Weitere Entscheidung unten: KG, 18.05.2006

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   KG, 18.05.2006 - 1 AR 468 - 469/06 - 5 Ws 249 - 250/06, 1 AR 468 - 469/06, 1 AR 468/06, 1 AR 469/06, 5 Ws 249 - 250/06   

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KG, 18.05.2006 - 1 AR 468 - 469/06 - 5 Ws 249 - 250/06, 1 AR 468 - 469/06, 1 AR 468/06, 1 AR 469/06, 5 Ws 249 - 250/06 (https://dejure.org/2006,30936)
KG, Entscheidung vom 18.05.2006 - 1 AR 468 - 469/06 - 5 Ws 249 - 250/06, 1 AR 468 - 469/06, 1 AR 468/06, 1 AR 469/06, 5 Ws 249 - 250/06 (https://dejure.org/2006,30936)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468 - 469/06 - 5 Ws 249 - 250/06, 1 AR 468 - 469/06, 1 AR 468/06, 1 AR 469/06, 5 Ws 249 - 250/06 (https://dejure.org/2006,30936)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1987 - 3 Ws 37/87

    Aussetzungsantrag; Strafrestaussetzung; Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06
    § 454 a StPO soll dem Gericht einen Anreiz bieten, Entlassungsentscheidungen frühzeitig zu treffen, da eine sachgerechte, die soziale Wiedereingliederung des Verurteilten fördernde Entlassungsvorbereitung die (möglichst frühzeitige) Kenntnis vom Entlassungszeitpunkt voraussetzt (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1987, 1046; Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 454 a Rdnr. 2; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 454 a Rdnr. 1).

    So hat etwa das OLG Düsseldorf (MDR 1987, 1046) entschieden, dass ein Antrag nach § 57 Abs. 1 StGB mehr als drei Monate vor dem Zeitpunkt der theoretisch möglichen bedingten Entlassung gestellt werden dürfe, damit für den Fall einer ablehnenden Entscheidung der Strafvollstreckungskammer noch eine rechtzeitige Entscheidung des Beschwerdegerichts ermöglicht werde; auch die Entscheidung über die Aussetzung dürfe mehr als drei Monate vor dem möglichen Entlassungszeitpunkt ergehen.

  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06
    Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, dass die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, dass die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 - und 11. November 2005 - 5 Ws 510/05 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür nicht aus (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • OLG Zweibrücken, 11.09.1991 - 1 Ws 297/91

    Vollzug ; Vollzugsdauer; Entlassungsentscheidung; Entlassungszeitpunkt;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1990 - 1 Ws 429/90

    Verurteilter; Untersuchungshaft ; Gericht des ersten Rechtszuges; Strafe;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.1998 - 1 Ws 159/98

    Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter im konkreten Fall stellt erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 29. September 2005 - 5 Ws 447/05 - und 17. Mai 2005 - 5 Ws 236/05 -).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter im konkreten Fall stellt erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 29. September 2005 - 5 Ws 447/05 - und 17. Mai 2005 - 5 Ws 236/05 -).
  • KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06
    7 Der Grundsatz, dass bei einem Erstverbüßer im allgemeinen erwartet werden kann, der Strafvollzug übe eine deutliche Wirkung aus und halte ihn von der Begehung weiterer Straftaten ab (vgl. KG NStZ-RR 1997, 27; std. Rspr.), kommt vorliegend nicht zum Tragen.
  • KG, 08.01.2002 - 5 Ws 809/01
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06
    An die Wahrscheinlichkeit künftigen Wohlverhaltens ist insbesondere dann ein kritischerer Maßstab anzulegen, wenn der Verurteilte bewährungsbrüchig geworden ist und dadurch bewiesen hat, dass der von ihm vermittelte günstige Eindruck falsch war (vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 -, 21. Januar 2004 - 5 Ws 11/04 - und 8. Januar 2002 - 5 Ws 809/01 -).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erforderlichkeit der vollständigen

    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    5 Ws 249/06 5 Ws 250/06 1 AR 468-469/06 .
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    5 Ws 249/06 5 Ws 250/06 1 AR 468-469/06 .
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Rechtsprechung
   KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06, 1 AR 469/06, 5 Ws 250/06, 5 Ws 250/06   

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https://dejure.org/2006,31259
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens bzw. des Nachweises eines charakterlichen Wandels bei einem so genannten "Erstverbüßers" im Falle eines bereits eingetretenen Bewährungsbruches durch den Betroffenen; Bestehen von Vorgaben ...

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1987 - 3 Ws 37/87

    Aussetzungsantrag; Strafrestaussetzung; Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    § 454 a StPO soll dem Gericht einen Anreiz bieten, Entlassungsentscheidungen frühzeitig zu treffen, da eine sachgerechte, die soziale Wiedereingliederung des Verurteilten fördernde Entlassungsvorbereitung die (möglichst frühzeitige) Kenntnis vom Entlassungszeitpunkt voraussetzt (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1987, 1046; Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO 5. Aufl., § 454 a Rdn. 2; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 454 a Rdn. 1).

    So hat etwa das OLG Düsseldorf (MDR 1987, 1046) entschieden, daß ein Antrag nach § 57 Abs. 1 StGB mehr als drei Monate vor dem Zeitpunkt der theoretisch möglichen bedingten Entlassung gestellt werden dürfe, damit für den Fall einer ablehnenden Entscheidung der Strafvollstreckungskammer noch eine rechtzeitige Entscheidung des Beschwerdegerichts ermöglicht werde; auch die Entscheidung über die Aussetzung dürfe mehr als drei Monate vor dem möglichen Entlassungszeitpunkt ergehen.

  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 - und 11. November 2005 - 5 Ws 510/05 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür nicht aus (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1990 - 1 Ws 429/90

    Verurteilter; Untersuchungshaft ; Gericht des ersten Rechtszuges; Strafe;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.1991 - 1 Ws 297/91

    Vollzug ; Vollzugsdauer; Entlassungsentscheidung; Entlassungszeitpunkt;

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    § 454 a StPO regelt zwar ausdrücklich nur den (hier nicht gegebenen) Fall einer positiven Entscheidung über die Reststrafenaussetzung (vgl. die Fallkonstellationen bei OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Pfälzisches OLG Zweibrücken NStZ 1992, 148 und NStZ 1991, 207).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.1998 - 1 Ws 159/98

    Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter im konkreten Fall stellt erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 29. September 2005 - 5 Ws 447/05 - und 17. Mai 2005 - 5 Ws 236/05 -).
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    5 Ws 249/06 5 Ws 250/06 1 AR 468-469/06 .
  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter im konkreten Fall stellt erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 5 Ws 12-13/06 -, 29. September 2005 - 5 Ws 447/05 - und 17. Mai 2005 - 5 Ws 236/05 -).
  • KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    Der Grundsatz, daß bei einem Erstverbüßer im allgemeinen erwartet werden kann, der Strafvollzug übe eine deutliche Wirkung aus und halte ihn von der Begehung weiterer Straftaten ab (vgl. KG NStZ-RR 1997, 27; std. Rspr.), kommt vorliegend nicht zum Tragen.
  • KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06

    Strafrestaussetzung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs bei

    Auszug aus KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06
    5 Ws 249/06 5 Ws 250/06 1 AR 468-469/06 .
  • KG, 08.01.2002 - 5 Ws 809/01
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