Rechtsprechung
BGH, 06.08.2019 - 1 ARs 4/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 GKG
Erinnerung gegen den Kostenansatz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG, § 19 Abs. 2 Satz 4 GKG, § 3 Abs. 2 GKG, Anlage 1 zum GKG, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 397a Abs. 1 StPO
- rewis.io
Nebenklage im Strafverfahren: Kostentragung bei Verwerfung der vom Nebenkläger eingelegten Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GKG § 3 Abs. 2 ; GKG § 66 Abs. 6 S. 2
Festsetzung einer Gebühr für das Revisionsverfahren der Nebenkläger - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beistand für den Nebenkläger: Das Kostenrisiko für eine erfolglose Revision bleibt
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.01.2020 - 4 StR 291/19
Zurückweisung der Erinnerung des Nebenklägers
Davon nicht erfasst ist allerdings das Risiko, im Revisionsverfahren bei Erfolglosigkeit des Rechtsmittels die Gerichtskosten zu tragen (BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 1 ARs 4/19;… Weiner in BeckOK StPO, 35. Ed. 1. Oktober 2019, § 397a Rn. 32). - BGH, 24.08.2021 - 4 StR 56/21
Kostenentscheidung bei Erfolglosigkeit der Revision des durch einen Beistand …
Davon nicht erfasst ist allerdings das Risiko, im Revisionsverfahren bei Erfolglosigkeit des Rechtsmittels die Gerichtskosten zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 1 ARs 4/19).
Rechtsprechung
KG, 24.10.2019 - 1 ARs 4/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- KG, 24.10.2019 - 1 ARs 4/19
- VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
- KG, 24.08.2020 - 1 ARs 18/20
- VerfGH Berlin, 12.05.2021 - VerfGH 175/20
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit
Der Beschluss des Kammergerichts vom 24. Oktober 2019 - 1 ARs 4/19 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 17 der Verfassung von Berlin. - KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
Pauschgebühr, Nebenkläger, besonderer Umfang, Einarbeitung
Diese gelten die vom Gesetzgeber für diese Verfahren antizipierten besonders intensiven und wegen der Verfahrensdauer auch zeitlich aufwändigeren Vor- und Nachbereitungen ab, die abgesehen davon ohnehin zu den selbstverständlichen und daher nicht besonders zu vergütenden Pflichten des Verteidigers gehören (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 1 ARs 33/15 - und 24. Oktober 2019 -1 ARs 4/19 -).