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   BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98   

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BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98 (https://dejure.org/1999,689)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1999 - 1 AZR 342/98 (https://dejure.org/1999,689)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 (https://dejure.org/1999,689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 111 Satz 2 Nr. 1, §§ 112, 113 Abs. 3; BGB § 613a
    Erfordernis des Abschlusses eines Interessenausgleichs zur Vermeidung eines Nachteilsausgleichsanspruchs trotz bereits vereinbarten Sozialplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1411
  • NZA 1999, 949
  • BB 1999, 1506
  • BB 2000, 47
  • DB 2000, 231
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    Der Anspruch auf "Nachteilsausgleich" gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG verfolgt hingegen das Ziel, ein bestimmtes betriebsverfassungswidriges Verhalten des Arbeitgebers durch Kostenbelastung zu sanktionieren (Senatsurteil vom 10. Dezember 1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972, unter B II der Gründe).

    Dem Gesetz ist eine Reduzierung des Abfindungsbetrages bei Ablehnung eines zumutbaren anderen Arbeitsplatzes nicht zu entnehmen (Senatsurteil vom 10. Dezember 1996, aaO).

    Gliedert aber der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Betriebsteils diesen aus, um ihn auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, so liegt in der organisatorischen Spaltung des Betriebes u.U. eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 3 BetrVG (Senatsbeschluß vom 10. Dezember 1996, aaO).

    Die Entlassung ist vielmehr zurückzuführen auf die weitere Entscheidung der Beklagten, diejenigen Arbeitnehmer, die nach der Übertragung des Betriebsteils auf den Betriebserwerber dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse widersprochen haben, nicht weiterzubeschäftigen (s. auch Senatsurteil vom 10. Dezember 1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972, unter A I 2 der Gründe).

    Dies hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 1996 (aaO) entschieden.

    In Betracht kommen könnte vielmehr eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 Satz 1 Nr. 1 BetrVG unter dem Gesichtspunkt der Stillegung eines wesentlichen Betriebsteils bzw. einer - bezogen auf den Gesamtbetrieb - wesentlichen Betriebseinschränkung durch Personalabbau (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1996, aaO).

    Kommt das Landesarbeitsgericht nach erneuter Verhandlung zur Bejahung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich, ist dessen Höhe gemäß § 113 BetrVG festzusetzen (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 10. Dezember 1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972, unter A II und B II der Gründe).

  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    Richtig ist nur, daß Betriebsrat und Arbeitgeber für noch nicht geplante, aber in groben Umrissen schon abschätzbare Betriebsänderungen einen Sozialplan in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung aufstellen können (Senatsbeschluß vom 26. August 1997 - 1 ABR 12/97 - BAGE 86, 228 = AP Nr. 117 zu § 112 BetrVG 1972).

    In einer solchen Regelung läge in Wirklichkeit ein Verzicht auf die Mitgestaltung der künftigen Betriebsänderung (Senatsbeschluß vom 26. August 1997, aaO, unter B II 2 b aa der Gründe; so auch schon Senatsurteil vom 29. November 1983 - 1 AZR 523/82 - BAGE 44, 260, 265 = AP Nr. 10 zu § 113 BetrVG 1972).

    Da ein Interessenausgleich allerdings nicht abstrakt-generell für künftige Fälle im voraus abgeschlossen werden kann (Senatsbeschluß vom 26. August 1997 - 1 ABR 12/97 - BAGE 86, 228 = AP Nr. 117 zu § 112 BetrVG 1972), wäre weitere Voraussetzung, daß bereits zu diesem Zeitpunkt die Planungen so konkret waren, daß mit dem Betriebsrat über das Ob und Wie der Betriebsänderung verhandelt werden konnte.

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 6/97

    Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung im gemeinsamen Betrieb

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    Maßgebend sind insoweit die Zahlen entsprechend § 17 KSchG, wobei aber mindestens 5 % der Gesamtbelegschaft betroffen sein müssen (Senatsurteil vom 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP Nr. 34 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 11. November 1997 - 1 ABR 6/97 - AP Nr. 42 zu § 111 BetrVG 1972, unter II 3 der Gründe).

    Geht man von einem einheitlichen Betrieb aus, könnten diese Personaleinschränkungen als einheitliche Maßnahme zu bewerten sein, weil sie in einem sachlichen Zusammenhang stehen und auf eine einheitliche Konzeption zurückgehen (vgl. für eine ähnliche einheitliche Bewertung mehrerer Maßnahmen bei einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen Senatsbeschluß vom 11. November 1997 - 1 ABR 6/97 - AP Nr. 42 zu § 111 BetrVG 1972, unter II 3 der Gründe).

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    Die von der Beklagten gerügte Verkennung des Betriebsbegriffs allein führt nach ständiger Rechtsprechung nicht zu deren Nichtigkeit, sondern nur zu ihrer Anfechtbarkeit (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972, unter B I der Gründe, m.w.N.).

