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   BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86   

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BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86 (https://dejure.org/1988,1422)
BAG, Entscheidung vom 08.11.1988 - 1 AZR 417/86 (https://dejure.org/1988,1422)
BAG, Entscheidung vom 08. November 1988 - 1 AZR 417/86 (https://dejure.org/1988,1422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch eines Arbeitgebers gegen eine Gewerkschaft bezüglich bestimmter Handlungen im Zusammenhang mit einem Streik - Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch eine von einer Gewerkschaft oder von Arbeitnehmern im Rahmen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9 Abs. 3; BGB §§ 1004, 823 Abs. 1, §§ 831, 31; ZPO §§ 32, 253 Abs. 2 Nr. 2, § 286
    Schadensersatzanspruch gegen eine Gewerkschaft wegen Betriebsblockade

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 101
  • NJW 1989, 1881
  • NZA 1989, 475
  • BB 1988, 2246
  • BB 1989, 852
  • DB 1989, 1087
  • JR 1989, 396
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86

    Schadenersatz wegen Betriebsblockade

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 21. Juni 1988 (- 1 AZR 653/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß eine von einer Gewerkschaft oder von Arbeitnehmern im Rahmen eines Streiks gegen einen Druckbetrieb verhängte Blockade (= Absperrung von außen) einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt.

    Aus den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ergibt sich, daß die Arbeitnehmer, die sich an den "Blockadeaktionen" beteiligt haben, rechtswidrig in das Recht am Gewerbebetrieb eingegriffen haben, denn die "Blockade" von Betrieben ist durch das Streikrecht nicht gedeckt, wie der Senat bereits im Urteil vom 21. Juni 1988 (- 1 AZR 653/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat.

    In dem der Entscheidung vom 21. Juni 1988 (- 1 AZR 653/86 -) zugrunde liegenden Falle richtete sich die "Blockade" nämlich gegen einen Betrieb, der nicht an der Tarifauseinandersetzung beteiligt war.

    Die Beklagte trifft eine Pflicht zur Einwirkung auf ihre Mitglieder, Streikexzesse zu unterlassen, wenn dies im konkreten Fall erforderlich ist (Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu D II der Gründe und - 1 AZR 653/86 - zu B II 3 der Gründe, beide Urteile sind zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Der gestellte Antrag entspricht zwar entgegen der Ansicht der Klägerin nicht dem dem Warnstreikurteil vom 21. Juni 1988 zugrundeliegenden und dort vom Senat für zulässig gehaltenen Antrag (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - DB 1988, 1952 ff.).

    Der Senat hatte ebensowenig wie in den Urteilen vom 21. Juni 1988 (- 1 AZR 651/86 und 653/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen) über die von der Revision in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen gestellte Frage zu entscheiden, ob im Rahmen der freien Wahl der Kampfmittel die Absperrung eines Betriebs von der Außenwelt (sog. Betriebsblockade) ein zulässiges Arbeitskampfmittel sein kann, wenn aufgrund neuer technologischer Entwicklungen das Arbeitskampfmittel des Streiks leerläuft.

    Die Beklagte trifft eine Pflicht zur Einwirkung auf ihre Mitglieder, Streikexzesse zu unterlassen, wenn dies im konkreten Fall erforderlich ist (Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu D II der Gründe und - 1 AZR 653/86 - zu B II 3 der Gründe, beide Urteile sind zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Der danach erforderliche Vergleich verschiedener Vermögenslagen spiegelt den Grundgedanken des Schadenersatzes wider zu erreichen, daß der Geschädigte durch die Ersatzleistungen nicht ärmer und nicht reicher gemacht wird (BGHZ 30, 29).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 (BVerfGE 69, 315, 361 f.) ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Der Vermögensschaden besteht nach der Differenzhypothese im Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten, wie sie sich infolge des schadenstiftenden Ereignisses gestaltet hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen würde (BGHZ 11, 16, 26; 27, 181, 183 f. [BGH 29.04.1958 - VI ZR 82/57]; 40, 345, 347).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Der Vermögensschaden besteht nach der Differenzhypothese im Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten, wie sie sich infolge des schadenstiftenden Ereignisses gestaltet hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen würde (BGHZ 11, 16, 26; 27, 181, 183 f. [BGH 29.04.1958 - VI ZR 82/57]; 40, 345, 347).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Die Differenzhypothese hat die Funktion, durch den auf einen bestimmten Zeitpunkt bezogenen Vergleich des wirklichen Vermögensstandes mit dem das Schadensereignis ausklammernden hypothetischen Vermögensstand Vermögensschäden zu erfassen und ihre geldmäßige Höhe vermittels der Differenzrechnung zu bestimmen (BGHZ 45, 212, 218).
  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50

