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   BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 405/12   

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https://dejure.org/2013,40953
BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 405/12 (https://dejure.org/2013,40953)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 1 AZR 405/12 (https://dejure.org/2013,40953)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 1 AZR 405/12 (https://dejure.org/2013,40953)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebsvereinbarung - Verzicht - Zustimmung des Betriebsrats

  • openjur.de

    Betriebsvereinbarung; Verzicht; Zustimmung des Betriebsrats

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsvereinbarung - Verzicht - Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 4 S 2 BetrVG
    Betriebsvereinbarung - Verzicht - Zustimmung des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zustimmung des Betriebsrats zum Ausscheiden eines Arbeitnehmers zu einer niedrigen als im Sozialplan vorgesehenen Abfindung

  • bag-urteil.com

    Betriebsvereinbarung - Verzicht - Zustimmung des Betriebsrats

  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - Verzicht - Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 4 S. 2
    Voraussetzungen der Zustimmung des Betriebsrats zum Ausscheiden eines Arbeitnehmers zu einer niedrigen als im Sozialplan vorgesehenen Abfindung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht des Arbeitnehmers auf Anspruch aus Betriebsvereinbarung (hier: Sozialplan)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat ist über teilweisen Verzicht auf Abfindungsanspruch ordnungsgemäß zu unterrichten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Arbeitnehmer auf seinen Anspruch auf Abfindung verzichten?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats erforderlich über teilweisen Verzicht auf Abfindungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 217
  • DB 2014, 310
  • JR 2016, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 11 Sa 79/11

    Anspruch auf unverminderte Sozialplanabfindung bei betriebsbedingt

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 405/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Februar 2012 - 11 Sa 79/11 - aufgehoben.
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 405/12
    a) Will der Arbeitgeber dem Beendigungswunsch eines Arbeitnehmers nicht im Wege stehen, obwohl er diesen weiterhin benötigt, kann er diesem den Abschluss eines Aufhebungsvertrags unter der Bedingung anbieten, dass der Betriebsrat einem (Teil-)Verzicht auf den Abfindungsanspruch gemäß § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG zustimmt (vgl. BAG 25. März 2003 - 1 AZR 169/02  - zu II 2 b ee der Gründe) .
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 405/12
    Sie kann grundsätzlich nur für den einzelnen konkreten Verzicht des Arbeitnehmers erteilt werden (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - Rn. 27, BAGE 109, 244) .
  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 405/12
    Die in § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG für die Wirksamkeit eines Anspruchsverzichts verlangte Zustimmung des Betriebsrats schützt den zwingenden Geltungsanspruch der betreffenden betrieblichen Normen und soll diese vor einer Aushöhlung durch Individualabsprachen bewahren (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 107, 347) .
  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

    Ein - und sei es teilweiser - Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Sozialplananspruch ist daher nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam (BAG 15. Oktober 2013 - 1 AZR 405/12 - Rn. 25) .
  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 132/16

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

    Ein - und sei es teilweiser - Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Sozialplananspruch ist daher nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam (BAG 15. Oktober 2013 - 1 AZR 405/12 - Rn. 25) .
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