OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12   

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OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12 (https://dejure.org/2013,3146)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.2013 - 1 AK 76/12 (https://dejure.org/2013,3146)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 1 AK 76/12 (https://dejure.org/2013,3146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 83a Abs 1 Nr 1 IRG, § 15 IRG
    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls; Anforderungen an den Inhalt eines Europäischen Haftbefehls; Tatverdacht als Kriterium einer Auslieferungsentscheidung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Weiter ist erforderlich, dass für den Verfolgten Art und Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe so hinreichend deutlich erkennbar wird, dass er sich hierauf einrichten und hiergegen verteidigen kann (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, und vom 10.06.2011, 1 AK 23/11; zur Einschränkung der Anforderungen an eine Tatbeschreibung bei einer Mehrzahl gleichgelagerter oder ähnlicher Straftaten auch im deutschen Recht vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage 2012, § 264 Rn. 7b).

    Im Übrigen wurden diese Straftatbestände im Rahmen eines den Tatzeitraum umfassenden "Dauerdelikts" der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung begangen, so dass eine Aufgliederung in Einzelhandlungen eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen geschichtlichen Lebensvorganges darstellen würde (Senat, Beschluss 08.11.2012,1 AK 19/12; vgl. auch OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181), es sich mithin um eine einheitliche Tat handelt.

    Zudem wäre das Verhalten des Verfolgten auch nach deutschem Recht jedenfalls nach den Grundsätzen des uneigentlichen Organisationsdelikts als strafbar anzusehen (vgl. hierzu Senat, Beschluss 08.11.2012,1 AK 19/12; BGHSt 49, 177; BGH wistra 2008, 261; StraFo 2012, 72).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 ff. und Beschluss vom 13.3.2007,1 AK 28/06).

    Denn bei einem Deutschen ist bei Taten mit maßgeblichem Auslandsbezug eine Auslieferung dann zulässig, wenn - wie hier - seine Rücküberstellung gesichert ist, § 80 Abs. 1 Nr. 1 IRG (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 2567).

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 ff. und Beschluss vom 13.3.2007,1 AK 28/06).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2006 - 4 Ausl (A) 80/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Neben der Einholung einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung des ersuchenden Staates reicht es auch aus, wenn die Bewilligungsbehörde - wie hier beabsichtigt - in einem Begleit- oder Bewilligungsschreiben die Überstellung des Verfolgten mit dieser Maßgabe erklärt und die Übernahme des Verfolgten daraufhin erfolgt (Senat StV 2005, 32; vgl. OLG Celle StV 2005, 231; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.11.2006, III-4 Ausl (A) 80/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl (A) 69/04; Böse in: Grützner/Pötz/Kress, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718 S. 16).
  • OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05

    Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Neben der Einholung einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung des ersuchenden Staates reicht es auch aus, wenn die Bewilligungsbehörde - wie hier beabsichtigt - in einem Begleit- oder Bewilligungsschreiben die Überstellung des Verfolgten mit dieser Maßgabe erklärt und die Übernahme des Verfolgten daraufhin erfolgt (Senat StV 2005, 32; vgl. OLG Celle StV 2005, 231; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.11.2006, III-4 Ausl (A) 80/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl (A) 69/04; Böse in: Grützner/Pötz/Kress, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718 S. 16).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Einen typischerweise grenzüberschreitenden Charakter weisen nicht nur die im Rahmen des organisierten Drogenhandels begangenen Einzelstraftaten auf (so BVerfGE 113, 273, 303), sondern bereits der Zusammenschluss zu einer solchen Organisation, wenn dieser - wie hier - auf die dauerhaft angelegte Durchführung schwerer grenzüberschreitender Drogendelikte angelegt ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.07.2011, 1 AK 21/11).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Neben der Einholung einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung des ersuchenden Staates reicht es auch aus, wenn die Bewilligungsbehörde - wie hier beabsichtigt - in einem Begleit- oder Bewilligungsschreiben die Überstellung des Verfolgten mit dieser Maßgabe erklärt und die Übernahme des Verfolgten daraufhin erfolgt (Senat StV 2005, 32; vgl. OLG Celle StV 2005, 231; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.11.2006, III-4 Ausl (A) 80/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl (A) 69/04; Böse in: Grützner/Pötz/Kress, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718 S. 16).
  • BGH, 23.11.2011 - AK 19/11

