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   BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09   

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https://dejure.org/2011,4578
BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09 (https://dejure.org/2011,4578)
BAG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 1 AZR 417/09 (https://dejure.org/2011,4578)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 (https://dejure.org/2011,4578)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung

  • openjur.de

    Sozialplanabfindung; persönlicher Geltungsbereich; Gleichbehandlung

  • Bundesarbeitsgericht

    Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112 BetrVG, § 75 BetrVG, § 779 BGB
    Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112 BetrVG, § 75 BetrVG, § 779 BGB
    Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung

  • IWW

    BetrVG § 112, BetrVG § 75, BGB § 779

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers nach Eigenkündigung auf Gleichbehandlung mit durch den Arbeitgeber gekündigten Arbeitnehmern bei der Sozialplanabfindung besteht nicht; Anspruch eines Arbeitnehmers nach Eigenkündigung auf Gleichbehandlung mit durch den Arbeitgeber ...

  • Betriebs-Berater

    Gleichbehandlung bei Sozialplan

  • rewis.io

    Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112; BetrVG § 75; BGB § 779
    Sozialplan; Ausgleichsbedarf von das Arbeitsverhältnis auf eigene Veranlassung beendenden Arbeitnehmern; Gleichbehandlung mit durch den Arbeitgeber gekündigten Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialplan: Typisierende Beurteilung während laufender Verhandlungen über Umstrukturierungsmaßnahmen ausscheidender Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 880
  • BB 2011, 1459
  • DB 2011, 1284
  • JR 2012, 400
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09
    Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dürfen die Betriebsparteien davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung genau absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, keinen oder nur einen geringeren Ausgleichsbedarf haben (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366 ) .

  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 11, ZIP 2007, 1575) .

    Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .

  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 187/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung - Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09
    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 187/09 - Rn. 15, EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 38) .
  • LAG Köln, 27.02.2009 - 10 Sa 891/08

    Sozialplan; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Februar 2009 - 10 Sa 891/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 40/12

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Kappung von Arbeitszeiten - Auslegung einer

    (1) Der auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführende betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen (BAG 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09

    Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Stichtag

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - Rn. 17) .
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10

    Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines

    Bei der Ausgestaltung des Sozialplans haben die Betriebsparteien allerdings zwingendes Gesetzesrecht, insbesondere den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, zu beachten (vgl. BAG, Urteile vom 20. April 2010 - 1 AZR 988/08 - AP Nr. 208 zu § 112 BetrVG 1972 Rn. 21 sowie vom 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - Rn. 17; Fitting u.a., a.a.O. §§ 112, 112a Rn. 139, 144 f. und 254).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 7 Sa 380/18

    Anspruch auf eine Sozialplanabfindung bei Ausscheiden vor Ablauf der ordentlichen

    Aus diesem Grund können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG, Urteil vom 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 211 Rn. 17 m. w. N.).

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG, Urteil vom 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 211 Rn. 20; Urteil vom 18. Mai 2010 - 1 AZR 187/09 - NZA 2010, 1304, 1305 Rn. 15, jeweils m. w. N.).

    Sie ist am Zweck des Sozialplans ausgerichtet, der keine Entschädigung für geleistete Dienste gewähren, sondern konkret absehbare oder eingetretene betriebsänderungsbedingte Nachteile ausgleichen soll (BAG, Urteil vom 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 211 Rn. 22 Urteil vom 18. Mai 2010 - 1 AZR 187/09 - NZA 2010, 1304, 1305 Rn. 22, jeweils m. w. N.).

  • LAG Düsseldorf, 02.09.2015 - 12 Sa 543/15

    Rechtmäßigkeit der Ausgestaltung eines Kinderzuschlags in einem Sozialplan

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 01.02.2011 - 1 AZR 417/09, AP Nr. 211 zu § 112 BetrVG 1972 Rn. 20; BAG 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, NZA 2011, 1370 Rn. 35; BAG 14.05.2013 - 1 AZR 43/12, AP Nr. 58 zu § 75 BetrVG 1972, Rn. 18).

    Die Sozialplanleistungen stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar (BAG 01.02.2011 a.a.O. Rn. 22; BAG 07.06.2011 a.a.O. Rn. 31).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 11 Sa 302/15

    Anspruch auf Sozialplanabfindung - Geltungsbereich des Sozialplans - Darlegungs-

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG, Urteil vom 01. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - AP Nr. 211 zu § 112 BetrVG 1972 = NZA 2011, 880).

    Diese Gruppenbildung ist sachlich gerechtfertigt (BAG, Urteil vom 01. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - a. a. O.).

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 506/09

    Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 507/09

    Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - Rn. 17) .
  • LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 711/15

    Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialplanabfindung aufgrund eines betrieblichen

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - Rn. 17) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Wirksamkeit einer

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dürfen die Betriebsparteien in einem solchen Fall davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung konkret absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Betriebsänderung beenden (BAG, Urteil vom 12.04.2011 - 1 AZR 505/09 -, Rn 17, juris) und keinen oder nur einen geringen Ausgleichsbedarf haben (BAG, Urteil vom - 1 AZR 417/09 -, Rn 22, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2016 - 5 Sa 232/15

    Auslegung des Sozialplans aufgrund der Bildung einer Evangelisch-Lutherischen

  • LAG Köln, 21.09.2011 - 3 Sa 186/11

    Verrechnung von Dienstaltersgeschenk und kollektiver Erfolgsbeteiligung;

  • ArbG Düsseldorf, 24.01.2018 - 3 Ca 4849/17

    Auslegung eines Sozialplans

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