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   BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06   

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https://dejure.org/2008,214
BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 (https://dejure.org/2008,214)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 (https://dejure.org/2008,214)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 (https://dejure.org/2008,214)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei der mit Stichtagsregelungen in Sozialplänen verbundenen Gruppenbildung; Sachliche Rechtfertigung des Zwecks eines Sozialplans für an Stichtagen anknüpfende Differenzierungen bei Grund und Höhe von ...

  • bag-urteil.com

    Unwirksamkeit einer Stichtagsregelung in einem Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater

    Stichtagsregelung im Sozialplan

  • Judicialis

    BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Gleichbehandlung - Stichtagsregelung in Sozialplänen; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablösungsprinzip; Schriftformerfordernis bei Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Ablösung von Rahmensozialplänen durch nachfolgende Sozialpläne ? Sachliche Rechtfertigung von Stichtagsregelungen bei Beachtung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ? Maßgeblichkeit des Zwecks der Regelung ? Nicht geeignete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Stichtagsregelung in einem Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 366
  • ZIP 2008, 1087
  • MDR 2008, 862
  • NZA 2008, 719
  • NZA 2008, 720
  • BB 2008, 1793
  • DB 2008, 1384
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Sie können im Rahmen ihres Ermessens nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden und sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen (24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - BAGE 111, 335, zu B III 2 c aa der Gründe).

    In einem Sozialplan sind Stichtagsregelungen insbesondere dann gerechtfertigt, wenn sie dem Zweck dienen, die Leistungen auf diejenigen Arbeitnehmer zu beschränken, die von der Betriebsänderung betroffen sind und durch diese Nachteile zu besorgen haben (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - BAGE 111, 335, zu B III 3 a der Gründe).

    Er gebietet es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, die durch sie geschaffene Ordnung im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit soweit aufrechtzuerhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - BAGE 111, 335, zu B III 4 der Gründe mwN).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    a) Der Formmangel einer Kündigung kann unter besonderen Umständen ausnahmsweise als unbeachtlich angesehen werden (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - AP BGB § 623 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 623 Nr. 1, zu B I 2 a der Gründe mwN).

    Dieser muss einen besonderen Grund gehabt haben, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - aaO).

  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    aa) Nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sind die Betriebsparteien grundsätzlich verpflichtet, diejenigen Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (BAG 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 13 mwN, ZIP 2007, 1575).

    Es ist ihnen allerdings nicht verwehrt, eine typisierende Beurteilung dahin vorzunehmen, dass Arbeitnehmern, die ihr Arbeitsverhältnis "vorzeitig", also zu einem früheren Zeitpunkt als durch die Betriebsänderung geboten, selbst kündigen, durch die Betriebsänderung keine oder sehr viel geringere wirtschaftliche Nachteile drohen als den anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 185 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 20; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16 mwN, aaO).

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrunds ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 12 mwN, ZIP 2008, 327).

    Daher sind betriebliche Interessen, die personelle Zusammensetzung der Belegschaft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sichern, nicht geeignet, Differenzierungen bei der Höhe von Sozialplanabfindungen zu rechtfertigen (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 19 mwN, ZIP 2008, 327).

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 638/04

    Umschulungsvertrag - Schriftformerfordernis

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Dieser kommt sowohl Beweis- als auch Warnfunktion zu (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 638/04 - BAGE 117, 20, zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Eine mit der Korrektur einer einzelnen Bestimmung eines Sozialplans mittelbar verbundene Ausdehnung des vorgesehenen Finanzvolumens hat der Arbeitgeber regelmäßig hinzunehmen, solange die Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - BAGE 108, 147, zu III 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Das gilt auch bei freiwilligen, "vorsorglich" für künftige, noch nicht konkret geplante Betriebsänderungen vereinbarten sog. Rahmen- oder Dauersozialplänen (vgl. dazu BAG 26. August 1997 - 1 ABR 12/97 - BAGE 86, 228, zu B II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99

    Abfindung aus einem Sozialplan - Allgemeiner betriebsverfassungsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Die mit ihnen bisweilen verbundenen Härten müssen hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist und das auch auf die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -, zu II 1 der Gründe; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Die mit ihnen bisweilen verbundenen Härten müssen hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist und das auch auf die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -, zu II 1 der Gründe; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
    Auch können sie zur Herstellung von Rechtssicherheit über die Frage, ob eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber veranlasst war, Regelungen vorsehen, wonach der Arbeitgeber der Kündigung des Arbeitnehmers widersprechen und ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbieten kann (BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06

    Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 12 Sa 11/06

    Kürzung von Sozialplananspruch

  • BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Wegfall einer übertariflichen Zulage - § 9 MTV

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs - Versetzung nach §

  • BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 276/96

    Abfindungsanspruch: tarifvertragliche Verfallfrist bei einzelvertraglicher

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Deshalb kann offenbleiben, ob bei dessen Verletzung - wie die Klägerin meint - sich überhaupt ein Anspruch auf eine erhöhte Abfindungszahlung im Wege einer "Anpassung nach oben" ergeben könnte (vgl. etwa BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 23 ff., 42, BAGE 125, 366; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe mwN, BAGE 108, 147) .
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    b) Die zukunftsbezogene Ausgleichsfunktion von Sozialplänen eröffnet den Betriebsparteien Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 190 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 25; 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 191).

    Sie können im Rahmen ihres Ermessens nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden und sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen (vgl. 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - BAGE 111, 335, zu B III 2 c aa der Gründe; 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 191).

    Maßgeblicher Sachgrund für eine Gruppenbildung ist regelmäßig vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 190 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 25; 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 191).

    Diese müssen im Interesse der Rechtssicherheit hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist und das auch auf die zwischen den Gruppen gezogenen Grenzen zutrifft (vgl. BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179, zu 3 a der Gründe; 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 27, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 191).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Die mit ihr verbundenen Härten sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. in dem anderen Zusammenhang des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Stichtagsregelungen in Sozialplänen BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 -Rn. 27, ZIP 2008, 1087).
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