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   BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12   

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https://dejure.org/2014,28452
BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12 (https://dejure.org/2014,28452)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12 (https://dejure.org/2014,28452)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 1 AZR 1044/12 (https://dejure.org/2014,28452)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Absenkung der Sonderzahlung

  • openjur.de

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung; Absenkung der Sonderzahlung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Absenkung der Sonderzahlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 EvKiMAVertrG
    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Absenkung der Sonderzahlung

  • IWW

    § 19 Abs. 1, Abs. 2 BAT, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 38 MAVO, § 19 Abs. 2 BAT, § 19 BAT

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Jahressonderzahlung in einer kirchlichen Pflegeeinrichtung

  • bag-urteil.com

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Absenkung der Sonderzahlung

  • rewis.io

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Absenkung der Sonderzahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MVG-EKD § 36
    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung; Absenkung der Sonderzahlung

  • rechtsportal.de

    MVG-EKD § 36
    Höhe der Jahressonderzahlung in einer kirchlichen Pflegeeinrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absenkung der Sonderzahlung in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12
    Es fehlt wie bei den auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an einer im säkulären Recht enthaltenen Anordnung ihrer normativen Wirkung (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 16. Februar 2012 - 6 AZR 573/10 - Rn. 17, BAGE 141, 16; 8. Juni 2005 - 4 AZR 412/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12
    Sofern die Ausführungen in der zu § 38 MAVO ergangenen Senatsentscheidung vom 19. Juni 2007 (- 1 AZR 340/06 - Rn. 41, BAGE 123, 121) in gegenteiliger Weise verstanden werden könnten, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 573/10

    Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen

    Auszug aus BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12
    Es fehlt wie bei den auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an einer im säkulären Recht enthaltenen Anordnung ihrer normativen Wirkung (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 16. Februar 2012 - 6 AZR 573/10 - Rn. 17, BAGE 141, 16; 8. Juni 2005 - 4 AZR 412/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12
    Es fehlt wie bei den auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an einer im säkulären Recht enthaltenen Anordnung ihrer normativen Wirkung (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 16. Februar 2012 - 6 AZR 573/10 - Rn. 17, BAGE 141, 16; 8. Juni 2005 - 4 AZR 412/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 917/11

    Altersgrenze in einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung

    Auszug aus BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12
    Verbleibende Zweifel können durch die Heranziehung weiterer Auslegungskriterien, wie der Entstehungsgeschichte der Arbeitsrechtsregelungen oder ihrer praktischen Handhabbarkeit geklärt werden (BAG 12. Juni 2013 - 7 AZR 917/11 - Rn. 15) .
  • LAG Hamm, 08.11.2012 - 8 Sa 803/12

    Kürzung aufgrund Dienstvereinbarung zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus BAG, 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. November 2012 - 8 Sa 803/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2016 - 5 Sa 255/16

    Jahressonderzahlung - keine normative Geltungskraft kirchlicher

    Die unmittelbare Wirkung, die die Kirchengesetze über das Mitarbeitervertretungsrecht Dienstvereinbarungen zuerkennen, kann sich nicht ohne eine im säkularen Recht enthaltene entsprechende Anordnung auf Arbeitsverhältnisse erstrecken, die dem Regime des staatlichen Arbeitsrechts unterfallen (vgl. BAG v. 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12, Rz. 12; BAG v. 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, Rz. 20).(Rn.47).

    Diese unmittelbare Wirkung, die die Kirchengesetze Dienstvereinbarungen zuerkennen, kann sich jedoch nicht ohne eine im säkularen Recht enthaltene entsprechende Anordnung auf Arbeitsverhältnisse erstrecken, die dem Regime des staatlichen Arbeitsrechts unterfallen (BAG v. 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12, Rz. 12; BAG v. 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, Rz. 20).

    Die Kammer ist auch nicht der Auffassung, dass das BAG in der vorstehend zitierten Entscheidung vom 24.06.2014 (1 AZR 1044/12, Rz. 12) die dort aufgestellten Grundsätze ausschließlich auf den erstgenannten Fall beschränkt hat.

    Ähnlich der der Entscheidung des BAG vom 24.06.2014 (1 AZR 1044/12) zugrunde liegenden Fallgestaltung kommt es zur Geltungserstreckung von Dienstvereinbarungen zu den betroffenen Regelungskomplexen durch die vertragliche Bezugnahme auf den TV-EKBO, der in den von der Beklagten zitierten Bestimmungen wiederum auf die in Dienstvereinbarungen getroffenen Regelungen verweist.

