Weitere Entscheidung unten: LG Bochum, 28.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 1 AR 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13925
OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 1 AR 10/06 (https://dejure.org/2006,13925)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.2006 - 1 AR 10/06 (https://dejure.org/2006,13925)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 1 AR 10/06 (https://dejure.org/2006,13925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachliche Zuständigkeit: Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten bei Entscheidung über die Verweisung vor Ablauf der Stellungnahmefrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Zuständigkeitsstreitwerts bei Geltendmachung einer Nebenforderung; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen Unzuständigkeit; Missachtung rechtlichen Gehörs durch Verweisung

  • Judicialis

    ZPO § 4; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO - Bindungswirkung einer Verweisung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 1 AR 10/06
    a) Die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, deren Zweck in der Verhinderung unökonomischer Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen mehreren Gerichten besteht, entfällt aus rechtsstaatlichen Gründen, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, sie also objektiv willkürlich erscheint (BGH NJW 1993, 1273; NJW 2004, 3201; Zöller-Greger, ZPO, 26. Auflage, RN 17 zu § 281 ZPO) oder unter Verletzung rechtlichen Gehörs erfolgt ist (BGHZ 102, 338; Zöller-Greger, aaO, RN 17a zu § 281 ZPO).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 1 AR 10/06
    a) Die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, deren Zweck in der Verhinderung unökonomischer Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen mehreren Gerichten besteht, entfällt aus rechtsstaatlichen Gründen, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, sie also objektiv willkürlich erscheint (BGH NJW 1993, 1273; NJW 2004, 3201; Zöller-Greger, ZPO, 26. Auflage, RN 17 zu § 281 ZPO) oder unter Verletzung rechtlichen Gehörs erfolgt ist (BGHZ 102, 338; Zöller-Greger, aaO, RN 17a zu § 281 ZPO).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 1 AR 10/06
    Unter Nebenforderungen in diesem Sinn versteht man solche Ansprüche, die neben dem Hauptanspruch, von dem sie in ihrer Entstehung abhängig sind, geltend gemacht werden, auch wenn sie ausgerechnet und dem Hauptanspruch ziffernmäßig zugeschlagen werden (vgl. nur BGH NJW 1998, 2060; Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 27. Auflage, Rn 8 zu § 4 ZPO).
  • KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08

    Zuordnung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Verkehrsunfallsachen als

    Eine Verweisung ist willkürlich und damit nicht bindend, wenn sie nicht bloß unrichtig ist, sondern sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49), bzw. wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, da er bei verständiger Würdigung der maßgeblichen Rechtsprinzipien nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (s. BGH NJW 2003, 3201 f.; NJW 2002, 3634 f.; BGH-Report 2003, 42, 43; s.a. OLG Stuttgart, OLG-Report 2007, 955 f. für Willkür bei Anwendung des § 4 Abs. 1 HS. 2 ZPO).
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Rechtsprechung
   LG Bochum, 28.09.2006 - 1 AR 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24058
LG Bochum, 28.09.2006 - 1 AR 10/06 (https://dejure.org/2006,24058)
LG Bochum, Entscheidung vom 28.09.2006 - 1 AR 10/06 (https://dejure.org/2006,24058)
LG Bochum, Entscheidung vom 28. September 2006 - 1 AR 10/06 (https://dejure.org/2006,24058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 12.02.2015 - 2 Wx 9/14

    Betreuungsverfahren: Vergütung des medizinischen Sachverständigen für eine vom

    Es setzt voraus, dass der Sachverständige die Tatsachengrundlage sowie die angewendeten allgemeinen Erfahrungssätze mitteilt und die Schlussfolgerungen darlegt, die zu seinem Ergebnis geführt haben (LG Bochum, Beschluss v. 28.09.2006 - Az.: 1 AR 10/06 -, juris Rdn. 15).

    Hingegen kommt eine Abgeltung der Leistungen des Sachverständigen mit einer Pauschale nach Nr. 202 der Anl. 3 zu § 10 Abs. 1 JVEG nur dann in Betracht, wenn der Auftrag sich auch inhaltlich auf Teile eines Gutachtens (Nr. 202 wörtlich: "Vorgeschichte, Angaben und Befund") beschränkt, nämlich regelmäßig die Diagnose, evtl. ergänzt durch die Wiedergabe einzelner Befundtatsachen (s. LG Bochum, Beschluss v. 28.09.2006, a.a.O., Rdn. 16; Giers in Schneider/ Volpert/ Fölsch, a.a.O., § 10 JVEG, Rdn. 7).

  • LG Bochum, 30.06.2006 - 1 AR 11/06

    Amtsärztliche Stellungnahme als ärztliches Zeugnis mit kurzer gutachterlicher

    Die Kammer vertritt zur Abgrenzung zwischen der Vergütung nach § 9 Abs. 1 JVEG und derjenigen nach § 10 Abs. 1 JVEG in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt 1 AR 10/06 - Beschl. v. 26.06.2006) die Auffassung, dass amtsärztliche Stellungnahmen regelmäßig nur ein ärztliches Zeugnis mit kurzer gutachterlicher Äußerung i. S. von § 10 Abs. 1 JVEG, nicht aber ein vollständiges Gutachten i.S.v. § 9 JVEG darstellen.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2016 - L 12 KO 4510/13
    Dies erfordert die Wiedergabe der Anknüpfungs-, Befund- und Erfahrungstatsachen, ferner die Mitteilung und Herleitung der wissenschaftlichen Erfahrungssätze und schließlich die Beantwortung der Beweisfrage durch nachvollziehbare Anwendung der Erfahrungssätze auf den erhobenen Tatsachenstoff (so zusammengefasst in LG Bochum, Beschluss vom 28.09.2006 - 1 AR 10/06 -, juris).
  • LG Hamburg, 04.11.2008 - 603-16/08

    Sachverständige -Vergütungskürzung bei zu umfangreichem Kurzgutachten!

    Hingegen fehlt die das Gutachten kennzeichnende Gesamtdarstellung im Sinne einer überprüfbaren Darlegung der Tatsachen, Erfahrungssätze und Ergebnisableitung (vgl. LG Bochum, Entscheidung vom 28.09.2006, 1 AR 10/06).
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