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   BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88   

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https://dejure.org/1989,1135
BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88 (https://dejure.org/1989,1135)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 AZB 26/88 (https://dejure.org/1989,1135)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 (https://dejure.org/1989,1135)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 201
  • NJW 1989, 1822
  • MDR 1989, 851
  • NZA 1989, 525
  • BB 1989, 1128
  • DB 1989, 1144
  • JR 1989, 396
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Damit sind die Anforderungen erfüllt, die das Bundesarbeitsgerichts an die Einhaltung der Schriftform (§ 130 Nr. 6 ZPO) für durch Telekopie übermittelte Rechtsmittelschriften aufstellt (vgl. BAG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 - BAGE 61, 201 = AP Nr. 10 zu § 130 ZPO; BAG Urteil vom 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - AP Nr. 67 zu § 518 ZPO; Düwell, NZA 1999, 291 ff., m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - L 7 AS 205/11

    Widerspruchseinlegung per E-Mail mit einem als PDF-Datei angehängten Schreiben

    Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).
  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - 7 AS 205/11

    Eingescannte Unterschrift; elektronische Form; E-Mail; PDF-Datei; Schriftform;

    Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160 ), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822 ); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - 14 A 2435/14

    Wahrung der Schriftform durch ein unterschriebenes, eingescanntes und per E-Mail

    vgl. BAG, Beschluss vom 14.3.1989 - 1 AZB 26/88 -, BAGE 61, 201.
  • BayObLG, 23.02.1995 - 5St RR 79/94

    eidesstattliche Versicherung per Telefax - § 156 StGB, grundsätzlich genügt für

    Ebenso entspricht nach Bundesarbeitsgericht (NJW 1989, 1822 ) eine durch Telekopie dem Berufungsgericht rechtzeitig vom Postamt am Sitz des Berufungsgerichts übermittelte Berufungsbegründung auch dann dem Formerfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO , wenn die Fernkopie nicht von einem Fernkopiereranschluß der Deutschen Bundespost oder des Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers abgesendet worden ist, sondern von dem Privatanschluß eines Dritten (a. A. noch die Vorinstanz - LAG Hamm NJW 1988, 3286).
  • OLG Köln, 09.01.1991 - 2 U 99/90

    Beweiskraft eines Telefax-Ausdrucks im Urkundenprozeß

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Rechtsmittel wirksam auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Telebrief eingelegt und/oder begründet werden können (vgl. BVerfG NJW 1987, 2067; BGH NJW 1982, 1470; BGH NJW 1983, 1498; BGH NJW 1989, 589; BGH NJW 1990, 187; BGH NJW 1990, 188; BGH NJW 1990, 990; BAG NJW 1984, 199 f.; BAG NJW 1987, 341 f.; BAG NJW 1989, 1822 f.; BFH NJW 1982, 1520; BSG NJW 1986, 1778; BVerwG NJW 1989, 2641; Senat, NJW-RR 1990, 894, 895; OLG Hamburg, NJW 1989, 3167), obwohl sonst grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung dre Rechtsmittelschrift oder -begründung für erforderlich erachtet wird.

    Gegen die Zulässigkeit der Verwendung eines Telefax als Beweismittel im Urkundenprozeß spricht auch nicht die von der Beklagten befürchtete Möglichkeit von Manipulationen (vgl. hierzu auch BAG NJW 1989, 1822, 1823; Wolf, NJW 1989, 2592, 2593), zumal die Möglichkeit von Fälschungen oder Verfälschungen auch bei sonstigen Urkunden nicht ausgeschlossen ist.

  • BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90

    Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der

    Der Senat folgt damit der Auffassung des BAG, das eine Berufungsbegründung als formwirksam angesehen hat, die vom privaten Telefax-Anschluß des Berufungsklägers über das öffentliche Telefonnetz an ein Postamt der Deutschen Bundespost abgesendet und anschließend im Rahmen des Telebrief-Dienstes dem Gericht übermittelt worden war (vgl. BAG-Beschluß vom 14. März 1989 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822).
  • BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94

    Vereinfachte Zustellung an Behörde

    Daran ist das Bundesarbeitsgericht gebunden (z. B. BAG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 - AP Nr. 10 zu § 130 ZPO, m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08

    Fristwahrung durch Übermittlung der Berufungsbegründung als PDF-Dokument per

    Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).
  • LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist für Sozialplanabfindung

  • BAG, 31.05.1989 - 2 AZR 548/88

    Anforderungen an den Widerruf eines Prozessvergleiches - Auswirkung eines

  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

  • BFH, 25.04.1990 - I R 59/89

    Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Revisionsschrift mit Telefax - Anforderungen

  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92

    Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit

  • BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 122.90

    Anforderungen an die Einreichung einer Beschwerdeschrift - Zulässigkeit und

  • VG Arnsberg, 28.10.2014 - 9 K 3637/12

    Verlust des Anspruchs auf Wiederholung oder Neubewertung einer Dissertation nach

  • LAG Bremen, 26.01.1990 - 4 Sa 147/89

    Rückgruppierung eines Mechanikers der Schule Technische Truppe; Zulässigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
  • KG, 05.03.1993 - 3 UF 7296/92

    Wahrung der Berufungsfrist durch Eingang der Berufungsschrift per Fax gegen ein

  • LAG Nürnberg, 15.01.1990 - 7 Sa 96/89

    Dissens; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Tarifvertrag; Redakteur; Reisetag;

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