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   BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15   

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https://dejure.org/2017,17980
BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15 (https://dejure.org/2017,17980)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2017 - 1 AZR 382/15 (https://dejure.org/2017,17980)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 (https://dejure.org/2017,17980)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB
    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • Wolters Kluwer

    Synallagmatisches Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt als Gegenleistung; Bedingungen für die Erweiterung des arbeitsvertraglichen Pflichtengefüges durch Übernahme einer zusätzlichen Aufgabe; Zuschuss zum Anpassungsgeld ohne Synallagma zur geleisteten Arbeit; ...

  • Betriebs-Berater

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG

  • bag-urteil.com

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • rewis.io

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeines Vertragsrecht - Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • rechtsportal.de

    Synallagmatisches Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt als Gegenleistung

  • datenbank.nwb.de

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - und die Berücksichtigung der Grubenwehrzulage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 2484
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 544/12

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG Deutsche Steinkohle AG -Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Kennzeichnend für deren Entgeltcharakter ist, dass sie in einem zumindest teilweise synallagmatischen Verhältnis zu einer Arbeitsleistung steht, also eine Gegenleistung hierfür darstellt (BAG 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - Rn. 14 ff.) .

    Das Anpassungsgeld und auch der daran anknüpfende Zuschuss nach dem GSP 2003 dienen der sozialverträglichen Absicherung des betriebsbedingten Arbeitsplatzverlustes (BAG 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - Rn. 19) .

    Anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 15. Oktober 2013 (- 1 AZR 544/12 - Rn. 15) entschiedenen Fall fehlt es an einem Bestellungsschreiben oder einer sonstigen Erklärung der Beklagten, aus denen hervorgeht, dass dem Kläger die Aufgaben eines Grubenwehrmanns ausdrücklich als Teil der arbeitsvertraglichen Verpflichtung übertragen werden.

  • BVerwG, 30.05.2008 - 3 VR 2.07
    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Soweit nach Nr. 4.4.1.2 des Plans für das Grubenrettungswesen Übungen über die volle Gebrauchszeit des Atemschutzgerätes grundsätzlich innerhalb der Arbeitszeit stattfinden und nach Nr. 3 VR 02/07 Übungen innerhalb der Schichtzeit grundsätzlich vorzuziehen sind, folgt hieraus keine Einbindung in das bereits vereinbarte arbeitsvertragliche Pflichtengefüge.
  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13

    Auslegung eines Sozialplans - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen eigener Art aufgrund ihrer unmittelbaren und zwingenden Geltung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) wie Tarifverträge auszulegen (BAG 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Der Zuschuss zum Anpassungsgeld ist wie das Anpassungsgeld eine Überbrückungsleistung im Hinblick auf eine erwartete Arbeitslosigkeit (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 67 mwN, BAGE 133, 289) .
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Das ist anerkannt für die Bestellung eines Sozialen Ansprechpartners der Innenverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 32) , eines Datenschutzbeauftragten (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327) , einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1) sowie eines Betriebsbeauftragten für Abfall (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Das ist anerkannt für die Bestellung eines Sozialen Ansprechpartners der Innenverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 32) , eines Datenschutzbeauftragten (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327) , einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1) sowie eines Betriebsbeauftragten für Abfall (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Damit handelt es sich um typische Willenserklärungen, die einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. BAG 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - zu III 1 der Gründe, BAGE 89, 31) .
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Das ist anerkannt für die Bestellung eines Sozialen Ansprechpartners der Innenverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 32) , eines Datenschutzbeauftragten (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327) , einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1) sowie eines Betriebsbeauftragten für Abfall (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Das ist anerkannt für die Bestellung eines Sozialen Ansprechpartners der Innenverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 32) , eines Datenschutzbeauftragten (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327) , einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1) sowie eines Betriebsbeauftragten für Abfall (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .
  • LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage

    Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2015 - 9 Sa 1146/14 - aufgehoben.
  • BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

    Das ergibt die Auslegung des Gesamtsozialplans (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 11 f.; 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - Rn. 14 ff.) .

    Ein solches zu den bestehenden arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen hinzutretendes weiteres Vertragsverhältnis und daraus resultierende Zahlungen sind nicht vom Schutzzweck des staatlichen Anpassungsgeldes erfasst und damit auch nicht nach dem GSP 2003 bezuschussungsfähig (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 13 f.) .

    Letztere sieht für Übungen und Unterweisungen außerhalb der Schicht lediglich Pauschalen für grubenwehrbezogene Funktionen vor (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 18 f.) .

    Die Beklagte ist weder nach dem BBergG noch nach der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche - Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV) - gehalten, den ihr obliegenden Aufgaben des Grubenrettungsdienstes mit eigenen Arbeitnehmern im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse nachzukommen (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 20) .

    Diese hat auf das Rechtsverhältnis der Beklagten zu Personen, die sie mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Grubenrettungswehr auf Grundlage des Plans für das Grubenrettungswesen Herne betraut, keinen Einfluss (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 21) .

    Keiner der vorstehend genannten Gesichtspunkte verhält sich zu einer arbeitsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit eines Grubenwehrmitglieds (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 23) .

    Dies beruht allein auf einer sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Grubenwehrzulage iSd. § 14 SGB IV. Zur Gestaltung einer arbeitsvertraglichen Beziehung verhält sie sich nicht (sh. bereits BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 23) .

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Es handelt sich deshalb um eine sog. typische Willenserklärung, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 23) .
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