    Dies ist auch dann anzunehmen, wenn die gegenteilige Rechtsprechung des BAG in der Entscheidung vom 24.06.2014 (1 AZR 1044/12, Rz. 12) der Beklagten bei Abschluss der Dienstvereinbarung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage noch nicht bekannt sein konnte.

    Sie kann aufgrund des in der Entscheidung des BAG vom 24.06.2014 (1 AZR 1044/12) in der Rz. 12 aufgestellten, dort nicht entscheidungserheblichen Rechtsgrundsatzes, noch nicht als höchstrichterlich hinreichend geklärt angesehen werden, weil das BAG in einer zeitlich nachfolgenden Entscheidung vom 24.09.2014 (5 AZR 611/12, Rz. 71) diese (dort allerdings ebenfalls nicht entscheidungserhebliche) Rechtsfrage wie zuvor bereits in der Entscheidung vom 29.09.2011 (2 AZR 523/10, Rz. 20) wiederum offen gelassen hat und auch in der Literatur vielfach mit gewichtigen Argumenten weiterhin von einer unmittelbaren und zwingenden Wirkung kirchlicher Dienstvereinbarungen auf säkulare Rechtsverhältnisse ausgegangen wird (vgl. Groeger, Kirchliche Dienstvereinbarungen im Spiegel säkularer Rechtsprechung des BAG, Kirche und Recht 2014, S. 196 ff., 200 ff. m. w. N., der die Entscheidung des BAG vom 24.06.2014 allerdings zu Unrecht als "missverständlich" bezeichnet, vgl. S. 211, Fn. 105).

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

    Sofern die Ausführungen in der Entscheidung vom 19. Juni 2007 (- 1 AZR 340/06 - aaO) in gegenteiliger Weise verstanden werden könnten, werde hieran nicht mehr festgehalten (BAG 24. Juni 2014 - 1 AZR 1044/12 - Rn. 12) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - 15 Sa 1891/16

    Disponible Dienste - Rettungsdienst - billiges Ermessen

    Es fehlt wie bei den auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an einer im säkulären Recht enthaltenen Anordnung ihrer normativen Wirkung (BAG 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12 - juris Rn. 12).
  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 377/20

    Eingruppierung BAT-KF - Leitung einer Werkstatt für behinderte Menschen

    Der BAT-KF ist kein Tarifvertrag im Sinn des Tarifvertragsgesetzes, sondern eine auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelung (BAG 24. Juni 2014 - 1 AZR 1044/12 - Rn. 12; 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 21) .
  • LAG Hamm, 28.08.2014 - 8 Sa 196/14

    AVR Caritasverband; Eingruppierung; Telefonist; umfangreiche oder schwierige

    Vielmehr ist der wirkliche Wille des Normgebers und der mit der Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck mit zu berücksichtigen, soweit selbige in der Regelung ihren Niederschlag gefunden haben (BAG, Urteil vom 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2022 - 6 Sa 340/21

    Eingruppierung - Gruppenleiter in einer Werkstätte für behinderte Menschen - AVR

    aa) Die AVR sind kein Tarifvertrag im Sinn des Tarifvertragsgesetzes, sondern eine auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelung (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 377/20 - Rn. 24, 24. Juni 2014 - 1 AZR 1044/12 - Rn. 12; 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 21, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 30.10.2014 - 8 Sa 637/14

    Berufsgenossenschaftliche Kliniken; Eingruppierung; Tarifauslegung; Überleitung;

    Vielmehr ist der wirkliche Wille des Normgebers und der mit der Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck mit zu berücksichtigen, soweit selbiger in der Regelung seinen Niederschlag gefunden hat (BAG, Urteil vom 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2023 - 8 Sa 342/22

    Eingruppierung einer Gruppenleiterin in einer Werkstatt für behinderte Menschen

    aaa) Die AVR sind auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen (vgl. BAG 27.02.2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 21; 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12 - Rn. 12; 16.12.2021 - 6 AZR 377/20 - Rn. 24, juris).
  • LAG Hamm, 25.09.2014 - 8 Sa 467/14

    AVR Caritas, Eingruppierung, ambulante Pflegedienste, Sozialstation,

    Vielmehr sind der wirkliche Wille des Normgebers und der mit der Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck mit zu berücksichtigen, soweit selbige in der Regelung ihren Niederschlag gefunden haben (BAG, Urteil vom 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12 - juris).
  • VG Münster, 31.08.2023 - 5 K 3763/21
    467/14 - unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12 -.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 7 Sa 425/18

    Abfindungsanspruch bei Altersteilzeit - § 9 Sicherungsordnung EKD

  • ArbG Aachen, 05.03.2021 - 6 Ca 18/21

    Eingruppierung Anlage 21 a AVR

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