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   BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96   

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BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96 (https://dejure.org/1996,9684)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 1 AZR 299/96 (https://dejure.org/1996,9684)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96 (https://dejure.org/1996,9684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für eine wirksame Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage - Regelungsbefugnis für eine Anrechnung des Lohnausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96
    Das gleiche gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAGE 69, 134, 164 ff. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 4-6 der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG einer Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG nicht entgegen (grundlegend Großer Senat, BAGE 69, 134, 145 ff, = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C I der Gründe).

    War die Anrechnung nicht vollständig und damit mitbestimmungspflichtig, so führt die Verletzung des Mitbestimmungsrechts zu ihrer Unwirksamkeit (BAGE 69, 134, 170 = AP Nr. 51, zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu D II der Gründe).

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96
    Nicht entscheidungserhebliche Divergenz zum Urteil des Vierten Senats vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie.

    Im Gegensatz dazu nimmt der Vierte Senat eine vom Anrechnungsvorbehalt umfaßte Lohnerhöhung dann an, wenn ein tariflicher Stundenlohn zum Ausgleich einer gleichzeitig vorgenommenen Arbeitszeitverkürzung erhöht wird (BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit ablehnender Anm. Lund; ebenso Urteil vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702).

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87

    Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96
    Im Gegensatz dazu nimmt der Vierte Senat eine vom Anrechnungsvorbehalt umfaßte Lohnerhöhung dann an, wenn ein tariflicher Stundenlohn zum Ausgleich einer gleichzeitig vorgenommenen Arbeitszeitverkürzung erhöht wird (BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit ablehnender Anm. Lund; ebenso Urteil vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702).
  • LAG Hamm, 20.03.1996 - 14 Sa 1181/95

    Manteltarifvertrag der Polstermöbel- und Matratzenindustrie; Anrechnung einer

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. März 1996 - 14 Sa 1181/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.02.1995 - 1 AZR 565/94

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Mitbestimmung des

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, daß die Beklagte nicht von vornherein die Tariferhöhung nur teilweise auf die Zulage anrechnen wollte, sondern eine in ihren Augen vollständige Anrechnung mit einer gleichzeitigen freiwilligen Erhöhung der Zulage verband (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1995 - 1 AZR 565/94 - AP Nr. 73 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96
    Ein solcher stillschweigender Vorbehalt umfaßt aber nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 1 b der Gründe) nur die Erhöhung des insgesamt geschuldeten Tarifentgelts, nicht dagegen Zahlungen, durch die Entgeltminderungen infolge von Arbeitszeitverkürzungen vermieden werden sollen.
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96
    Allerdings kann der Arbeitgeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAGE 71, 180, 185 f. = AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe) übertarifliche Zulagen im Fall einer Tariferhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anrechnen, es sei denn, dem Arbeitnehmer wäre die Zulage als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt.
  • BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95

    Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96
    Dabei trifft die Unwirksamkeitsfolge die Anrechnung in vollem Umfang und nicht etwa nur in Höhe des Prozentsatzes, der nach der mitbestimmungsfreien Entscheidung der Beklagten über die Verminderung des gesamten Zulagenvolumens als verfügbarer Teil der Tariferhöhung noch übrig geblieben ist (Senatsurteil vom 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - AP Nr. 61 zu § 77 BetrVG 1972, zu II der Gründe).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

    Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 37 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96  - zu II 3 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 59; BGH Vereinigte Große Senate 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 - BGHZ 126, 63, 71) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96 - zu II 3 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 59; zur Entscheidungserheblichkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Vorlage vgl. auch BGH Vereinigte Große Senate 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 - BGHZ 126, 63, 71; GMP/Prütting 7. Aufl. § 45 Rn. 22 f.; GK-ArbGG/Dörner Stand April 2010 § 45 Rn. 26; ErfK/Koch 10. Aufl. § 45 ArbGG Rn. 4, 5).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 170/08

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96 - zu II 3 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 59; zur Entscheidungserheblichkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Vorlage BGH Vereinigte Große Senate 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 - BGHZ 126, 63, 71; GMP/Prütting 7. Aufl. § 45 Rn. 22 f.; GK-ArbGG/Dörner Stand April 2010 § 45 Rn. 26; ErfK/Koch 10. Aufl. § 45 ArbGG Rn. 4, 5).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 192/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

    Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 37 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96  - zu II 3 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 59; BGH Vereinigte Große Senate 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 - BGHZ 126, 63, 71) .
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 196/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

    Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 37 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96  - zu II 3 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 59; BGH Vereinigte Große Senate 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 - BGHZ 126, 63, 71) .
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 194/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

    Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 37 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96  - zu II 3 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 59; BGH Vereinigte Große Senate 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 - BGHZ 126, 63, 71) .
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 193/10

    Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen

    Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 37 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96  - zu II 3 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 59; BGH Vereinigte Große Senate 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 - BGHZ 126, 63, 71) .
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
    Hierfür spricht schon die Verwendung des Begriffs "Gehaltserhöhungen", der sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auf das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt bezieht und nicht auch den wirtschaftlichen Gegenwert der Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen, etwa einer Arbeitszeitverkürzung ohne entsprechende Gehaltsminderung, umfaßt (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96 - n.v., zu II 3 a der Gründe).
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