Rechtsprechung
OLG Naumburg, 15.08.2011 - 1 AR 22/11 (Zust) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO
Zuständigkeitsbestimmung: Örtlich zuständiges Gericht bei nicht feststehendem Eintritt der Rechtshängigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei rechtshängiger Klage und Rüge der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts durch einen Beklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, 6
Vorliegen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei rechtshängiger Klage und Rüge der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts durch einen Beklagten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Dienstvertrag: Welches Gericht ist örtlich zuständig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schönebeck, 27.07.2011 - 4 C 243/11
- AG Passau, 04.08.2011 - 15 C 1438/11
- OLG Naumburg, 15.08.2011 - 1 AR 22/11 (Zust)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80
Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2011 - 1 AR 22/11
Zur Vermeidung langwieriger Streitigkeiten zwischen Gerichten über ihre Zuständigkeit kommt aber eine (vorläufige) Gerichtsstandsbestimmung in Betracht, unter dem Vorbehalt erneuter Überprüfung durch das Gericht, an das verwiesen wurde, nach Rechtshängigkeit der Klage (BGH Beschluss vom 2.12.1982 - 1 ARZ 586/82 - [z.B. MDR 1983, 160]; hier: zitiert nach juris).
- OLG Koblenz, 14.03.2014 - 2 Ws 104/14
Gebühr des Pflichtverteidigers: Erstreckung der Beiordnung auf das …
c) Der Senat schließt sich (in Übereinstimmung mit der Entscheidung des 1. Senats des OLG Koblenz im Beschluss 1 AR 22/11 Str vom 26.09.2011) der herrschenden Auffassung an. - OLG Naumburg, 22.08.2011 - 1 AR 23/11
Gerichtsstandsbestimmung: Vorläufige Bestimmung vor Rechtshängigkeit einer Klage
Zur Vermeidung langwieriger Streitigkeiten zwischen Gerichten über ihre Zuständigkeit kommt aber eine (vorläufige) Gerichtsstandsbestimmung in Betracht, unter dem Vorbehalt erneuter Überprüfung durch das Gericht, an das verwiesen wurde, nach Rechtshängigkeit der Klage (BGH Beschluss vom 2.12.1982 - 1 ARZ 586/82 - [ z.B. MDR 1983, 160 ]; hier: zitiert nach juris; Senat 1 AR 22/11).