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   BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11   

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https://dejure.org/2012,26727
BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11 (https://dejure.org/2012,26727)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2012 - 1 AZR 137/11 (https://dejure.org/2012,26727)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 (https://dejure.org/2012,26727)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

  • openjur.de

    Tarifvorbehalt; Gesamtzusage; Abfindung bei Wiedereinstellungszusage; Auslegung von § 4 TV SozSich

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage - Auslegung von § 4 TV SozSich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 Nr 7 PersVG TH, § 72 Abs 1 S 1 PersVG TH, § 74 Abs 2 PersVG TH, § 1 TVG
    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage - Auslegung von § 4 TV SozSich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Tarifvorbehalt - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

  • rewis.io

    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage - Auslegung von § 4 TV SozSich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht; Ausschluss des Mitbestimmungsrechts durch Tarifvorbehalt [§ 74 Abs. 2 Nr. 7 PersVG Th]; Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche Einheitsregelung; Abfindungsanspruch bei Vereinbarung eines Rückkehrrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifvorbehalt - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 472
  • BB 2012, 2496
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11
    Der Ausschluss des Beteiligungsrechts durch den Tarifvorbehalt erfordert allerdings, dass die Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (vgl. BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134) .
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11
    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211) .
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 738/07

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Personalabbau im öffentlichen Dienst der neuen

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11
    Nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts bedeutet Personalabbau das Ausscheiden einer Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen aufgrund einer Arbeitgeberkündigung oder aufgrund sonstiger Beendigungstatbestände (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 738/07 - Rn. 12, NZA-RR 2009, 280) .
  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11
    Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG 18. Oktober 2010 - 1 ABR 25/10 - Rn. 20, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 26) .
  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11
    Insoweit liegt eine in der Revisionsinstanz nach § 559 Abs. 1 ZPO unzulässige Klageerweiterung vor (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 23, NZA 2012, 876) .
  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11
    Eine Rationalisierungsmaßnahme iSd. § 74 Abs. 2 Nr. 7 PersVG Th setzt voraus, dass durch sie die Leistungen des Betriebes bzw. der Dienststelle durch eine zweckmäßige Gestaltung von Arbeitsabläufen verbessert werden sollen, indem der menschliche Aufwand an Arbeit oder auch an Zeit, Energie, Material und Kapital herabgesetzt wird (vgl. BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - zu II der Gründe, BVerwGE 90, 228) .
  • LAG Thüringen, 15.02.2011 - 1 Sa 353/10

    Abfindungsanspruch - Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung - Tarifvorrang bei

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 - 1 Sa 353/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    b) Darüber hinausgehend ist es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht ausgeschlossen, eine unwirksame Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine Gesamtzusage umzudeuten (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21) .

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25, BAGE 154, 144; 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21) .

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 26; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211) .
  • BAG, 15.05.2018 - 1 ABR 75/16

    Betriebsvereinbarung - Tarifsperre

    Durch den jetzigen Antrag, der auf die Feststellung einer Regelungsabrede und einer gegenüber allen Arbeitnehmern erteilten Gesamtzusage (zu den Voraussetzungen BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21) gerichtet ist, wird das Prüfprogramm des Senats erweitert.
  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann deshalb nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25, BAGE 154, 144; 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 26; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211) .
  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 610/15

    Sonderzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die auf

    Anhaltspunkte dafür, dass die BV Prämie ausnahmsweise entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Einheitsregelung (Gesamtzusage oder gebündelte Vertragsangebote) umzudeuten sei (vgl. dazu BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21) , sind weder schlüssig vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19

    Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Ablösung

    Dementsprechend ist unter Umständen die Umdeutung einer Betriebsvereinbarung in eine Regelungsabrede (vgl. Boecken/Düwell/Diller/Hanau - Schwarze, Gesamtes Arbeitsrecht, 2016, § 77 BetrVG Rn. 7) oder eine vertragliche Einheitsregelung bzw. Gesamtzusage möglich (vgl. nur BAG v. 19.06.2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21).
  • LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17

    Da sich ein tarifgebundener Arbeitgeber, der die Tarifentgelterhöhungen an alle

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann aber auch hier nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. zur Umdeutbarkeit einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage: BAG vom 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - ).

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, könne daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21).

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 11.11

    Mitbestimmung des Personalrats bei Aufstellung eines Sozialplans;

    Die Rationalisierungsmaßnahme ist auf Effektivitäts- und Leistungssteigerung angelegt (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 79 S. 81 ff.; BAG, Urteil vom 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - juris Rn. 14; Rehak, a.a.O. § 75 Rn. 166 f.; Fischer/Goeres/Gronimus, a.a.O. K § 75 Rn. 103; Kaiser, a.a.O. § 75 Rn. 468 ff.; teilweise abweichend bei Personalverringerung wegen Nachfragerückgangs: von Roetteken, a.a.O. S. 554; Altvater, a.a.O. § 75 Rn. 220).
  • LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22

    Rechtsfolgen einer tarifvertraglichen Schriftformabrede hinsichtlich der

    Er muss sich aus außerhalb der Betriebsvereinbarung liegenden Umständen ergeben und auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers losgelöst von der Betriebsvereinbarung und gegenüber allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gerichtet sein (BAG, Urteil vom 23. Januar 2018, 1 AZR 65/17, NZA 2018, 871-876, Rz. 27; BAG, Urteil vom 19. Juni 2012, 1 AZR 137/11, Rn. 21, juris; BAG 30. Mai 2006, 1 AZR 111/05, Rn. 34, juris).
  • LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 549/22

    Zahlung von Urlaubsgeld

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 9 Sa 93/16

    Betriebsvereinbarung - Höhe des Arbeitsentgelts

  • LAG Hamburg, 09.02.2017 - 8 Sa 57/16

    Unwirksame Betriebsvereinbarung - Entlohnungsgrundsatz - Umdeutung in eine

  • LAG Hamburg, 20.10.2016 - 8 Sa 47/16

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage

  • ArbG Düsseldorf, 15.06.2015 - 12 Ca 4043/14

    Unkündbarkeitszusage in Betriebsvereinbarung bei bereits bestehender tariflicher

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2012 - 5 Sa 98/12

    Nachwirkung des Sozialtarifvertrages für den öffentlichen Dienst - Abfindung

  • LAG Hamburg, 13.06.2017 - 4 Sa 15/17

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage

  • LAG Hamburg, 27.06.2017 - 4 Sa 5/17

    Tarifliche Entgelterhöhung - Tarifbindung - Betriebsvereinbarung - Umdeutung -

  • LAG Hamburg, 10.01.2017 - 4 Sa 48/16

    Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen bei Verstoß gegen die Sperrwirkung wegen

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • ArbG Düsseldorf, 24.11.2014 - 12 Ca 4042/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Unmittelbare und zwingende Geltung

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 26.02.2018 - KGH.EKD II-124/32
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