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   BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76   

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BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76 (https://dejure.org/1978,266)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1978 - 1 AZR 154/76 (https://dejure.org/1978,266)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 154/76 (https://dejure.org/1978,266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer Klagerhebung - Rechtzeitigkeit einer Klagerhebung - Kündigungsschutzprozeß - Massenverfahren - Zustimmung des Betriebsrats - Massenentlassungen - Beteiligungsverfahren - Arbeitsniederlegungen - Dauer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 86
  • NJW 1979, 233
  • DB 1978, 1501
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 26.01.1976 - 2 AZR 506/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ordnungsgemäßheit der Klageschrift

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    Der Senat geht aber davon aus, daß die Kündigungs schutzklagen hier von vornherein ordnungsgemäß erhoben worden sind und zwar unabhängig davon, welche Anforderungen man allgemein an die "eigenhändige" Unterschrift einer Klage, auch einer Kündigungsschutzklage, gemäß § 253 i.V. mit § 130 Nr. 6 ZPO alter und neuer Fassung allgemein zu'stellen hat (vgl. neuestens mit zahlreichen Nachweisen der Rechtsprechung und Literatur BAG Urteil vom 26. Januar 1976 - 2 AZR 506/74 - AP Nr. 1 zu § 4 KSchG 1969 mit kritischer Anmerkung Vollkommer = NJW 1976, 1285, 1991 mit kritischer Anmerkung Martens).

    Sinn der Unterschriftsleistung ist nach allgemeiner Meinung einmal, daß erkennbar nicht nur ein Klageentwurf vorliegt, sondern eine für den Rechtsverkehr bestimmte prozessuale Erklärung, zum anderen, daß der Unterzeichner auch die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernimmt (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1976, aaO).

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    sein, welcher Grad von Formstrenge nach den jeweiligen maßgeblichen Verfahrensvorschriften sinnvoll gefordert werden kann (BVerfG, Beschluß vom 19- Februar 1963, BVerfGE 15 288 [292] = NJW 1963 755) Die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte tendiert hinsichtlich der Anforderungen an die eigenhändige Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze in den letzten Jahren zu einer gewissen Auflockerung der früheren Formstrenge, ohne daß insoweit eine Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes erfolgt wäre (vgl, BVerwG Urteil vom 25 November 1970 NJW 1971 1054-; BSG, Urteil vom 15 Juli 1965 NJW 1965 2127; BFH, Urteil vom 9 Septem ber 1974 BStBl.. Teil II, 1975» 199 « DB 1975, 88; anders in Patentsachen für die Fotokopie oder Lichtpause einer Berufungsschrift noch BGH Urteil vom 29 Mai 1962, NJW 1962, 1505) In der zitierten Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1976 wird zwar eine eigenhändige Unterschrift unter die Kündigungsschutzklage an sich für erforderlich gehalten, es aber für möglich angesehen, daß der Nachweis, der bestimmende Schriftsatz sei mit Wissen und Wollen seines Verfassers beim Gericht eingegangen, auch auf andere Weise geführt wird, insbesondere aus den diesem Schriftsatz beiliegenden Schriftstücken.

    Es ist sichergestellt und ersichtlich, daß alle Klagen als gewollte Rroze.ßerklärungen von Assessor U unter Übernahme der Verantwortung für ihren Inhalt beim Arbeitsgericht Paderborn eingegangen sind (vgl. BVerwGE 36, 2 % = NJW 1971, 1054-).

  • BAG, 29.03.1977 - 1 AZR 46/75

    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Betriebsstillegung - Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    In einer derartigen Situation ist die weitere Punktionsfähigkeit des Betriebsrats mit seiner sozialen Schutzfunktion zu Gunsten der Belegschaft von entscheidendem Gewicht (BAG Urteil vom,29« März 1977 - 1 AZR 46/75 - [demnächst] AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    Erst am Tage der Kündigungen vom 27. März 1975 hat die Beklagte überhaupt die Zustimmung der Haupt- -35" fürsorgestelle beantragt« Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 12 SchwbG bedarf es jetzt der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu jeder Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten (vgl« BAG Urteil vom 17« Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP Nr« 1 zu § 12 SchwbG, bestätigt durch Urteil vom 20 Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - zur Veröffentlichung in AP vorgesehen und für die Amtliche Sammlung bestimmt)® An diesem Erfordernis ändert entgegen der Auffassung der Revision die Einschränkung der Ermessensentscheidung der Hauptfürsorgestelle bei Betriebseinschränkungen oder -Stillegungen nach § 16 SchwbG nichts, ebenso wenig die Sollvorschrift des § 18 Abs. 4- SchwbG, die Hauptfürsorgestelle solle die Zustimmung erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grund erfolge, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung stehe.
  • BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76

