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   BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15   

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BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15 (https://dejure.org/2017,11482)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2017 - 1 AZR 427/15 (https://dejure.org/2017,11482)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2017 - 1 AZR 427/15 (https://dejure.org/2017,11482)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 611 Abs 1 BGB, § 72b Abs 1 S 2 ArbGG, § 73 Abs 1 S 2 ArbGG
    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen - Revisionsbegründung

  • IWW

    § 72b Abs. 1 Satz 2 ... ArbGG, § 73 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 611 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 139 ZPO, § 7 Abs. 2 AGG, Richtlinie 2000/78/EG, RL 2000/78, Art. 2 RL 2000/78, Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78, Abschnitt A BAT, §§ 27, 28 BBesG, § 27 BAT, § 21 Abs. 5 AGG, § 19 AGG, § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 1 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 262 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1, § 97 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde bei Überschreitung der Frist zur Abgabe des Urteils an die Geschäftsstelle; Entgeltanspruch auf der Grundlage von mitbestimmungsgemäß eingeführten Entgeltgrundsätzen; Fortgeltung der mitbestimmungsgemäß eingeführten Entgeltgrundsätze nach Wegfall der ...

  • Betriebs-Berater

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen

  • bag-urteil.com

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen - Revisionsbegründung

  • rewis.io

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen - Revisionsbegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde bei Überschreitung der Frist zur Abgabe des Urteils an die Geschäftsstelle

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen - Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Tarifaustritt des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nach Lebensaltersstufen gestaffelte tarifliche Grundvergütung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen - und der gekündigte Tarifvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der zu niedrige Zuschlag für geleistete Nachtarbeitsstunden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das verspätet abgefasste Berufungsurteil

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - Einführung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Anspruch auf Vergütung nach den letzten mitbestimmungsgemäß eingeführten Entgeltgrunds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1346
  • BB 2017, 2100
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    Diese durch den Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 8. September 2011 für § 27 Abschnitt A BAT erfolgte Klärung (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai], Slg. 2011, I-7965, S. 12; zu §§ 27, 28 BbesG aF 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 42 ff.; sh. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 16) , trifft für die insoweit inhaltsgleiche Regelung des § 26 Abs. 2 DRK-TV-O gleichermaßen zu.

    Ist es im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften nicht möglich, eine Kategorie bevorzugter Begünstigter zu benennen, fehlt es an einem solchen System (so zu §§ 27, 28 BBesG aF EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 95 f. mwN; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 47) .

    (2) Auch wenn es aufgrund der Regelung in § 26 Abs. 2 DRK-TV-O zur Ermittlung der zutreffenden Lebensaltersstufe - die ähnlich ausgestaltet ist wie die §§ 27, 28 BBesG aF und § 27 BAT - potentiell zu einer Altersdiskriminierung eines jeden neu eingestellten Beschäftigten kommt und es deshalb an einem gültigen Bezugssystem fehlt (vgl. EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 96) , ist damit lediglich eine "Anpassung nach oben" nicht aus Gründen des Unionsrechts geboten (dazu EuGH 22. Juni 2011 - C-399/09 - [Landtová] Rn. 51 mwN, Slg. 2011, I-5573) .

    Der Gerichtshof der Europäischen Union überlässt es in gefestigter Rechtsprechung den nationalen Gerichten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten den rechtlichen Schutz, der sich für den Einzelnen aus dem Unionsrecht ergibt, zu gewährleisten und die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren (EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 94; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 77, Slg. 2005, I-9981) .

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    Diese durch den Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 8. September 2011 für § 27 Abschnitt A BAT erfolgte Klärung (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai], Slg. 2011, I-7965, S. 12; zu §§ 27, 28 BbesG aF 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 42 ff.; sh. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 16) , trifft für die insoweit inhaltsgleiche Regelung des § 26 Abs. 2 DRK-TV-O gleichermaßen zu.

    Als Rechtsfolge ist die Vergütungsordnung jedenfalls insoweit nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (zum inhaltsgleichen § 26 Abschnitt A BAT vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 19 mwN) .

    Es ist auch nicht erkennbar, dass der Beklagte ungeachtet der zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes rückwirkend eine dem Verbot der Altersdiskriminierung entsprechend betriebliche Regelung treffen will (vgl. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 24 ff. mwN) .

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    Diese Vergütungsstruktur stellte auch nach dem Ende der Tarifgebundenheit des DRK W die im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze dar (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 28, BAGE 126, 237; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 1 c aa der Gründe, BAGE 109, 369) .

    Deren weitere Anwendung kann der Kläger unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen beanspruchen (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 38, BAGE 126, 237) .

    Ob dem Kläger auf die geleistete Zahlung ein vertraglicher Anspruch zusteht oder der Beklagte diese - wie er meint - "nach freiem Ermessen" leisten konnte, ist für den Anspruch des Klägers ohne Bedeutung (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 38, BAGE 126, 237) .

