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   BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58   

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BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58 (https://dejure.org/1960,357)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1960 - 1 AZR 29/58 (https://dejure.org/1960,357)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1960 - 1 AZR 29/58 (https://dejure.org/1960,357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform - Klageschrift - Tarifliche Ausschlußfrist - Erteilung einer Abrechnung - Restlohnanspruch eines Akkordarbeiters - Abschlagszahlungen - Urlaubsmarken - Urlaubsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 296
  • NJW 1961, 188 (Ls.)
  • BB 1960, 1243
  • DB 1960, 1506
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.03.1960 - 2 AZR 471/58

    Schwerbeschädigter Arbeiter - Krankheit - Arbeitsunfähigkeit - Krankengeld -

    Auszug aus BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58
    Im praktischen .Ergebnis wird in solchen Fällen die tarifliche Ausschlußfrist nicht mit dem Tag der Fälligkeit des Anspruches, sondern erst an dem Tag in Lauf gesetzt, an dem der Arbeiter die endgültige Abrechnung erhält (so auch LAG Stuttgart vom 27. Januar I960 in BB 1960, 520 = Betr. I960, 327).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Zwar wird die von § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG geforderte Schriftform auch durch eine gerichtliche Klage gewahrt (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 96, 352 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 154 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 135; 24. Juni 1960 - 1 AZR 29/58 - zu 1 der Gründe, BAGE 9, 296 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 5 zu tariflichen Ausschlussfristen; Däubler/Bertzbach/Deinert 2. Aufl. § 15 Rn. 110; Stein in Wendeling-Schröder/Stein AGG § 15 Rn. 73) , allerdings setzt dies voraus, dass die Klage rechtzeitig zugestellt wird; § 167 ZPO findet keine Anwendung (vgl. BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe, AP ZPO § 496 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 26) .
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Das Bundesarbeitsgericht ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß sich ein Arbeitgeber nach Treu und Glauben nicht auf eine Verkürzung oder Versäumung der Ausschlußfrist berufen darf, solange er schuldhaft eine Abrechnung verzögert, ohne die der Arbeitnehmer seine Ansprüche nicht erkennen und erheben kann (BAG 9, 296 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 11, 150 = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 10. August 1967 - 3 AZR 221/66 - AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 4 c der Gründe).
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

    Mit der Erhebung der Klage ist dem Schriftformerfordernis des § 16 Abs. 1 MTV Genüge getan (vgl. BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 92, zu B II 2 b dd der Gründe; 24. Juni 1960 - 1 AZR 29/58 - BAGE 9, 256).
  • ArbG Kiel, 03.06.2002 - 2 Ca 2501 e/01

    Bereitschaftsdienst eines Rettungsassistenten als regelmäßige Arbeitszeit;

    Die Schriftform wird auch durch die Erhebung einer entsprechenden Leistungsklage gewahrt (BAG v. 24.06.1960 - 1 AZR 29/58, AP Nr. 5 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65

    Schadenersatz - Schuldner

    Ein solches Erfordernis hat der erkennende Senat bereits im Urteil BAG 9, 296 (299) = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen bejaht, in dem es sich um die Geltendmachung von Akkordlohnforderungen handelte.

    nur annähernd festzustellen» Dann hätte die Klägerin rechtzeitig geklagt» Daß sie die schriftliche Geltendmachung dann unterlassen hätte, könnte ihr nicht zum Nachteil gereichen (BAG 9, 296 2987 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen)» Der Klage stünde dann § 9 RTV-Bau nicht entgegen, so daß es auf die weiteren Voraussetzungen für ihre Begründetheit ankämc».

  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Eine Klageschrift wahrt zwar zugleich die Schriftform (BAG 9, 296 Z" 298JJ = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen £ zu 1 der Gründe 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16

    Annahmeverzug und fehlender Leistungswille

    Zwar wahrt die Klageerhebung bei rechtzeitiger Zustellung an die Gegenpartei auch die erste Stufe der schriftlichen Geltendmachung (vgl. BAG 24.06.1960 - 1 AZR 29/58 -, BAGE 9, 296).
  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63

    Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch,

    Ferner ersetzt eine solche Streitverkündung die in Abs. 1 des § 9 RTV-Bau geforderte schriftliche Geltendmachung, wie nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 9, 296 [298] = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) die gesonderte schriftliche Geltendmachung auch im Falle der Klageerhebung entbehrlich ist.
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Im übrigen setzt eine tarifkonforme Geltendmachung nach § 7o Abs. 1 BAT voraus, daß einmal der jeweilige Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und außerdem auch die Höhe des Anspruches d.h. der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 197A -4 AZR 192/73 /"demnächst 7 AP Nr. 4 zu § 7o BAT im Anschluß an BAG 9, 296 / 299 7 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen sowie BAG 14, 156 /'~161 7 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 7. Auf1., Band II/1, S. 636; Hueck-Nipperdey- Stahlhacke, TVG, 4. Aufl., § 4 Anm. 14o).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Der Schuldner - hier der Arbeitgeber - soll sich darauf einrichten können, daß er nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gläubiger (Arbeitnehmer) sich nicht innerhalb der Ausschlußfrist und in der etwa vorgeschriebenen Form an ihn gewandt hat (BAG 9, 296 / q /; BAG AP Fr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 603/99

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89

    Nutzungsentgelt: Tätigkeit als Zweitobduzent - Verfallfrist

  • BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88

    Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des

  • BAG, 16.12.1971 - 1 AZR 335/71

    Schadenersatzanspruch - Ungefähr-Berechnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13

    AGB-Kontrolle - einzelvertragliche Ausschlussfrist

  • LAG Baden-Württemberg, 20.11.2000 - 15 Sa 85/00

    Anforderungen an die Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden, wenn

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 8 (14) Sa 106/86

    Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes; Anspruch auf Verdienstausfall

  • BAG, 04.11.1969 - 1 AZR 141/69

    Verjährung - Unterbrechung - Ausschlußfrist

  • BAG, 15.10.1981 - 2 AZR 548/79
  • LAG Hamm, 22.09.1982 - 15 Sa 639/82
  • BAG, 07.11.1968 - 5 AZR 80/68

    Lohnkonto

  • BAG, 23.01.1980 - 5 AZR 67/78
  • LAG Hamm, 09.11.1983 - 15 Sa 1459/83
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