    Solange dessen Wahl nicht wirksam angefochten wurde, ist unerheblich, ob er tatsächlich für eine betriebsratsfähige Einheit gewählt worden ist (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972).

  • LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    Sächsisches Landesarbeitsgericht - 4 Sa 531/96 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Februar 1998 - 4 Sa 531/96 - aufgehoben, soweit es den Hilfsantrag abgewiesen und soweit es über die Kosten entschieden hat.

  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96

    Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    a) Der Übergang des Betriebes oder eines Betriebsteils ist allerdings als solcher keine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG (ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - BAGE 85, 1, 8 = AP Nr. 110 zu § 112 BetrVG 1972, unter B II 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    Da auch bei erfolgreicher Anfechtung die Entscheidung erst mit Rechtskraft für die Zukunft wirkt (s. nur BAG Beschluß vom 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316 = AP Nr. 20 zu § 19 BetrVG 1972), war der 1994 gewählte Betriebsrat im hier interessierenden Zeitraum Anfang 1995 noch im Amt.
  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    Maßgebend sind insoweit die Zahlen entsprechend § 17 KSchG, wobei aber mindestens 5 % der Gesamtbelegschaft betroffen sein müssen (Senatsurteil vom 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP Nr. 34 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 11. November 1997 - 1 ABR 6/97 - AP Nr. 42 zu § 111 BetrVG 1972, unter II 3 der Gründe).
  • BAG, 21.10.1997 - 1 AZR 138/97

    Regelungsabrede: Begriff - Voraussetzungen - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    Auch insoweit bedarf es also der weiteren Sachaufklärung (vgl. zur Anwendung tariflicher Ausschlußfristen bei Nachteilsausgleich im übrigen zuletzt Senatsurteil vom 21. Oktober 1997 - 1 AZR 138/97 - n.v.).
  • BAG, 01.04.1998 - 10 ABR 17/97

    Sozialplan bei möglichem Betriebsübergang, Vorsorglicher Sozialplan bei

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
    Deshalb kann es dahingestellt bleiben, ob eine Betriebsstillegung auch dann vorliegen kann, wenn alle Arbeitnehmer bei einer Betriebsveräußerung von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und mangels Vorhandenseins anderer Betriebsmittel anschließend entlassen werden müssen (so etwa Däubler in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 111 Rz 105; offensichtlich auch BAG Beschluß vom 1. April 1998 - 10 ABR 17/97 - AP Nr. 123 zu § 112 BetrVG 1972, unter B III 2 der Gründe; einschränkend Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 111 Rz 131 - Betriebsänderung komme nur bei Veräußerung eines Betriebsteils in Betracht).
  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Aus den Entscheidungen des Senats vom 10. Dezember 1996 (- 1 AZR 290/96 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 34) und vom 19. Januar 1999 (- 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28) folgt nichts anderes.

    Der Senat ist dabei aber von Sachverhalten ausgegangen, in denen die Arbeitnehmer, die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse widersprochen hatten, "anschließend zusammen mit den Arbeitnehmern des Betriebsteils, dessen Stillegung von vornherein geplant war, entlassen" wurden (19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -aaO, zu III 2 a der Gründe).

    Für die beiden Betriebsstätten ist ein einheitlicher Betriebsrat gewählt, dessen Wahl weder angefochten noch nichtig ist (vgl. BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 696/98 -, zu II 2 a der Gründe; 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28, zu III 2 b der Gründe).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Die Betriebsparteien können aber in jedem Fall freiwillige Regelungen für den Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes treffen (BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28 mwN) .
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Stehen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sozialplans die Durchführung, die Art und der Umfang einer Betriebsänderung noch nicht fest, sondern sind sie nur in groben Umrissen abschätzbar, können die Betriebsparteien lediglich vorsorglich Regelungen in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung für den Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes im Falle einer Betriebsänderung treffen (BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28 mwN).
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Dazu müssen ihre Art und ihr Umfang bekannt sein (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

    Die Verkennung des Betriebsbegriffs allein führt nach ständiger Senatsrechtsprechung regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer Anfechtbarkeit (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, m.w.N.; zuletzt Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Wird ein Betriebsrat wirksam für eine als betriebsratsfähig angesehene Einheit gewählt, hat er alle entsprechenden Beteiligungsrechte, unabhängig davon, ob er tatsächlich für eine betriebsratsfähige Einheit gewählt worden ist (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972; siehe für den umgekehrten Fall, daß für verschiedene Teile eine einheitliche Wahl durchgeführt wurde, Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei sind die Entlassungen in den vier Vertriebsbereichen zusammenzurechnen, weil sie auf eine einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückgehen, wonach der Vertrieb künftig nur noch durch freie Handelsvertreter erfolgen soll (vgl. auch Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der

    Der Stellenabbau muss hinreichend bestimmt und in Einzelheiten bereits absehbar sein, seine bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Beteiligung des Betriebsrats bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG, 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 29; 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04

    Sozialplan bei Betriebseinschränkung durch Personalabbau

    (1) Eine wesentliche Betriebseinschränkung durch Personalabbau im Sinne des Betriebsverfassungsrechts kann sich auch aus einer zusammenfassenden Betrachtung mehrerer Maßnahmen ergeben (BAG 19.01.1999 - 1 AZR 342/98 - NZA 1999, 949 = jurisRz 44; 27.06.2002 - 2 AZR 489/01 - jurisRz 28).