    Kündigungsschutz des Schwerbehinderten setzt Feststellung der

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    Erst am Tage der Kündigungen vom 27. März 1975 hat die Beklagte überhaupt die Zustimmung der Haupt- -35" fürsorgestelle beantragt« Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 12 SchwbG bedarf es jetzt der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu jeder Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten (vgl« BAG Urteil vom 17« Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP Nr« 1 zu § 12 SchwbG, bestätigt durch Urteil vom 20 Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - zur Veröffentlichung in AP vorgesehen und für die Amtliche Sammlung bestimmt)® An diesem Erfordernis ändert entgegen der Auffassung der Revision die Einschränkung der Ermessensentscheidung der Hauptfürsorgestelle bei Betriebseinschränkungen oder -Stillegungen nach § 16 SchwbG nichts, ebenso wenig die Sollvorschrift des § 18 Abs. 4- SchwbG, die Hauptfürsorgestelle solle die Zustimmung erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grund erfolge, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung stehe.
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    Nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist hat die Beklagte noch gerügt, das Landesarbeitsgericht habe zwei schon dem Arbeitsgericht eingereichte Schriftsätze mit zahlreichen Beweisantritten zur wirtschaftlichen Situation der Beklagten und der faktischen Unmöglichkeit der Einführung von Kurzarbeit Ende 1974/Anfang 1975 nicht berücksichtigt» Sofern die Beklagte insoweit eine Prozeßrüge der Verletzung des § 286 ZPO erheben will, war diese verspätet und im übrigen auf ein Beweisangebot erster Instanz gestützt, das im zweiten Rechtszug nicht erkennbar wiederholt wurde, aber hätte wiederholt werden müssen (vgl. BAG 14, 206 [211] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden Bei Vertragsabschluß; BAG AP Nr. 11 zu § 11 KSchG).
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    Die Gerichte können insoweit nur nachprüfen, ob die Entscheidung etwa aus offenbar unsachlichen Gründen erfolgte oder gar aus Willkür (vgl, BAG 16, 134- = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG AP Nr, 22, aaO; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 4-99/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    Die Gerichte können insoweit nur nachprüfen, ob die Entscheidung etwa aus offenbar unsachlichen Gründen erfolgte oder gar aus Willkür (vgl, BAG 16, 134- = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG AP Nr, 22, aaO; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 4-99/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    Da somit hinsichtlich des Streitgegenstandes der Kündigungsschutzklagen allein die Beklagte passiv legitimiert ist und bleibt, bedarf es keiner weiteren Erörterung der Frage, ob die Vorschrift des § 265 Abs. 2 ZPO, daß die Veräußerung oder Abtretung der Streitsache auf einen (anhängigen) Prozeß keinen Einfluß hat, jeden falls im Rahmen des § 613 a BGB Platz greift (vgl. inso weit Urteil des 5® Senats vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt- Krankenhaus-Vertrag = SAE 1977» 220).
  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
    Zum Zeitpunkt der Kündigungen vom 27« März 1975» der für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit allein maßgebend ist (Hueck, KSchG, 9« Aufl., § 1 Anm. 154; BAG 20, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit und BAG 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG), ließ sich nicht vorausschauend beurteilen, ob in Zukunft der gesamte Absatz ständig entfallen werde.
  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

