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   BAG, 03.11.1961 - 1 AZR 302/60   

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https://dejure.org/1961,10338
BAG, 03.11.1961 - 1 AZR 302/60 (https://dejure.org/1961,10338)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1961 - 1 AZR 302/60 (https://dejure.org/1961,10338)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1961 - 1 AZR 302/60 (https://dejure.org/1961,10338)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1962, 876
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 01.02.1960 - 5 AZR 20/58

    Kündigung - Verjährung - Gehaltszahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 03.11.1961 - 1 AZR 302/60
    In der Kündigungsschutzklage liegt nicht zugleich eine gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen (Vergleiche BAG 1960-02-01 5 AZR 20/58 = BAGE 9, 7).3.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war für die Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist regelmäßig die Erhebung einer bezifferten Klage erforderlich (BAG 3. November 1961 - 1 AZR 302/60 - SAE 1962, 155; 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - Rn. 20, BAGE 118, 60; 17. November 2009 - 9 AZR 745/08 -) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

    a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war für die Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist regelmäßig die Erhebung einer bezifferten Zahlungs- oder Feststellungsklage erforderlich (BAG 3. November 1961 - 1 AZR 302/60 - SAE 1962, 155; 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - Rn. 20, BAGE 118, 60; 17. November 2009 - 9 AZR 745/08 -) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung -

    a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war für die Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist regelmäßig die Erhebung einer bezifferten Klage erforderlich (BAG 3. November 1961 - 1 AZR 302/60 - SAE 1962, 155; 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - Rn. 20, BAGE 118, 60; 17. November 2009 - 9 AZR 745/08 -) .
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Als einzelvertragliche Vereinbarung unterliegt die Auslegung der Absprache vom 9. November 1982 der revisionsrechtlichen Überprüfung nur dahin, ob das Tatsachengericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/60 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; BAG 22, 424, 426 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99

    Ausbildungsvergütung: tarifliche Ausschlussfrist - Hinweispflicht der Ausbilders

    Hierzu zählt vor allem ihre Funktion Klarheit zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses darüber zu schaffen, ob und welche Ansprüche noch bestehen, mithin in einem überschaubaren Zeitraum Gewißheit darüber eintreten zu lassen, mit welchen Ansprüchen die jeweils andere Partei noch zu rechnen hat (BAG vom 26.04.1978, 5 AZR 62/77, AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 18.12.1984, 3 AZR 383/82, DB 1985, 658 - 659; BAG vom 27.10.1970, 1 AZR 216/70, BAGE 23, 9; BAG vom 03.11.1961, 1 AZR 302/60, SAE 1962, 155).
  • BAG, 20.08.1986 - 5 AZR 423/85

    Vertragliche Beihilfenzusage für DRK-Schwestern im Ruhestand - Verpflichtung

    Daher ist nicht nur auf den Wortlaut abzustellen, vielmehr sind alle Umstände zu würdigen, die für die Frage von Bedeutung sein könnten, welchen Willen die Beteiligten bei ihrer Erklärung gehabt haben (statt vieler BAG 22, 424, 426 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 a der Gründe; ferner BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/60 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB).
  • BAG, 20.08.1986 - 5 AZR 407/85

    Vertragliche Beihilfenzusage - Anspruch auf Beihilfen im Krankheitsfalle -

    Daher ist nicht nur auf den Wortlaut abzustellen, vielmehr sind alle Umstände zu würdigen, die für die Frage von Bedeutung sein könnten, welchen Willen die Beteiligten bei ihrer Erklärung gehabt haben (statt vieler BAG 22, 424, 426 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 a der Gründe; ferner BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/60 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB).
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