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   LSG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - L 1 AL 39/12   

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https://dejure.org/2012,61604
LSG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - L 1 AL 39/12 (https://dejure.org/2012,61604)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2012 - L 1 AL 39/12 (https://dejure.org/2012,61604)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2012 - L 1 AL 39/12 (https://dejure.org/2012,61604)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2013 - L 11 AL 15/13
    Auch das LSG Rheinland-Pfalz hat für die vorliegende Fallkonstellation (behinderter Auszubildender, der in einem eigenen Haushalt und nicht mehr bei seinen verheirateten und zusammenlebenden Eltern wohnt) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das o.g. Urteil entschieden, dass das Einkommen der Eltern nicht anzurechnen ist (Urteil vom 22. November 2012 - L 1 AL 39/12; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 11 AL 3/13 R).

    Überzeugend hat das LSG Rheinland-Pfalz dargelegt, dass eine Bevorzugung getrennt lebender Elternteile (dann: keine Einkommensanrechnung, vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010, a.a.O.) gegenüber verheirateten und zusammen lebenden Elternteilen (bei denen nach Auffassung der Beklagten das Elterneinkommen anzurechnen sein soll) nicht begründbar ist und zudem gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz verstoßen würde (Urteil vom 22. November 2012, a.a.O., Rn 26ff. - zitiert nach juris).

  • SG Trier, 01.02.2013 - S 1 AL 80/12

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - Ablehnung wegen Vorranges der Vermittlung

    Im Rahmen des von der Beklagten auszuübenden Ermessens darf diese nach der bisherigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Urteil vom 16.8.2012, S 1 AL 36/12; Urteil vom 17.1.2013, S 1 AL 39/12) die Erwägung in den Vordergrund stellen, dass nach § 4 Abs. 2 SGB III die Vermittlung in Arbeit Vorrang hat vor der Gewährung sonstiger Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.
  • BSG, 10.07.2013 - B 11 AL 59/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Anderes gilt nicht deshalb, weil die Beklagte im Hinblick auf die Begründung der Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 22.11.2012 (L 1 AL 39/12 - Juris) , einen "möglicherweise" gegebenen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf erörtert.
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