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Mitgliedschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Einen typischerweise grenzüberschreitenden Charakter weisen nicht nur die im Rahmen des organisierten Drogenhandels begangenen Einzelstraftaten auf (so BVerfGE 113, 273, 303), sondern bereits der Zusammenschluss zu einer solchen Organisation, wenn dieser - wie hier - auf die dauerhaft angelegte Durchführung schwerer grenzüberschreitender Drogendelikte angelegt ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.07.2011, 1 AK 21/11).
  • OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10

    Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Im Übrigen wurden diese Straftatbestände im Rahmen eines den Tatzeitraum umfassenden "Dauerdelikts" der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung begangen, so dass eine Aufgliederung in Einzelhandlungen eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen geschichtlichen Lebensvorganges darstellen würde (Senat, Beschluss 08.11.2012,1 AK 19/12; vgl. auch OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181), es sich mithin um eine einheitliche Tat handelt.
  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12
    Zudem wäre das Verhalten des Verfolgten auch nach deutschem Recht jedenfalls nach den Grundsätzen des uneigentlichen Organisationsdelikts als strafbar anzusehen (vgl. hierzu Senat, Beschluss 08.11.2012,1 AK 19/12; BGHSt 49, 177; BGH wistra 2008, 261; StraFo 2012, 72).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls;

  • BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11

    Betrug (erforderliche Feststellungen für die Täuschungshandlung, den Irrtum und

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 30/06

    Auslieferungsverfahren: Formelle Mängel eines Auslieferungshaftbefehls;

  • OLG Karlsruhe, 15.01.1990 - 1 AK 26/89
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 2/05

    Begriff des Europäischen Haftbefehls

  • BGH, 22.12.2011 - AK 23/11

    Untersuchungshaft wegen der Mitgliedschaft bei Al Qaida

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - Ausl 301 AR 95/18

    Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung nach Polen

    Eine weitere Konkretisierung der Tatschilderung war hier nicht geboten, zumal auch der Verfolgte hiergegen keine konkreten und rechtlich erheblichen Einwendungen erhoben hat (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12, juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Weiter ist erforderlich, dass für den Verfolgten Art und Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe so hinreichend deutlich erkennbar wird, dass er sich hierauf einrichten und hiergegen verteidigen kann (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 22.01.2013, 1 AK 76/12, vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, und vom 10.06.2011, 1 AK 23/11; zur Einschränkung der Anforderungen an eine Tatbeschreibung bei einer Mehrzahl gleichgelagerter oder ähnlicher Straftaten auch im deutschen Recht vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 264 Rn. 7b).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten sowie - wie vorliegend - bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20

    Zulässigkeit einer Auslieferung an einen EU-Mitgliedstaat: Erhöhte Anforderungen

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten, bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).

    Insoweit wäre es vorliegend erforderlich, aber zunächst auch ausreichend gewesen, wenn sich aus dem Europäischen Haftbefehl und ggf. den weiteren Auslieferungsunterlagen neben den in Betracht kommenden Tatzeiten und Tatörtlichkeiten eine hinreichende Schilderung der Strukturen der Organisation sowie der Art und des Umfangs der Einbindung des Verfolgten in diese ergeben hätte (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 22.01.2013 - 1 AK 76/12).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2016 - 1 AK 28/16

    Auslieferungshaft zur Strafverfolgung in Frankreich: Vorliegen eines "Mischfalls"

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten sowie - wie vorliegend - bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2018 - Ausl 301 AR 95/18

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Voraussetzungen für die

    Ob noch eine weitere Konkretisierung der Tatschilderung geboten ist, wird im weiteren Zulässigkeitsverfahren zu prüfen sein, wenn aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten hierzu Anlass besteht (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12, abgedruckt bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - Ausl 301 AR 135/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten zum

    Die Begründung eines festen Wohnsitzes erfordert das Merkmal nicht zwingend, jedoch wird vom Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Regelfall auszugehen sein, wenn sich der Verfolgte im Inland unter einem festen Wohnsitz angemeldet hat (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107; NStZ-RR 2011, 145; StraFo 2015, 384; Beschlüsse vom 22.01.2013, 1 AK 76/12; vom 02.06.2014, 1 AK 3/14; vom 08.01.2015, 1 AK 119/14; vom 10.11.2015, 1 AK 111/14; vom 14.3.2016, 1 AK 109/15; Böhm in Ahlbrecht/Böhm/Esser/Eckelmanns, a.a.O., Rn. 1089 ff. m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 352).
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