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   BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 417/91   

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https://dejure.org/1992,12446
BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 417/91 (https://dejure.org/1992,12446)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 AZR 417/91 (https://dejure.org/1992,12446)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 (https://dejure.org/1992,12446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg - Neufestlegung der Arbeitszeit - Anordnung der Landesregierung zur Umsetzung der tariflichen Arbeitszeitverkürzung für die Arbeiter und Angestellten - Zuständigkeit zum Abschluss von Dienstvereinbarungen - ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine einseitige Regelungsbefugnis einer Landesregierung bei Arbeitszeitverkürzungen von Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 1071
  • DB 1992, 1143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 417/91
    Daher ist die Anwendung von § 13 AZO kraft Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen (BAG Urteil vom 3. Oktober 1969, BAGE 22, 144 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO, mit Anm. Söllner; Denecke/Neumann/Biebl, AZO, 11. Aufl., § 13 Rz 14).
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 521/85

    Vergütung einer sog. Kontostunde für das Abheben bargeldlos gezahlter Vergütung -

    Auszug aus BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 417/91
    § 77 Abs. 6 BetrVG ist sinngemäß anzuwenden, weil sonst die Dienststelle die Wirkung einer gegen ihren Willen - in einer Einigungsstelle - zustande gekommenen Dienstvereinbarung einseitig beseitigen könnte (BAGE 58, 248 = AP Nr. 1 zu § 70 LPVG NW m.w.N.; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., § 73 Rz 13; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 73 Rz 29; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 73 Rz 19; a.A.: nur Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 73 Rz 24).
  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Zwar gelten diese ohnehin normativ und zwingend im Arbeitsverhältnis (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 73 Rn. 21) , der Hinweis macht für den Arbeitnehmer aber transparent, dass § 4 Abs. 2 Satz 3 des Vertrags das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt.

    cc) Soweit der im Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2001 enthaltene "Freiwilligkeitsvorbehalt" so verstanden werden könnte, dass dem Arbeitgeber damit entgegen den Regelungen der DV Vergabemodus 2008 ein hiervon unabhängiges Recht zur Entscheidung über die Gewährung des Bonus zugebilligt wird, wäre dieser Vorbehalt schon wegen Verstoß gegen die Grundsätze der unmittelbar und zwingenden Wirkung von Dienstvereinbarungen (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber § 73 Rn. 21) unwirksam.

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