  • EuGH, 24.09.2010 - C-298/10

    Mai - Verbindung

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    Diese durch den Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 8. September 2011 für § 27 Abschnitt A BAT erfolgte Klärung (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai], Slg. 2011, I-7965, S. 12; zu §§ 27, 28 BbesG aF 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 42 ff.; sh. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 16) , trifft für die insoweit inhaltsgleiche Regelung des § 26 Abs. 2 DRK-TV-O gleichermaßen zu.

    Zudem ist das berechtigte Vertrauen dieses Arbeitnehmerkreises auf die Wirksamkeit der Vergütungsordnung zu schützen, welches weder von dem DRK W noch von dem Beklagten nach Inkrafttreten des AGG am 1. August 2006 oder nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Hennigs und Mai (8. September 2011 - 2 C-297/10 und 2 C-298/10 - Slg. 2011, I-7965) mitbestimmungsgemäß geändert wurde.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    Diese durch den Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 8. September 2011 für § 27 Abschnitt A BAT erfolgte Klärung (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai], Slg. 2011, I-7965, S. 12; zu §§ 27, 28 BbesG aF 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 42 ff.; sh. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 16) , trifft für die insoweit inhaltsgleiche Regelung des § 26 Abs. 2 DRK-TV-O gleichermaßen zu.

    Zudem ist das berechtigte Vertrauen dieses Arbeitnehmerkreises auf die Wirksamkeit der Vergütungsordnung zu schützen, welches weder von dem DRK W noch von dem Beklagten nach Inkrafttreten des AGG am 1. August 2006 oder nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Hennigs und Mai (8. September 2011 - 2 C-297/10 und 2 C-298/10 - Slg. 2011, I-7965) mitbestimmungsgemäß geändert wurde.

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    BetrVG wegen des Wegfalls der Tarifgebundenheit nicht mehr greift, die betriebliche Lohngestaltung, insbesondere die Änderung der bisherigen Entlohnungsgrundsätze (ausf. BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 15 ff.) .

    Damit hat der DRK W - insoweit mitbestimmungsfrei - die Höhe des Entgelts nach Maßgabe der in der tariflichen Vergütungsordnung vorgesehenen Entgeltregelungen festgelegt (ebenso BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 31) .

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    Der Beklagte übersieht, dass der Kläger weder einen Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG noch eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG, sondern die Erfüllung einer Hauptleistungspflicht durch Zahlung einer höheren und diskriminierungsfreien Vergütung verlangt (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 57, BAGE 154, 118) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    Der Tenor des landesarbeitsgerichtlichen Urteils war aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit hinsichtlich des Zinsausspruchs unter I. 2. und 3. zu korrigieren (zur Befugnis des Revisionsgerichts sh. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 76) .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn.   15   mwN) .
  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15
    Ist es im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften nicht möglich, eine Kategorie bevorzugter Begünstigter zu benennen, fehlt es an einem solchen System (so zu §§ 27, 28 BBesG aF EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 95 f. mwN; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 47) .
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 44/12

    Betriebsvereinbarung - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08

    Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang -

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2015 - 5 Sa 229/14

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    Zudem ist das berechtigte Vertrauen dieses Arbeitnehmerkreises auf die Wirksamkeit der tarifvertraglichen Zuschlagsregelung zu schützen (vgl. BAG 25. April 2017 - 1 AZR 427/15 - Rn. 33; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 32, BAGE 154, 118; 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 32, BAGE 140, 1) .
  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (zuletzt BAG 25. April 2017 - 1 AZR 427/15 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt

    Mit den "Vergütungsgrundsätzen" des HTV idF des ÄTV sind diejenigen betrieblichen Entlohnungsgrundsätze iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beschrieben, die sich aus den Verteilungsrelationen der einzelnen Vergütungsgruppen und den diesen zugeordneten Tabellenwerten der einzelnen Vergütungsbestandteile ergeben (vgl. BAG 25. April 2017 - 1 AZR 427/15 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    Zudem ist das berechtigte Vertrauen dieses Arbeitnehmerkreises auf die Wirksamkeit der tarifvertraglichen Zuschlagsregelung zu schützen (vgl. BAG 25. April 2017 - 1 AZR 427/15 - Rn. 33; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 32, BAGE 154, 118; 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 32, BAGE 140, 1) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2021 - 5 Sa 331/20

    Anrechnung übertariflicher Zulagen - nicht tarifgebundener Arbeitnehmer -

    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 44; BAG, Urteil vom 25. April 2017 - 1 AZR 427/15 - Rn. 16, juris = NZA 2017, 1346; BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 13, juris = ZTR 2015, 599).
  • LAG Nürnberg, 23.11.2022 - 2 Sa 271/22

    Betriebliche Übung - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Jubiläumszuwendung

    Die von der Beklagten auf Grundlage der mitbestimmungswidrigen Entlohnungsgrundsätze gezahlten 1.000,- EUR brutto hat sich der Kläger richtigerweise anrechnen lassen (vgl. BAG 25.04.2017 - 1 AZR 427/15) und dementsprechend den noch offenen Betrag von 2.216,- EUR brutto eingeklagt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2023 - 2 Sa 88/21

    Tarifliche Eingruppierung - Zusage - Vergütung nach betrieblichen

    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (vgl. BAG 25. April 2017 - 1 AZR 427/15 - Rn. 16).
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