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   OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 1 AR 25/10   

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https://dejure.org/2010,23582
OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 1 AR 25/10 (https://dejure.org/2010,23582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2010 - 1 AR 25/10 (https://dejure.org/2010,23582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 1 AR 25/10 (https://dejure.org/2010,23582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee - 102 C 182/10
  • AG Strausberg - 24 C 90/10
  • OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 1 AR 25/10
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Es möchte das Landgericht Lüneburg für zuständig erklären, sieht sich hieran jedoch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2011 (X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364) und den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2010 (1 AR 25/10, juris) gehindert.

    Mit den gleichen Erwägungen hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 27. Juli 2010 angenommen, dass es für sich allein noch keine objektive Willkür darstelle, wenn das verweisende Gericht den Gerichtsstand des Erfüllungsorts übersehen oder verkannt habe (1 AR 25/10, juris Rn. 9).

  • OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12

    Bindungswirkung einer Verweisung: Fehlende Auseinandersetzung des verweisenden

    Allerdings ist ein Verweisungsbeschluss auch bei gänzlichem Fehlen einer Begründung noch nicht offensichtlich gesetzwidrig, wenn die Entscheidung im Einvernehmen beider Parteien ergangen ist (BGH NJW 2003, 3201, 3203; s. a. BGH NJW 2002, 3634, 3635 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2010, Az.: 1 AR 25/10 - aus juris), es sei denn, das unzuständige Gericht hätte von sich aus auf die angeblich bestehende Verweisungsmöglichkeit hingewiesen (BGH NJW 2002, 3634, 3636).
  • OLG Celle, 03.08.2011 - 4 AR 43/11

    Verweisungsbeschluss: Bindungswirkung bei fehlender Auseinandersetzung des

    Allerdings ist ein Verweisungsbeschluss auch bei gänzlichem Fehlen einer Begründung noch nicht offensichtlich gesetzwidrig, wenn die Entscheidung im Einvernehmen beider Parteien ergangen ist (BGH NJW 2003, 3201, 3203; s. a. BGH NJW 2002, 3634, 3635 f.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27. Juli 2010, Az.: 1 AR 25/10 - aus juris).
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