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   BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09   

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https://dejure.org/2011,8391
BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09 (https://dejure.org/2011,8391)
BAG, Entscheidung vom 11.01.2011 - 1 AZR 310/09 (https://dejure.org/2011,8391)
BAG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 (https://dejure.org/2011,8391)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

  • openjur.de

    Betriebliche Lohngestaltung; Entlohnungsgrundsätze; Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 4 Abs 5 TVG
    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 4 Abs 5 TVG
    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einführung von Entlohnungsgrundsätzen und/oder deren Änderung durch den Arbeitgeber unterliegen Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung; Einführung oder Änderung von Entlohnungsgrundsätzen; Anspruch auf die [zuletzt] ...

  • rewis.io

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; TVG § 4 Abs. 5
    Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung; Einführung oder Änderung von Entlohnungsgrundsätzen; Anspruch auf die [zuletzt] mitbestimmte Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Lohngestaltung im Betrieb gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    Denn nach der Konzeption des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hängt das Mitbestimmungsrecht nicht vom Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern nur vom Vorliegen eines kollektiven Tatbestands ab (st. Rspr. zuletzt BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 22, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 22) .

    b) Der Senat hat in Fortführung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung angenommen, dass der Arbeitnehmer bei einer unter Verstoß gegen das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vorgenommenen Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze eine Vergütung auf der Grundlage der zuletzt mitbestimmten Entlohnungsgrundsätze fordern kann (22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 43 mwN, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 22) .

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (vgl. BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C III 3 der Gründe, BAGE 69, 134; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, BAGE 126, 237) .

    Nach der Senatsrechtsprechung führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei diesen allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 37, BAGE 126, 237) .

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    Zugleich soll die Einbeziehung des Betriebsrats zur Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie zur Sicherung der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des Lohngefüges beitragen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 135 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 7) .

    Insoweit besteht auch ein Initiativrecht des Betriebsrats (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13, aaO) .

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass sich der Arbeitgeber seiner Bindung an die von ihm einseitig vorgegebene oder mitbestimmte Vergütungsstruktur unter Verstoß gegen das Beteiligungsrecht des Betriebsrats und den in § 87 Abs. 2 BetrVG bestimmten Einigungszwang entzieht (BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - zu III 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1) .
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (vgl. BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C III 3 der Gründe, BAGE 69, 134; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, BAGE 126, 237) .
  • LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 11 Sa 1262/08

    Bewährungsaufstieg einer Pflegefachkraft bei einseitiger Änderung der

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Februar 2009 - 11 Sa 1262/08 E - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    Entlohnungsgrundsätze sind damit die allgemeinen Vorgaben, aus denen sich die Vergütung der Arbeitnehmer des Betriebs in abstrakter Weise ergibt (BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 4) .
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08

    Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    a) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 19/08 - Rn. 24, AP BAT § 23b Nr. 6) .
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    Das Beteiligungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bezieht sich nur auf kollektive Regelungen (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 30, BAGE 119, 356) .
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
    Die betriebliche Lohngestaltung betrifft die Festlegung abstrakter Kriterien zur Bemessung der Leistung des Arbeitgebers, die dieser zur Abgeltung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder sonst mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis insgesamt erbringt (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - Rn. 25 mwN, BAGE 117, 337) .
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 87/96

    Nachwirkung eines Tarifvertrages - Ausschluß durch konkludentes Handeln

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 17; 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 33, jeweils mwN) .
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 17; 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 33, jeweils mwN) .
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 17; 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 33, jeweils mwN) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2015 - 5 Sa 229/14

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

    BetrVG nicht beschränkt wird (st. Rspr. zuletzt BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 66/08 - Rn. 21, AP BGB § 613a Nr. 380 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20)." Im selbigen Urteil des BAG (22.06.2010, 1 AZR 853/08) wird unter Rz. 37 noch deutlicher und kürzer formuliert, dass "es für das Mitbestimmungsrecht nicht auf den Geltungsgrund der Entlohnungsgrundsätze ankommt" (ebenso auch BAG, 11.01.2011, 1 AZR 310/09, R. 23; BAG, 17.05.2011, 1 AZR 797/09, Rz. 17).

    Dies gilt unabhängig von den Rechtsschutzmöglichkeiten des Betriebsrats." Gleichartige Formulierungen finden sich z.B. auch in BAG, 11.01.2011, 1 AZR 310/09, Rz. 33, 34.

    Im Fall des BAG, 11.01.2011, 1 AZR 310/09 hatte der Arbeitgeber alten und neu eingestellten Arbeitnehmern ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch die bisherige tarifliche Vergütung fortgezahlt, allerdings tariflich vorgesehene Zeitaufstiege in höhere Vergütungsgruppen nicht mehr beachtet.

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 33; 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 17, jeweils mwN) .
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 481/21

    Pauschalabgeltung von Zeitzuschlägen

    § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG führt daher auch im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 1 BetrVG zur Unwirksamkeit einer betrieblichen Regelung, soweit dieser eine zwingende tarifliche Regelung entgegensteht (sh. zB BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 37 mwN, BAGE 170, 172; vgl. auch BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 26; für entgegenstehende gesetzliche Vorschriften vgl. BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 17 f.) .
  • LAG Niedersachsen, 29.10.2015 - 4 Sa 951/14

    Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgrund

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergeben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09).
  • LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung

    Für diese Einschätzung des Beschwerdegerichts ist auch von Bedeutung, dass (auch) dem Betriebsrat ein Initiativrecht zur Verwirklichung seines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Absatz 1 Nummer 10 BetrVG zusteht (dazu etwa die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Januar 2011, 1 AZR 310/09, abrufbar bei juris, Randnummer 22 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 366/10

    Tarifvertrag - konkludenter Nachwirkungsausschluss

    Die Tarifvertragsparteien können die Nachwirkung jedoch auch wirksam ausschließen (vgl. nur BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 24; 16. August 1990 - 8 AZR 439/89 - BAGE 65, 359; 18. September 1974 - 4 AZR 536/73 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 2; 8. Mai 1974 - 4 AZR 288/73 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 1) .
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten führt nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 47; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 43; 11. Januar 2011 -  1 AZR 310/09  - Rn. 33 ) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 236/11

    Jahressonderzahlung - Tarifauslegung

  • BAG, 30.01.2013 - 4 AZR 306/11

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme - teilgekündigter Tarifvertrag mit Bezugnahme auf

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 367/10

    Auslegung einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeberverband als

  • LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung

  • LAG Hessen, 24.03.2011 - 5 TaBV 75/10

    Mitbestimmung bei der Erteilung von unbezahltem Sonderurlaub nach dem

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Köln, 20.06.2011 - 2 Sa 121/11

    Ausschluss der Nachwirkung eines Tarifvertrages durch Teilkündigung einzelner

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