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   OLG Naumburg, 29.05.2008 - 1 AR 11/08   

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OLG Naumburg, 29.05.2008 - 1 AR 11/08 (https://dejure.org/2008,65760)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.05.2008 - 1 AR 11/08 (https://dejure.org/2008,65760)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 1 AR 11/08 (https://dejure.org/2008,65760)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache

    Danach sind im Falle des Antragstellers mit den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bereits 22 Stunden und 51 Minuten an Zeit vergütet, die er für die Tätigkeit in der Hauptverhandlung, die grundsätzlich deren Vor- und Nachbereitung ebenso umfasst wie das Stellen von Beweisanträgen und das Führen hierzu notwendiger Gespräche (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. August 2000 - 1 Ws 152/00 -, 29. Juni 2006 - 1 AR 16/06 - und 5. Juni 2008 - 1 AR 9/08, 1 AR 11/08 -), nicht aufwenden musste.

    Zwar ist die Pauschgebühr der Höhe nach nicht beschränkt und darf grundsätzlich auch die gesetzlichen Rahmenhöchstgebühren des Vergütungsverzeichnisses überschreiten, allerdings hat die Höchstgebühr eines Wahlanwalts in der Vergangenheit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in der Regel die obere Grenze gebildet (vgl. OLG Bremen, JurBüro 1981, 1193; OLG Koblenz, Rpfleger 1992, 268; OLG Düsseldorf AnwBl. 1982, 265; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2007 - 1 AR 10/06 -, vom 5. Juni 2008 - 1 AR 9/08, 1 AR 11/08 - und vom 20. Mai 2010 - 1 AR 23/08 -).

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