  • BSG, 15.07.1965 - 8 RV 493/63
  • BAG, 12.03.1968 - 1 AZR 413/67

    Fürsorgepflicht - Krankheit - Kündigung

  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74

    Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

  • BFH, 29.08.1969 - III R 86/68

    Bestimmende Schriftsätze - Eigenhändige Unterschrift - Faksimilestempel -

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Diese Ausnahme hat sich auf allen Rechtsgebieten durchgesetzt (vgl. z.B. für den Zivilprozeß: RGZ 139, 45; 151, 82, 86; RG, Beschluß vom 25. Juni 1937 - II B 6/37, WarnRspr 1937 Nr. 122; BGHZ 24, 297, 299; 75, 340, 349; BGH, Urteile 29. Mai 1962 - I ZR 137/61, NJW 1962, 1505, 1507, vom 22./23. Juni 1965 - III ZR 251/63, VersR 1965, 852, vom 28. Januar 1971 - IX ZR 50/70, MDR 1971, 576, vom 18. Dezember 1975 - VIII ZR 123/75, NJW 1976, 966, 967, und vom 25. September 1979 - VI ZR 79/79, NJW 1980, 172; für das arbeitsgerichtliche Verfahren: RAGE 3, 252; BAGE 3, 55; 13, 121, 123; 22, 156, 158; BAG, Urteile vom 1. Juli 1971 -5 AZR 75/71, NJW 1971, 2190, vom 26. Januar 1976 - 2 AZR 506/74, NJW 1976, 1285, vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 154/76, NJW 1979, 233, 234, vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 468/80, NJW 1984, 199 f. und vom 24. September 1986 - 7 AZR 669/84, DB 1987, 183; für das verwaltungsgerichtliche Verfahren: BVerwGE 1, 103; 2, 190, 192, 3, 56; BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 2, 7/61, NJW 1962, 555; BVerwG, Urteil vom 22. November 1963 - BVerwG IV C 76/63, NJW 1964, 831, 832; für das sozialgerichtliche Verfahren: BSGE 1, 243, 245; 5, 3, 4; 7, 16, 17; für das finanzgerichtliche Verfahren: BFHE 92, 438; BFH, Urteile vom 3. Dezember 1953 - IV 256/53 U, BStBl III 1954, 27 und vom 24. Juli 1973 - IV R 204/69, BB 1973, 1517; jetzt ausdrücklich § 357 I 3 AO; für die freiwillige Gerichtsbarkeit; BGH, Beschluß vom 23. September 1952 - V BLw 3/52, JZ 1953, 179; für die Verfassungsbeschwerde: BVerfGE 4, 7, 12; 32, 365, 368).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Ist einem Arbeitnehmer vor Betriebsübergang gekündigt worden, so ist der bisherige Arbeitgeber, der gekündigt hat, weiter passiv legitimiert (BAG 30, 86 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 1 der Gründe; Senatsurteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - EzA § 613 a BGB Nr. 34, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber (herrschende Meinung: BAG 30, 86, zu 5 der Gründe; Senatsurteil vom 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - n.v., zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, zu I 2 der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Oktober 1982, BAG 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 2 a der Gründe, sowie Senatsurteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 602/82 - ZIP 1984, 1517, zu B II 6 der Gründe; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, Rz 98 bis 100; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 204; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 109; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 327; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, Stand Februar 1984, § 1 Anm. 21 d).

    Der Arbeitgeber muß endgültig entschlossen sein, den Betrieb stillzulegen (BAG 30, 86 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 6 der Gründe; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 111 Rz 29).

    Im Ausgangspunkt zutreffend macht die Revision geltend, für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung sei auf die im Zeitpunkt ihres Zugangs bestehenden betrieblichen Verhältnisse abzustellen (BAG 6, 1 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG 30, 86, zu 5 der Gründe, m.w.N.).

    Die Revision weist ferner zu Recht darauf hin, es sei grundsätzlich der freien Entscheidung des Unternehmers vorbehalten, ob er den Betrieb stillegen oder fortführen will (BAG 30, 86).

    Hierfür reicht es nicht aus, wenn zunächst nur eine kurzfristige Produktionsunterbrechung erwogen wurde (BAG 30, 86) oder die Stillegung zwar im Gespräch und für den Fall des Scheiterns geplanter Sanierungsmaßnahmen als letztes Mittel vorgesehen ist, jedoch nur ebenso im Bereich des möglichen liegt wie eine andere angestrebte Maßnahme zur Erhaltung des Betriebes und der Arbeitsplätze (Senatsurteil vom 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 -).

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

    Der Arbeitgeber muß endgültig entschlossen sein, den Betrieb stillzulegen (BAGE 30, 86, 113 [BAG 14.02.1978 - 1 AZR 154/76] = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 6 der Gründe).
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