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   BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16   

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https://dejure.org/2017,48846
BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16 (https://dejure.org/2017,48846)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2017 - 1 AZR 433/16 (https://dejure.org/2017,48846)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 1 AZR 433/16 (https://dejure.org/2017,48846)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB
    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § 611a BGB, §§ 133, 157 BGB, §§ 131, 58 ff. BBergG, § 60 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BBergG, § 545 Abs. 1, § 546 ZPO, § 14 SGB IV

  • Wolters Kluwer

    Teilweise

  • rewis.io

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - und die Grubenwehrzulage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16
    Das ergibt die Auslegung des Gesamtsozialplans (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 11 f.; 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - Rn. 14 ff.) .

    Ein solches zu den bestehenden arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen hinzutretendes weiteres Vertragsverhältnis und daraus resultierende Zahlungen sind nicht vom Schutzzweck des staatlichen Anpassungsgeldes erfasst und damit auch nicht nach dem GSP 2003 bezuschussungsfähig (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 13 f.) .

    Letztere sieht für Übungen und Unterweisungen außerhalb der Schicht lediglich Pauschalen für grubenwehrbezogene Funktionen vor (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 18 f.) .

    Die Beklagte ist weder nach dem BBergG noch nach der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche - Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV) - gehalten, den ihr obliegenden Aufgaben des Grubenrettungsdienstes mit eigenen Arbeitnehmern im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse nachzukommen (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 20) .

    Diese hat auf das Rechtsverhältnis der Beklagten zu Personen, die sie mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Grubenrettungswehr auf Grundlage des Plans für das Grubenrettungswesen Herne betraut, keinen Einfluss (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 21) .

    Keiner der vorstehend genannten Gesichtspunkte verhält sich zu einer arbeitsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit eines Grubenwehrmitglieds (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 23) .

    Dies beruht allein auf einer sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Grubenwehrzulage iSd. § 14 SGB IV. Zur Gestaltung einer arbeitsvertraglichen Beziehung verhält sie sich nicht (sh. bereits BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 23) .

  • BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 544/12

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG Deutsche Steinkohle AG -Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16
    Das ergibt die Auslegung des Gesamtsozialplans (BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 382/15 - Rn. 11 f.; 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - Rn. 14 ff.) .

    Anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 15. Oktober 2013 (- 1 AZR 544/12 - Rn. 15) entschiedenen Fall befassen sich die typischen Willenserklärungen der Bestellungsurkunde, deren Erklärungswert der Senat bestimmen kann, nicht mit arbeitsvertraglichen Pflichten.

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16
    Das ist anerkannt für die Bestellung eines Sozialen Ansprechpartners der Innenverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 32) , eines Datenschutzbeauftragten (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327) , einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1) sowie eines Betriebsbeauftragten für Abfall (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .

    Ob eine solche Bestellung durch den Arbeitgeber und eine darauf bezogene Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer Einbindung der damit verbundenen Aufgabe in das arbeitsvertragliche Pflichtengefüge führt, ist durch Auslegung am Maßstab der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12 f., BAGE 135, 327) .

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 121/55

    Allgemeines Vertragsrecht - Einrede der Verjährung; Nötigung zum Abschluss d. KV

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16
    Damit ist der prozessuale Zustand wieder hergestellt, der vor deren Erhebung bestanden hat (BGH 29. November 1956 - III ZR 121/55 - zu 1 der Gründe, BGHZ 22, 267) .
  • LAG Hamm, 12.05.2016 - 11 Sa 520/15
    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Mai 2016 - 11 Sa 520/15 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16
    Das ist anerkannt für die Bestellung eines Sozialen Ansprechpartners der Innenverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 32) , eines Datenschutzbeauftragten (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327) , einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1) sowie eines Betriebsbeauftragten für Abfall (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16
    Das ist anerkannt für die Bestellung eines Sozialen Ansprechpartners der Innenverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 32) , eines Datenschutzbeauftragten (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327) , einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1) sowie eines Betriebsbeauftragten für Abfall (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16
    Das ist anerkannt für die Bestellung eines Sozialen Ansprechpartners der Innenverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 32) , eines Datenschutzbeauftragten (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327) , einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1) sowie eines Betriebsbeauftragten für Abfall (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16
    a) Bei den zur Begründung einer Mitgliedschaft in der Grubenwehr erforderlichen Willenserklärungen sowie deren Inhalten, die das Landesarbeitsgericht den Vorgaben des BBergG, den Regelungen des Plans für das Grubenrettungswesen sowie der VR 02/07 entnommen hat, handelt es sich um typische Willenserklärungen, die einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. BAG 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - zu III 1 der Gründe, BAGE 89, 31) .
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