Rechtsprechung
   BAG, 14.10.1960 - 1 AZR 233/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1869
BAG, 14.10.1960 - 1 AZR 233/58 (https://dejure.org/1960,1869)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1960 - 1 AZR 233/58 (https://dejure.org/1960,1869)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1960 - 1 AZR 233/58 (https://dejure.org/1960,1869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwehraussperrung - Sukzessive Durchführung - Lösung der Arbeitsverhältnisse - Einheitlicher Kampfentschluß - Erreichung des Kampfzieles - Mitgliedschaft zur Tarifvertragspartei - Täuschung des Gerichts - Erschleichen eines Urteils - Rechtskraft des Vorprozesses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 10, 88
  • NJW 1961, 573
  • MDR 1961, 356
  • BB 1961, 175
  • DB 1961, 205
  • DB 1961, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.1954 - IV ZR 177/53

    einverständlich falsche Vaterschaftsfeststellung durch Versäumnisurteil - § 826

    Auszug aus BAG, 14.10.1960 - 1 AZR 233/58
    werden, daß der anderen Tarifvertragspartei oder ihren Mitgliedern die oben genannte Möglichkeit der Nebenintervention gegeben ist«, Zum anderen aber bieten § 826 BGB und die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes entwickelten Grundsätze über die in sittenwidriger Weise erschlichenen Urteile einen Schutz gegen Mißbräuche (vgl» statt aller; RGZ 61, 364; 165? 28; BGHZ 13, 71; 26, 391 )o Der Einwand der Urteilserschleichung durch Dritte muß auch dann gelten, wenn die Parteien des vorprozesses das Urteil in bewusstem und gewollten Zusammenwirken durch Täuschung des Gerichts auch deshalb erschlichen haben, um die Rechtskraft dieser Entscheidung gegenüber einem Dritten in Geltung zu setzen».
  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

    Auszug aus BAG, 14.10.1960 - 1 AZR 233/58
    werden, daß der anderen Tarifvertragspartei oder ihren Mitgliedern die oben genannte Möglichkeit der Nebenintervention gegeben ist«, Zum anderen aber bieten § 826 BGB und die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes entwickelten Grundsätze über die in sittenwidriger Weise erschlichenen Urteile einen Schutz gegen Mißbräuche (vgl» statt aller; RGZ 61, 364; 165? 28; BGHZ 13, 71; 26, 391 )o Der Einwand der Urteilserschleichung durch Dritte muß auch dann gelten, wenn die Parteien des vorprozesses das Urteil in bewusstem und gewollten Zusammenwirken durch Täuschung des Gerichts auch deshalb erschlichen haben, um die Rechtskraft dieser Entscheidung gegenüber einem Dritten in Geltung zu setzen».
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Nach der folgenden Entscheidung vom 14. Oktober 1960 (BAG 10, 88 = AP Nr. 10 a.a.O.) kann eine Aussperrung statt durch einen einheitlichen Akt auch zeitlich nacheinander in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt werden, sofern der einheitliche, auf Lösung der Arbeitsverhältnisse gerichtete Kampfentschluß deutlich bleibe.
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Dieser Schadensersatzanspruch kann gegenüber rechtskräftigen Zivilurteilen, aber auch gegenüber Urteilen der Arbeits- und Sozialgerichte geltend gemacht werden (vgl. BSGE 60, 251, 253 m.w.N. und BAGE 10, 88, 98 f.; Walker in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Band III, S. 367, 373; zur Anwendung auf andere der Rechtskraft fähige Titel vgl. die Nachweise bei MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 826 Rdn. 137; Soergel/Hönn/Dönneweg, BGB, 12. Aufl., § 826 Rdn. 238 f.; Staudinger/Oechsler, BGB, 13. Bearbeitung, § 826 Rdn. 541 f.).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit;

    Die im Verwaltungsrecht entsprechend anwendbare Vorschrift ist neben ihrer Funktion als Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche zugleich gesetzlicher Ausdruck des Verbots der unzulässigen Rechtsausübung und wird als positivrechtliche Grundlage für den Einwand des sittenwidrigen Urteilsmissbrauchs - beschränkt auf besonders gewichtige Fälle - von der höchstrichterlichen Rechtsprechung herangezogen (Urteil vom 28. März 1963 - BVerwG 2 C 98.60 - BVerwGE 16, 36 = Buchholz 232 § 151 BBG Nr. 1; vgl. auch RG, Urteile vom 9. Februar 1911 - IV 119/10 - RGZ 75, 213 und vom 3. Mai 1937 - VI 333/36 - RGZ 155, 55; BGH, Urteile vom 21. Juni 1951 - III ZR 210/50 - NJW 1951, 759 und vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 54/86 - NJW-RR 1987, 1032; BSG, Urteil vom 26. September 1986 - 2 RU 45/85 - BSGE 60, 251; BAG, Urteil vom 14. Oktober 1960 - 1 AZR 233/58 - BAGE 10, 88).
  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 45/85

    Rechtskraft eines Urteils - Sittenwidrige Herbeiführung - Zurücktreten

    (BAG) hat sich ihr ebenfalls (3 ua BAGE 10, 88, 98; BAG AP Nr. 14 zu S 826 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 12 Sa 540/19

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

    Eine analoge Anwendung von § 9 TVG (angesprochen in HWK/Henssler a.a.O. Fußnote 17 a.E. unter Bezugnahme auf BAG 14.10.1960 - 1 AZR 233/58, juris) kommt nicht in Betracht.
  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 45/86

    Rechtskraft

    Zum Zurücktreten einer sittenwidrig herbeigeführten Rechtskraft eines Urteils (Anschluß an BGHZ 50, 115 = NJW 1968, 1275 = LM § 826 (Fa) BGB Nr. 16; BAGE 10, 88 (98)).

    Zum Zurücktreten einer sittenwidrig herbeigeführten Rechtskraft eines Urteils (Anschluß an BGHZ 50, 115; BAGE 10, 88/98).

  • LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93

    Anspruch auf Vergütung aus Annahmeverzug infolge einer Aussperrung;

    Sie muß zu erkennen geben, daß ihre Ausführung planmäßig zur Erreichung des Kampfzieles erfolgt (BAG vom 14.10.1960, 1 AZR 233/58 , AP Nr. 10 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 1128/93

    Annahmeverzug durch Aussperrung; Tatsächliches Angebot geschuldeter

    Sie muß zu erkennen geben, daß ihre Ausführung planmäßig zur Erreichung des Kampfzieles erfolgt (BAG vom 14.10.1960, 1 AZR 233/58 , AP Nr. 10 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 19.10.1960 - 1 AZR 373/58

    Rechtmäßige Aussperrung - Kündigung - Lösungstatbestand eigener Art -

    per I960 - 1 AZR 233/58 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht