Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 07.06.2002

Rechtsprechung
   BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02   

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BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 (https://dejure.org/2003,700)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 (https://dejure.org/2003,700)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 (https://dejure.org/2003,700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialplanabfindung einer Laborantin in Teilzeit; Berücksichtigung der Zeiten des Erziehungsurlaubs bei der Berechnung der Abfindung; Beachtung der Grenzen von Recht und Billigkeit und der Funktion eines Sozialplans; Rechtsfolgen der Teilunwirksamkeit eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Erziehungsurlaub/Elternzeit und Höhe der Sozialplanabfindung; Erhöhung des Gesamtvolumens eines Sozialplans durch Korrektur einzelner Sozialplanbestimmungen; Fälligkeit von Sozialplanansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialplanabfindung: Bemessung nach Betriebszugehörigkeit ? Nichtberücksichtigung von Elternzeiten verstößt gegen § 75 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sozialplanabfindung und Erziehungszeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 147
  • ZIP 2004, 578
  • NZA 2004, 559
  • BB 2004, 722
  • DB 2004, 991
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    Nach dem Normzweck des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dient der Sozialplan, also auch eine darin vorgesehene Abfindung, dem Ausgleich und der Überbrückung der - künftigen - Nachteile, die durch eine geplante Betriebsänderung entstehen können (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 1 der Gründe mwN).

    Trotz dieser Funktion des Sozialplans dürfen die Betriebsparteien bei der Bemessung von Abfindungen auch auf die Beschäftigungsdauer abstellen (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 2 a der Gründe).

    a) Die Herausnahme der Erziehungsurlaubszeiten widerspricht den in Art. 6 GG enthaltenen Wertungen, die nach § 75 Abs. 1 BetrVG auch von den Betriebsparteien zu beachten sind (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 3 b der Gründe).

    Dieser ist keine zusätzliche Vergütung für geleistete Dienste, sondern dient dem Ausgleich oder der Milderung von Nachteilen, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehen (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 3 b bb der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dabei die mit einer derartigen Korrektur mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens hinzunehmen, solange nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt werden und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - BAGE 65, 199, 207 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 55, zu IV der Gründe; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV der Gründe).

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    Etwas anderes gilt nur, wenn der verbleibende Teil ohne den unwirksamen Teil keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr darstellt (vgl. etwa BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 11/90 - BAGE 66, 338, 355 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 98 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 79, zu B III 6 der Gründe mwN; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106, zu B II 2 der Gründe).

    Dies folgt aus dem Normencharakter von Betriebsvereinbarungen, der es ebenso wie bei Gesetzen und Tarifverträgen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese insoweit aufrecht zu erhalten, als sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch erfüllen kann (BAG 18. Dezember 1990 aaO).

  • LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01

    Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust durch Kündigung; Bemessungen im Sozialplan;

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Juni 2002 - 16 Sa 1542/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88

    Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dabei die mit einer derartigen Korrektur mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens hinzunehmen, solange nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt werden und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - BAGE 65, 199, 207 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 55, zu IV der Gründe; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV der Gründe).
  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    Allerdings kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Angemessenheit der finanziellen Gesamtausstattung eines Sozialplans mit Hilfe der Inhaltskontrolle im Individualprozeß nicht überprüft werden (BAG 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - BAGE 35, 80, 92 f. = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 21, zu II 2 c der Gründe; 12. November 2002 - 1 ABR 58/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV der Gründe).
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    Dabei kann im Streitfall dahin stehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsstelle - insbesondere wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. zur Abänderung von Sozialplänen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 76; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 107) - in bereits entstandene und fällige Sozialplansprüche - und sei es auch nur hinsichtlich des Fälligkeitstermins - noch rückwirkend eingreifen kann.
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    Dabei kann im Streitfall dahin stehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsstelle - insbesondere wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. zur Abänderung von Sozialplänen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 76; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 107) - in bereits entstandene und fällige Sozialplansprüche - und sei es auch nur hinsichtlich des Fälligkeitstermins - noch rückwirkend eingreifen kann.
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    Etwas anderes gilt nur, wenn der verbleibende Teil ohne den unwirksamen Teil keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr darstellt (vgl. etwa BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 11/90 - BAGE 66, 338, 355 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 98 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 79, zu B III 6 der Gründe mwN; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106, zu B II 2 der Gründe).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    b) Dem Gebot, die Erziehungsurlaubszeiten bei Sozialplanabfindungen als Beschäftigungszeiten einzubeziehen, steht nicht entgegen, daß sie bei Entgeltansprüchen, wie zB Gratifikationen unberücksichtigt bleiben können (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - Lewen Slg. I 1999, 7243 = AP EG-Vertrag Art. 119 Nr. 14 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 57).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
    b) Dem Gebot, die Erziehungsurlaubszeiten bei Sozialplanabfindungen als Beschäftigungszeiten einzubeziehen, steht nicht entgegen, daß sie bei Entgeltansprüchen, wie zB Gratifikationen unberücksichtigt bleiben können (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - Lewen Slg. I 1999, 7243 = AP EG-Vertrag Art. 119 Nr. 14 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 57).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Einigungsstellensprüche, welche die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen, unterliegen ebenso wie Betriebsvereinbarungen insoweit uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle, als es um die Prüfung geht, ob ihr Inhalt gegen zwingendes höherrangiges Recht verstößt (vgl. etwa BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III der Gründe; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 163 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I der Gründe).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Deshalb kann offenbleiben, ob bei dessen Verletzung - wie die Klägerin meint - sich überhaupt ein Anspruch auf eine erhöhte Abfindungszahlung im Wege einer "Anpassung nach oben" ergeben könnte (vgl. etwa BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 23 ff., 42, BAGE 125, 366; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe mwN, BAGE 108, 147) .
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auf diese Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion stellt der Senat bei der Auslegung sowie der rechtlichen Überprüfung von Sozialplänen in ständiger Rechtsprechung entscheidend ab (vgl. etwa 14. August 2001 - 1 AZR 760/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 142 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 108, zu III 1 a der Gründe; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - BAGE 108, 147, zu I 1 der Gründe mwN).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7835
LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01 (https://dejure.org/2002,7835)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01 (https://dejure.org/2002,7835)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2002 - 16 Sa 1542/01 (https://dejure.org/2002,7835)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 BetrVG ; § 112 BetrVG
    Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust durch Kündigung; Bemessungen im Sozialplan; Dauer der Betriebszugehörigkeit bei Erziehungsurlaub; Einbeziehung des Erziehungsurlaubs; Gleichbehandlungsgrundsatz; Sachgerechte Differenzierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust durch Kündigung; Bemessungen im Sozialplan; Dauer der Betriebszugehörigkeit bei Erziehungsurlaub; Einbeziehung des Erziehungsurlaubs; Gleichbehandlungsgrundsatz; Sachgerechte Differenzierung

