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   KG, 31.01.2005 - 1 AR 1490/04 - 5 Ws 4/05   

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https://dejure.org/2005,5528
KG, 31.01.2005 - 1 AR 1490/04 - 5 Ws 4/05 (https://dejure.org/2005,5528)
KG, Entscheidung vom 31.01.2005 - 1 AR 1490/04 - 5 Ws 4/05 (https://dejure.org/2005,5528)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 1 AR 1490/04 - 5 Ws 4/05 (https://dejure.org/2005,5528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Vergütung des Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren über die Erledigung oder Aussetzung der Unterbringung; Differenzierung der Auswahl der Gebührentatbestände ...

  • Burhoff online

    Vergütung des Pflichtverteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB

  • Judicialis

    StGB § 67e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtverteidigergebühren im Verfahren nach § 67e StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 127
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.

    Ihre Vergütung ließ sich nur entsprechend §§ 91, 92 BRAGO oder nach § 112 BRAGO bewerkstelligen (vgl. OLG Hamm StV 1996, 618; KG NStZ-RR 2002, 63 zum damaligen Meinungsstand); besondere Schwierigkeiten konnten nur durch die Gewährung einer Pauschvergütung angemessen berücksichtigt werden.

  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 1 Ws 443/04

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Untergebrachten im Verfahren über Aussetzung

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Der Senat teilt in Übereinstimmung mit dem OLG Schleswig (vgl. Beschluß vom 6. Januar 2005 - 1 Ws 443/04 - www.burhoff.de) die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, daß sich die Vergütung des Pflichtverteidigers im Verfahren nach § 67e StGB nach den Gebührentatbeständen des Abschnitts 2 des Vergütungsverzeichnisses bemißt.
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 368/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.
  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 (s) Sbd 4-90/96
    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Ihre Vergütung ließ sich nur entsprechend §§ 91, 92 BRAGO oder nach § 112 BRAGO bewerkstelligen (vgl. OLG Hamm StV 1996, 618; KG NStZ-RR 2002, 63 zum damaligen Meinungsstand); besondere Schwierigkeiten konnten nur durch die Gewährung einer Pauschvergütung angemessen berücksichtigt werden.
  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 2 Ws 96/00

    Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Aussetzung der Unterbringung

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.
  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Hinzuzufügen ist, daß auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 12. Mai 1992 (StV 1993, 88) in Verfahren, in denen es um die Fortsetzung, Aussetzung oder Beendigung der Unterbringung einer geisteskranken Person geht, die Beiordnung eines Verteidigers notwendig ist (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1997, 343).
  • KG, 24.06.1997 - 5 Ws 395/97
    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.
  • KG, 10.03.1998 - 5 Ws 149/98
    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2019 - 2 Ws 63/19

    Maßnahmen der Führungsaufsichtsstelle in der Maßregelvollstreckung: Festsetzung

    In Rechtsprechung und Literatur ist einhellig anerkannt, dass eine umfassende Beauftragung beispielsweise im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 253) oder im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (KG Berlin NStZ-RR 2005, 127; vgl. zwischenzeitlich Nr. 4200 Nr. 1 Buchstabe b VV RVG n.F.) vorliegt.
  • KG, 01.06.2011 - 1 Ws 39/11

    Pflichtverteidigerkosten: Vergütungsanspruch im Verfahren über die Festsetzung

    Das Kammergericht hat bereits bezüglich der Vergütung eines Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67e StGB entschieden, dass der Gebührentatbestand der Nr. 4200 Ziffer 1 VV RVG über den Wortlaut hinaus nicht nur durch ein Strafvollstreckungsverfahren ausgelöst wird, das zur tatsächlichen Erledigung oder Aussetzung der Maßregel führt (vgl. KG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 5 Ws 4/05 -).
  • KG, 26.05.2006 - 5 Ws 258/06

    Pflichtverteidigergebühren: Terminsgebühr im Überprüfungsverfahren für eine

    Die Vergütung des Pflichtverteidigers im Verfahren nach § 67e StGB bemißt sich nach den Gebührentatbeständen aus Teil 4 Abschnitt 2 (Nrn. 4200 bis 4207) des Vergütungsverzeichnisses (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 127 = JurBüro 2005, 251 = AGS 2005, 393 = RVGreport 2005, 102).
  • KG, 29.09.2005 - 5 Ws 485/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit des Verteidigers im Verfahren zur Prüfung der

    Der Senat hat bereits entschieden (NStZ-RR 2005, 127 = RVGreport 2005, 102 mit Anm. Burhoff), daß sich die Vergütung des im Vollstreckungsverfahren nach § 67e StGB tätigen Verteidigers nur nach den Gebührentatbeständen der Nummern 4200-4203 VV RVG bemißt.
  • OLG Jena, 28.11.2005 - 1 Ws 229/05

    RVG

    Auf die Vornahme einer solchen Einzeltätigkeit sind jedoch weder die dem beigeordneten Verteidiger unter Bezugnahme auf § 140 Abs. 2 StPO eingeräumte Befugnis noch die von ihm zu erbringenden Leistungen beschränkt, so dass Nr. 4300 VV RVG in diesem Fall durch die vorgreiflichen Bestimmungen der Nrn. 4200 ff VV RVG ausgeschlossen wird (OLG Schleswig AGS 2005, 120, 121; KG NStZ-RR 2005, 127, 128; Göttlich/Mümmler, RVG, Stichw.
  • OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 230/05

    RVG

    Auf die Vornahme einer solchen Einzeltätigkeit sind jedoch weder die dem beigeordneten Verteidiger unter Bezugnahme auf § 140 Abs. 2 StPO eingeräumte Befugnis noch die von ihm zu erbringenden Leistungen beschränkt, so dass Nr. 4300 VV RVG in diesem Fall durch die vorgreiflichen Bestimmungen der Nrn. 4200 ff VV RVG ausgeschlossen wird (OLG Schleswig AGS 2005, 120, 121; KG NStZ-RR 2005, 127, 128; Göttlich/Mümmler, RVG, Stichw.
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