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   BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 283/94   

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https://dejure.org/1995,20978
BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 283/94 (https://dejure.org/1995,20978)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1995 - 1 AZR 283/94 (https://dejure.org/1995,20978)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 1 AZR 283/94 (https://dejure.org/1995,20978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Gehaltsansprüchen für Zeiten von Kurzarbeit mit null Arbeitsstunden - Zweck der Einführung von Kurzarbeit für Altersrentner i.R.d. Übergangs der DDR in eine marktwirtschaftliche Ordnung - Wirksamkeit der Anordnung von Kurzarbeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 283/94
    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht hingegen nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - EzA § 615 BGB Kurzarbeit Nr. 1, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 15. Dezember 1961 - 1 AZR 207/59 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Kurzarbeit).

    Durch eine Regelungsabrede über die Kurzarbeit wird lediglich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gewahrt, nicht dagegen eine Änderung der Arbeitsverträge hinsichtlich der Arbeitszeit und der Entgeltzahlungspflicht bewirkt (BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, zu IV 3 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 207/59

    Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung -; Anfechtung einer

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 283/94
    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht hingegen nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - EzA § 615 BGB Kurzarbeit Nr. 1, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 15. Dezember 1961 - 1 AZR 207/59 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Kurzarbeit).
  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Beendigung des

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 283/94
    Soweit sie sich dafür auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Oktober 1988 (- 2 AZR 109/88 - AP Nr. 16 zu § 620 BGB Bedingung) beruft, verkennt sie folgendes: Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Entscheidung unter Berufung auf das Gebot der Rechtsklarheit die Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung wegen mangelnder Bestimmtheit damit begründet, daß die Voraussetzungen für eine in der Betriebsvereinbarung angeordnete Rechtsfolge (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) nicht hinreichend klar festgelegt waren.
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 283/94
    Der Zweck der Bestimmung hat hier nicht nur die übliche Bedeutung eines Merkmals, das lediglich bei der am Wortlaut und am Zusammenhang der Regelung orientierten Auslegung des Tarifvertrags mit zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a aa der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 283/94
    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht hingegen nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - EzA § 615 BGB Kurzarbeit Nr. 1, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 15. Dezember 1961 - 1 AZR 207/59 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Kurzarbeit).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist nicht ausreichend (BAG 17. Januar 1995 - 1 AZR 283/94 - juris Rn. 16; 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66 = EzA BetrVG § 87 Kurzarbeit Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AL 4932/06

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht hingegen nicht aus (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 1995 - 1 AZR 283/94 - Urteil vom 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - Urteil vom 15. Dezember 1961 - 1 AZR 207/59 - veröffentlicht in Juris).
  • ArbG Stuttgart, 12.05.2010 - 20 Ca 2326/09

    Unzulässige Altersdiskriminierung durch Einbeziehung aller Mitarbeiter

    Um ausreichende Grundlage für die Anordnung von Kurzarbeit zu sein, bedarf es in der Betriebsvereinbarung Regelungen darüber, welche Arbeitnehmer über welche Dauer von Kurzarbeit in welchem Umfang betroffen sein sollen (BAG, Urteil vom 17.01.1995, 1 AZR 283/94, juris).
  • ArbG Hagen, 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12

    Arbeit & Soziales - Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit im Baugewerbe

    Vorauszuschicken ist, dass eine einseitige Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit durch Direktionsrecht der Beklagten im Sinne des § 106 GewO nicht möglich ist (Schreiben vom 01.03. und 08.03.2012), da Arbeitszeit und Vergütung wechselseitige Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien sind, die dem Direktionsrecht nicht zugänglich sind (BAG, Urt. v. 17.01.1995, 1 AZR 283/94 bei juris, Rdnr. 16, Urt. v. 12.10.194, 7 AZR 398/93 zu II 1 d. Gründe).
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