    Entlastungsbeweis nach S. 831 BGB bei Großbetrieben

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Die Ersatzpflicht würde nur dann nicht eintreten, wenn die Gewerkschaft bei der Auswahl und Überwachung der Streikposten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hätte oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde (BGHZ 4, 1 [BGH 25.10.1951 - III ZR 95/50]).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Der Vermögensschaden besteht nach der Differenzhypothese im Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten, wie sie sich infolge des schadenstiftenden Ereignisses gestaltet hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen würde (BGHZ 11, 16, 26; 27, 181, 183 f. [BGH 29.04.1958 - VI ZR 82/57]; 40, 345, 347).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
    Gegenstand einer Feststellungsklage kann aber nur ein Rechtsverhältnis sein (BAGE 46, 322, 340 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A IV 1 der Gründe).
  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    dd) Schließlich verfängt die unter Verweis auf frühere Senatsentscheidungen (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - BAGE 59, 48; 8. November 1988 - 1 AZR 417/86 - BAGE 60, 101) vertiefte Argumentation der Revisionsklägerinnen zu 1.
  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Der vorliegende Fall verlangt daher nicht nach einer rechtlichen Beurteilung von "Betriebsblockaden" (vgl. dazu BAG 8. November 1988 - 1 AZR 417/86 - zu C III der Gründe mwN, BAGE 60, 101).
  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    (6) Auch die von den Revisionen herangezogenen Entscheidungen des erkennenden Senats zum Schadensersatz wegen eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei einer Betriebsblockade (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - BAGE 59, 48; 8. November 1988 - 1 AZR 417/86 - BAGE 60, 101) geben für eine andere Beurteilung der Betriebsbezogenheit des Unterstützungsstreiks nichts her.
  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    Es geht bei der Streikankündigung nicht um eine Betriebsblockade (vgl. BAG Urteil vom 8. Nov. 1988 - 1 AZR 471/86 - BAGE 60, 101 = AP Nr. 111 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; ebenso Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, Seite 35).

    Blockaden im Sinne eines Streikexzesses können z.B. die Absperrung des Betriebes von Arbeitswilligen, Zulieferern, Ausfahrern und Kunden sein oder die Blockade von Betriebsmitteln (BAG Urteil vom 8. Nov. 1988 - 1 AZR 417/86 - BAGE 60, 101 = AP Nr. 111 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12

    Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks

    Es handelt sich nicht um eine Betriebsblockade (vgl. BAG Urteil vom 8. Nov. 1988 - 1 AZR 471/86 - BAGE 60, 101 = AP Nr. 111 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Blockaden im Sinne eines Streikexzesses können z.B. die Absperrung des Betriebes von Arbeitswilligen, Zulieferern, Ausfahrern und Kunden sein oder die Blockade von Betriebsmitteln (BAG Urteil vom 8. Nov. 1988 - 1 AZR 417/86 - BAGE 60, 101 = AP Nr. 111 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12

    Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung -

    Es geht bei der Streikankündigung nicht um eine Betriebsblockade (vgl. BAG Urteil vom 8. Nov. 1988 - 1 AZR 471/86 - BAGE 60, 101 = AP Nr. 111 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Blockaden im Sinne eines Streikexzesses können z.B. die Absperrung des Betriebes von Arbeitswilligen, Zulieferern, Ausfahrern und Kunden sein oder die Blockade von Betriebsmitteln (BAG Urteil vom 8. Nov. 1988 - 1 AZR 417/86 - BAGE 60, 101 = AP Nr. 111 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • LAG Hamburg, 06.02.2013 - 5 SaGa 1/12

    Angemessene Dauer von Zugangsbehinderungen bei einem rechtmäßig bestreikten

    Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Gewerkschaft bei der Auswahl und Überwachung der Streikposten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde (BAG 8. November 1988 - 1 AZR 417/86 - AP Nr. 111 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, juris).Die Beklagte zu 1 hat zugelassen, dass ihr Streikleiter in Hamburg zugleich den Streik im weit entfernten niedersächsischen R. leiten soll, eine Aufgabe, die schon wegen der erforderlichen Fahrzeiten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann und ein Auswahlverschulden darstellt.
  • ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09

    Streit um Streik in der Kirche

    Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch setzt zunächst voraus, dass hinsichtlich der geltend gemachten Verletzungshandlung eine Widerholungsgefahr bzw. eine Erstbegehungsgefahr besteht (vgl. BAG Urteil vom 12.09.1984, 1 AZR 342/83 in NZA 1984, 393; BAG Urteil vom 08.11.1988, 1 AZR 417/86 in NZA 1989, 475).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

    Die Entscheidungen von 1988 betrafen Sachverhalte, in denen das eingesetzte Mittel gerade kein Streik war, sondern eine Maßnahme, die als solche und unabhängig von sonstigen Voraussetzungen zumindest bisher (kritisch dazu: Dieterich in: Müller-Glöge, Preis, Schmidt, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. A. München 2012 (zit: ErfK/Sachbearbeiter), Art. 9 GG Rz 275 ff) dem Verdikt der Rechtswidrigkeit unterfiel und unterfällt (zur rechtlichen Einordnung von Blockaden als Arbeitskampfmittel z.B. ebenda; BAG, Urteil vom 8. November 1988 - 1 AZR 417/86 - in: AP Nr. 111 zu Art. 9 GG Arbeitskampf unter A. III.
  • ArbG Berlin, 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08

    Zur rechtlichen Zulässigkeit sogenannter Flashmob-Aktionen im Arbeitskampf

    Nach der Rechtsprechung der Bundesarbeitsgerichts regelmäßig verboten sind Betriebsblockaden (beispielsweise Urteil v. 21.06.1988, 1 AZR 653/86 bzw. Urteil vom 08.11.1988, 1 AZR 417/86, jeweils auch veröffentlicht in Juris).
  • ArbG Hagen, 23.01.1991 - 1 Ca 66/87

    Haftung der Beklagten für die Folgen der so genannten Demonstrationsstreiks;

  • LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 126/05

    Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung wegen Besetzung eines Baggers des

  • LAG Hessen, 17.09.2008 - 9 SaGa 1443/08

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung einer Betriebsblockade - Parteifähigkeit

  • ArbG Stuttgart, 10.03.2006 - 15 Ga 29/06

    Streik im öffentlichen Dienst

  • LAG Köln, 22.11.2004 - 2 Sa 684/04

    Schadensersatzausschluss, Maßregelungsverbot Streitexzess

  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 21 Sa 30/09

    Kürzung von Tariflohnerhöhungen um streikbedingte Ausfallzeiten - Auslegung einer

  • LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08
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