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   BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 203/68   

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BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 203/68 (https://dejure.org/1969,989)
BAG, Entscheidung vom 10.06.1969 - 1 AZR 203/68 (https://dejure.org/1969,989)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 1969 - 1 AZR 203/68 (https://dejure.org/1969,989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsentgelt - Freistellung - Betriebsratsmitglied

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 57
  • DB 1969, 1755
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 17.11.1967 - 5 Sa 612/67
    Auszug aus BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 203/68
    10« Juni 1969 durch den Präsidenten Professor Dr» Müller, die Bundesrichter Dr» Schröder und Wichmann sowie die Bundesarbeitsrichter Dr» Göbel und Neumann für Hecht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17« November 1957 - 5 Sa 612/67 - aufgehoben».
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Es richtet sich auch gegen außerbetriebliche Stellen (vgl. BAG, Urteil vom 10. Juni 1969 - 1 AZR 203/68, BeckRS 1959, 103354 zu § 53 Abs. 2 BetrVG a.F.; BAG, NZA 2015, 560 Rn. 32 zu § 78 Satz 1 BetrVG; Richardi/Thüsing, BetrVG, 15. Aufl., § 78 Rn. 12; BeckOK ArbR/Werner, BetrVG, § 78 Rn. 5 [01.12.2017]; Kania in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl., § 78 BetrVG Rn. 6) und ist daher grundsätzlich auch von der Beklagten zu beachten.
  • BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt -

    c) Dem steht auch nicht die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1952) zur Präge, wie im Pall eines freigestellten Betriebsratsmitglieds zu verfahren ist, entgegen.
  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 231/78

    Betriebsverfassungsrecht - Freistellung - Zuschläge - Betriebsratsmitglied -

    Der Arbeitgeber ist gegenüber diesem Betriebsrats mitglied auch nicht verpflichtet, die Differenz zum Nettolohn zu zahlen, die sich für den Arbeit nehmer daraus ergibt, daß nach seiner Freistellung als Betriebsratsmitglied die an ihn weiterzuzah lenden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Steuer- und sozialversicherungspflich tig sind, (Abweichung von BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG) .

    beitsgerichts in seinem Urteil vom 10. Juni 1969 (BAG 22, 57=.

  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 194/82

    Anspruch auf Feiertagslohn, der in einer Kurzarbeitsperiode anfiel, ohne Abzug

    In diesem Sinne haben auch der Fünfte und Sechste Senat vergleichbare Streitfragen entschieden (vgl. für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG, zu I 1 der Gründe; für die Entgeltzahlung an freigestellte Betriebsratsmitglieder: BAG 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 unter Aufgaben von BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit -

    (Abweichung von BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG) .

    Hiervon ist im Grundsatz auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. Juni 1969 (BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG) ausgegangen.

    Das vom Ersten Senat in der Entscheidung vom 10. Juni 1969, aaO, hierfür herangezogene Lebensstandardprinzip ist weder Merk mal von § 37 Abs. 2 BetrVG noch von § 78 S. 2 Halbs. 1 BetrVG, noch der hier maßgeblichen Bestimmungen der § 46 Abs. 2 S. 1 und § 8 BPersVG, sondern allenfalls eine Beschreibung von gesetzge berischen Motiven oder von Folgen, die sich aus dem Gesetz ergeben.

  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub

    Bei der Auslegung des § 42 Abs. 2 LPVG NW ist vielmehr § 107 BPersVG heran zuziehen (vgl. BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG [zu II der Gründe]).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 AZR 873/95

    Steuerpflichtigkeit an sich steuerfreier Zulagen bei freigestelltem

    Der Arbeitgeber ist während der Freistellung eines Betriebs- bzw. Personalratsmitglieds weder nach § 37 Abs. 2 BetrVG noch nach § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG verpflichtet, neben der Fortzahlung des Bruttoarbeitsentgelts zusätzlich die Differenz zwischen Brutto- und Nettoarbeitsentgelt zu zahlen, die sich für den Arbeitnehmer daraus ergibt, daß Zulagen, die vor seiner Freistellung steuerfrei waren, infolge der Freistellung nunmehr der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen (vgl. BAG Urteile vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 231/78 - BAGE 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972 unter Aufgabe von BAG Urteil vom 10. Juni 1969 - 1 AZR 203/68 - BAGE 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG).
  • BFH, 03.05.1974 - VI R 211/71

    Steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

    Diese Auffassung werde auch vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 10. Juni 1969 1 AZR 203/68 (BB 1969, 1433, DB 1969, 1755) vertreten.
  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 833/78
    Hiervon ist im Grundsatz auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. Juni 1969 (BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG) ausgegangen.

    Das vom Ersten Senat in der Entscheidung vom 10. Juni 1969, aaO, hierfür herangezogene Lebensstandardprinzip ist weder Merk mal von § 37 Abs. 2 BetrVG noch von § 78 S. 2 Halbs. 1 BetrVG, noch der hier maßgeblichen Bestimmungen des § 46 Abs. 2 S. 1 und § 8 BPersVG, sondern allenfalls eine Beschreibung von gesetzgeberischen Motiven oder von Folgen, die sich aus dem Gesetz er geben.

  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 622/82

    Anspruch auf einen in einer Kurzarbeitsperiode angefallenen Feiertagslohn ohne

    In diesem Sinne haben auch der Fünfte und Sechste Senat vergleichbare Streitfragen entschieden (vgl. für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG, zu I 1 der Gründe; für die Entgeltzahlung an freigestellte Betriebsratsmitglieder BAG 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 unter Aufgabe von BAG 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.09.1976 - P L 3/76

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Fachkammern für Personalvertretungssachen bei

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