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   BVerwG, 09.03.2000 - 1 AV 2.00   

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https://dejure.org/2000,11288
BVerwG, 09.03.2000 - 1 AV 2.00 (https://dejure.org/2000,11288)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2000 - 1 AV 2.00 (https://dejure.org/2000,11288)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2000 - 1 AV 2.00 (https://dejure.org/2000,11288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichtes - Amtssitz des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 276
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2000 - 1 AV 2.00
    Aus dem Rechtsgedanken des § 52 Nr. 2 VwGO folgt, daß bei Klagen gegen den Staat auf die Behörde abzustellen ist, die für den Staat gehandelt hat oder handeln soll (vgl. BVerwGE 71, 183 ).
  • BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19

    Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung;

    Wird der Antrag gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, ist auf den Sitz der Behörde abzustellen, die gehandelt hat oder handeln soll (BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 und Beschluss vom 9. März 2000 - 1 AV 2.00 - juris Rn. 2).
  • VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18

    Aufenthaltstitel für Mitglieder von Schiffsbesatzungen

    Aus der für die Anfechtungsklage in § 52 Nr. 2 VwGO getroffenen Regelung lässt sich entnehmen, dass die VwGO bei Klagen gegen den Staat grundsätzlich auf die Behörde abstellt, die für den Staat gehandelt hat oder handeln soll, unabhängig davon, ob dieser Behörde die Vertretung im Verwaltungsrechtsstreit obliegt (BVerwG, Beschluss vom 09.03.2000 - 1 AV 2/00 -,Rn. 2, juris; mwN: Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34/84 -,Rn. 33, juris).
  • BVerwG, 10.02.2020 - 1 AV 1.20

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Asylverfahren

    Wird der Antrag gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, ist auf den Sitz der Behörde abzustellen, die gehandelt hat oder handeln soll (BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 und Beschluss vom 9. März 2000 - 1 AV 2.00 - juris Rn. 2).
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