  • Judicialis

    BetrVG § 75; ; BetrVG § 112

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2227
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00

    Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
    Sie haben grundsätzlichen einen weiten Spielraum für die Bestimmung des angemessenen Ausgleiches für die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer (so ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, zuletzt Urteil des BAG vom 14.08.2001, Az. 1 AZR 760/00 in Der Betrieb 2002, 153/154, m. w. N.).

    Zwar kann sich eine sachgerechte Differenzierung daraus ergeben, dass Arbeitnehmerinnen von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden, die nicht für den Betrieb für eine vorübergehende Zeit tatsächlich tätig waren (so auch Urteil des BAG vom 14.08.2001, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 27.01.1998 - 4 Sa 133/97

    Sozialplanabfindung: Berechnung - Dauer der Betriebszugehörigkeit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
    Die Klägerin ist deshalb auch in das System des Sozialplanes allgemein mit aufzunehmen, dass allein die Betriebszugehörigkeit die Abfindung bestimmt (vgl. hierzu Urteile des LAG Hessen vom 27.01.1998, Az. 4 Sa 133/97 in N2A RR 99, 142, LAG Hessen vom 19.05.1998, Az. 4 Sa 773/97 in NZA RR 99, 366, LAG Niedersachsen vom 27.07.2001, Az. 10 Sa 63/01 n. v.).
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 352/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
    Zudem habe der Rückschluss auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit den Vorzug hoher Transparenz und Praktikabilität (so Urteil des BAG vom 30.03.1994, Az. 10 AZR 352/93 in NZA 95, 88/89).
  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88

    Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
    Der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gibt der zu Unrecht ausgeschlossenen Arbeitnehmerin das Recht, die entsprechende Leistung einzufordern (vgl. Urteil des BAG vom 26.06.1990, Az. 1 AZR 263/88 in AP Nr. 56 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98

    Verbot der sachfremden Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer oder

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
    Ein solcher Verstoß kann auch von dem einzelnen Arbeitnehmer geltend gemacht werden, wenn dieser zu Unrecht von Sozialplanleistungen ausgeschlossen worden ist (so Urteil des BAG vom 03.08.1999, Az. 1 AZR 677/98, nicht amtlich veröffentlicht).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
    Bei diesen Zahlungen handelt es sich gerade auch um eine Vergütung für geleistete Dienste in der Vergangenheit, so dass für diese Fälle gerade Zeiten, in denen eine Arbeitnehmerin tatsächlich nicht tätig gewesen ist, diese Zahlung beeinflussen können (vgl. hierzu Urteil des BAG vom 12.07.1995, Az. 10 AZR 511/94 in NZA 95, 1165 ff., EuGH vom 21.10.1999, Az. Rs. C-333/97 in NZA 99, 1325 ff.).
  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
    Bei diesen Zahlungen handelt es sich gerade auch um eine Vergütung für geleistete Dienste in der Vergangenheit, so dass für diese Fälle gerade Zeiten, in denen eine Arbeitnehmerin tatsächlich nicht tätig gewesen ist, diese Zahlung beeinflussen können (vgl. hierzu Urteil des BAG vom 12.07.1995, Az. 10 AZR 511/94 in NZA 95, 1165 ff., EuGH vom 21.10.1999, Az. Rs. C-333/97 in NZA 99, 1325 ff.).
  • LAG Hessen, 19.05.1998 - 4 Sa 773/97

    Sozialplan: Auslegung - Betriebszugehörigkeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01
    Die Klägerin ist deshalb auch in das System des Sozialplanes allgemein mit aufzunehmen, dass allein die Betriebszugehörigkeit die Abfindung bestimmt (vgl. hierzu Urteile des LAG Hessen vom 27.01.1998, Az. 4 Sa 133/97 in N2A RR 99, 142, LAG Hessen vom 19.05.1998, Az. 4 Sa 773/97 in NZA RR 99, 366, LAG Niedersachsen vom 27.07.2001, Az. 10 Sa 63/01 n. v.).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Juni 2002 - 16 Sa 1542/01 - wird zurückgewiesen.
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