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   BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02   

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https://dejure.org/2003,1027
BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 (https://dejure.org/2003,1027)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 (https://dejure.org/2003,1027)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 (https://dejure.org/2003,1027)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen verfahrensbegleitende Beschlüsse; Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren; Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 85 Abs. 1 Satz 3 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Verpflichtung zur Unterlassung einer ...

  • Judicialis

    ArbGG § 78; ; ArbGG § 83 Abs. 5; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 90 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßrecht - Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlussverfahrens; Ordnungsgeld wegen Verletzung einer Unterlassungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ? Hinreichende Bestimmtheit einer Unterlassungsverpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitsrecht - Auslegung: Vollstreckungsfähigkeit von Vergleichen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitsrecht - Auslegung: Vollstreckungsfähigkeit von Vergleichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 195
  • MDR 2003, 770
  • NZA 2003, 516
  • BB 2003, 1072
  • DB 2003, 1068
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02
    Diese Verweisung zeigt, daß nunmehr auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren die Zulassung der durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S 1887) neu eingeführten Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts zumindest dann vorgesehen ist, wenn dieses als Beschwerdegericht tätig wird (vgl. BAG 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 14., zu B I 2 c bb der Gründe mwN).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02
    Er muß bereits aus rechtsstaatlichen Gründen wissen, in welchen Fällen er durch Verhängung eines Ordnungsgelds bestraft werden kann (BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 40, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
    Auszug aus BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97 - nv., zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Andernfalls würden Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung aus dem Erkenntnisverfahren in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden, dessen Aufgabe es nicht ist zu klären, worin die festgelegte Verpflichtung des Schuldners besteht (vgl. BAG 31. Mai 2012 - 3 AZB 29/12 - aaO; 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195; BGH 13. Oktober 2015 - VI ZR 271/14 - Rn. 19, BGHZ 207, 163) .

    c) Für den Schuldner muss aus rechtsstaatlichen Gründen erkennbar sein, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44, BAGE 152, 1; 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195 ) .

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - Rn. 17) .
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Dieser muss wissen, in welchen Fällen er durch Verhängung eines Ordnungsgelds bestraft werden kann (BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 40, zu B I 1 der Gründe; 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - AP ArbGG 1979 nF § 78 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 78 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).
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