    Das Bundesarbeitsgericht hat einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, ein Zurückgehen auf eine einheitliche Konzeption als wesentlich erachtet (BAG 19.01.1999 aaORz. 44; 11.11.1997 aaORz. 32, 33).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um die Einschränkung eines wesentlichen Betriebsteil handelt, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl die zunächst gegenüber den Arbeitnehmern des zu schließenden Restbetriebes ausgesprochenen als auch diejenigen Kündigungen zusammenzurechnen, die darüber hinaus den widersprechenden Arbeitnehmern ausgesprochen wurden (BAG 10.12.1996 - 1 AZR 290/96 - jurisRz. 26; bestätigt von BAG 19.01.1999 - aaORz. 40).

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02

    Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß der Nachteilsausgleich auch Sanktion für das betriebsverfassungswidrige Verhalten des Arbeitgebers ist, der seiner gesetzlichen Beratungspflicht bei Betriebsänderungen nicht genügt hat (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - aaO; 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28).
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02

    Kündigung - Insolvenz - Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß der Nachteilsausgleich auch Sanktion für das betriebsverfassungswidrige Verhalten des Arbeitgebers ist, der seiner gesetzlichen Beratungspflicht bei Betriebsänderungen nicht genügt hat (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - aaO; 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 28).
  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

    In einer solchen Regelung läge in Wirklichkeit ein (unzulässiger) Verzicht auf die Mitgestaltung der künftigen Betriebsänderung (BAG, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98, Rn. 31, juris; BAG, Beschluss vom 26. August 1997, Rn. 41, juris) und damit auf die gesetzlichen Beteiligungsrechte hinaus (BAG, Beschluss vom 29. November 1983 - 1 AZR 523/82, AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 10).

    Die bloße Möglichkeit einer Stilllegung bzw. entsprechender Entlassungen für den Fall, dass die Fortführung oder Veräußerung eines Betriebsteils nicht gelingt, genügt diesen Anforderungen an einer konkrete Betriebsänderung in der Regel nicht (BAG, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98, Rn. 46, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04

    Betriebsänderung - Interessenausgleich - Produktionsstandort - Einigungsstelle

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 489/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Nachteilsausgleich

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 696/98

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

  • LAG Nürnberg, 21.09.2009 - 6 Sa 808/08

    Nachteilsausgleich - Kleinbetrieb - wesentliche Einschränkung

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 694/98

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98

    Abspruch eines als Betriebsratsmitglied tätigen Werkzeugschleifers auf

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 695/98

    Betriebsänderung durch Personalabbau in verschiedenen Betriebsteilen - Anspruch

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • LAG Hessen, 22.11.2005 - 4 TaBV 165/05

    Betriebsratswahl bei Betriebsstilllegung - Nichtigkeit - Restmandat

  • LAG Hessen, 27.06.2007 - 4 TaBVGa 137/07

    Zum Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2009 - 4 Sa 41/08

    Schwellenwert für eine Betriebsänderung - wesentlicher Personalabbau in einem

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

  • LAG Hessen, 19.09.2006 - 9 TaBV 56/06

    Tarifauslegung - kein Verstoß gegen Europarecht und Art 3 Abs 1 GG durch § 117

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04

    Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der

  • LAG Düsseldorf, 05.03.2009 - 5 Sa 1626/08

    Interessenausgleich; wesentlicher Betriebsteil; Kleinbetrieb; Nachteilsausgleich

  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als

  • LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 61/02

    Betriebsratswahl; Wahlvorstand; Gemeinsamer Betrieb; Wahlanfechtung

  • BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 185/01

    Abfindung aus einem Sozialplan - Vereinbarung einer mitbestimmungspflichtigen

  • LAG Bremen, 09.05.2001 - 2 Sa 236/00
  • LAG München, 26.01.2011 - 11 TaBV 77/10

    Errichtung einer Einigungsstelle

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 10 TaBV 2/03

    Errichtung einer Einigungsstelle bei Betriebsspaltung mit Betriebsteilübergang

  • ArbG München, 13.09.2006 - 12a BVGa 76/06

    Streit über die Durchführung eines Interessenausgleichs

  • ArbG Berlin, 17.03.2004 - 7 BV 3860/04

    Zum Streit über Errichtung einer Einigungsstelle zur Klärung eines Streits über

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