Rechtsprechung
BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs
- openjur.de
Nachteilsausgleich; Einigungsstellenspruch; Versuch eines Interessenausgleichs
- Bundesarbeitsgericht
Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 113 Abs 3 BetrVG, § 111 S 1 BetrVG, § 76 Abs 3 BetrVG, § 76 Abs 5 BetrVG, § 112 Abs 3 BetrVG
Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Interessenausgleichsversuchs gemäß § 113 BetrVG
- Betriebs-Berater
Einigungsstellenspruch nach § 113 BetrVG
- rewis.io
Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs
- ra.de
- rewis.io
Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Interessenausgleichsversuchs gemäß § 113 BetrVG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Einigungsstellenspruch nach § 113 BetrVG
Verfahrensgang
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.07.2003 - 6 Ca 146/03
- LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 186/09
- BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
Papierfundstellen
- NZA 2012, 640
- BB 2011, 3060
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01
Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle
Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
Gegenstand eines solchen Einigungsstellenspruchs wäre eine Rechtsfrage, über die von der Einigungsstelle außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen (zB § 37 Abs. 6 und Abs. 7, § 38 Abs. 2, § 109 BetrVG) keine Entscheidung mit Bindungswirkung für die Betriebspartner getroffen werden könnte (vgl. für einen von der Einigungsstelle getroffenen Zwischenbeschluss: BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - Rn. 21, BAGE 116, 235; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c aa [2] der Gründe, BAGE 101, 203) . - BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden
Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
Gegenstand eines solchen Einigungsstellenspruchs wäre eine Rechtsfrage, über die von der Einigungsstelle außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen (zB § 37 Abs. 6 und Abs. 7, § 38 Abs. 2, § 109 BetrVG) keine Entscheidung mit Bindungswirkung für die Betriebspartner getroffen werden könnte (vgl. für einen von der Einigungsstelle getroffenen Zwischenbeschluss: BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - Rn. 21, BAGE 116, 235; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c aa [2] der Gründe, BAGE 101, 203) . - BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer …
Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 17, BAGE 118, 222) . - BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01
Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich
Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
Die Betriebsparteien haben in dem Einigungsstellenverfahren letztmals Gelegenheit, unter Mitwirkung eines unparteiischen Vorsitzenden Alternativen zur geplanten Betriebsänderung zu erörtern oder Modifikationen zu prüfen, die für die betroffenen Arbeitnehmer weniger nachteilige Folgen haben (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - zu I 1 d der Gründe, BAGE 99, 377) . - LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 186/09
Feststellung des Scheiterns der Verhandlungen für Interessenausgleich durch …
Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. November 2009 - 7 Sa 186/09 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung eines Betrages von 8.938,00 Euro brutto verurteilt hat.
- BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16
Massenentlassung - Konsultationsverfahren
Letzteres setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen durch einen förmlichen Beschluss feststellt (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 11 ff.) . - BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 9 mwN) . - LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 Sa 1347/15
Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an …
Der Versuch eines Interessenausgleichs unterbleibt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nur unzureichend über die beabsichtigte Betriebsänderung informiert oder sich nicht ausreichend mit dem Betriebsrat argumentativ auseinandersetzt (vgl. dazu BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10- Juris Rn. 15).Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht daher nicht, wenn der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats in dem Einigungsstellenverfahren erfüllt wird (BAG 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - Juris Rn. 11).
Eines förmlichen Beschlusses seitens der Einigungsstelle bedurfte es dazu nicht (BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - - EzA § 111 BetrVG 2001 Nr. 7).
- BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft - …
Da die letztgenannte Alternative keinen förmlichen Ausspruch durch die Einigungsstelle erfordert (vgl. BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 12 ff.) , ist sie dahin zu verstehen, dass es lediglich auf das Scheitern der Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs in einer Einigungsstelle ankommen soll. - LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 23 Sa 144/16
Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung
Der Versuch eines Interessenausgleichs unterbleibt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nur unzureichend über die beabsichtigte Betriebsänderung informiert oder sich nicht ausreichend mit dem Betriebsrat argumentativ auseinandersetzt (vgl. dazu BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10- Juris Rn. 15).Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht daher nicht, wenn der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats in dem Einigungsstellenverfahren erfüllt wird (BAG 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - Juris Rn. 11).
Eines förmlichen Beschlusses seitens der Einigungsstelle bedurfte es dazu nicht (BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - - EzA § 111 BetrVG 2001 Nr. 7).
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - 23 Sa 1767/15
Betriebsstilllegung - Rechtsmissbrauch - Anforderungen an …
Der Versuch eines Interessenausgleichs unterbleibt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nur unzureichend über die beabsichtigte Betriebsänderung informiert oder sich nicht ausreichend mit dem Betriebsrat argumentativ auseinandersetzt (vgl. dazu BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10- Juris Rn. 15).Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht daher nicht, wenn der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats in dem Einigungsstellenverfahren erfüllt wird (BAG 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - Juris Rn. 11).
Eines förmlichen Beschlusses seitens der Einigungsstelle bedurfte es dazu nicht (BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - - EzA § 111 BetrVG 2001 Nr. 7).
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 Sa 1553/15
Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an …
Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG v. 14.04.2015 1 AZR 795/13 - Juris Rn 12).Der Versuch eines Interessenausgleichs unterbleibt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nur unzureichend über die beabsichtigte Betriebsänderung informiert oder sich nicht ausreichend mit dem Betriebsrat argumentativ auseinandersetzt (vgl. dazu BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10- Juris Rn. 15).Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht daher nicht, wenn der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats in dem Einigungsstellenverfahren erfüllt wird (BAG 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - Juris Rn. 11).
Eines förmlichen Beschlusses seitens der Einigungsstelle bedurfte es dazu nicht (BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - - EzA § 111 BetrVG 2001 Nr. 7).Damit hat die Beklagte in ausreichender Weise versucht, einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat herbeizuführen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - 23 Sa 1653/15
Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an …
Der Versuch eines Interessenausgleichs unterbleibt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nur unzureichend über die beabsichtigte Betriebsänderung informiert oder sich nicht ausreichend mit dem Betriebsrat argumentativ auseinandersetzt (vgl. dazu BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10- Juris Rn. 15).Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht daher nicht, wenn der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats in dem Einigungsstellenverfahren erfüllt wird (BAG 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - Juris Rn. 11).
Eines förmlichen Beschlusses seitens der Einigungsstelle bedurfte es dazu nicht (BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - - EzA § 111 BetrVG 2001 Nr. 7).
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung, Konsultationsverfahren, …
Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht daher nicht, wenn der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats in dem Einigungsstellenverfahren erfüllt wird (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 11, EzA § 111 BetrVG 2001 Nr. 7).Eines förmlichen Beschlusses seitens der Einigungsstelle bedurfte es dazu nicht (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 12, EzA § 111 BetrVG 2001 Nr. 7).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 491/16
Massenentlassung - Konsultationsverfahren - beherrschendes Unternehmen
Letzteres setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen durch einen förmlichen Beschluss feststellt (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 11 ff.). - LAG Berlin-Brandenburg, 06.07.2016 - 4 Sa 72/16
Massenentlassung; ordnungsgemäße Konsultation des Betriebsrates
- LAG Nürnberg, 10.12.2014 - 2 Sa 379/14
Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren - Nachteilsausgleich - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16
Massenentlassung - Konsultationsverfahren - beherrschendes Unternehmen
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 29/16
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen Schließung des Betriebes
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 490/16
Massenentlassung - Konsultationsverfahren - beherrschendes Unternehmen
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1268/15
Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1270/15
Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 18 Sa 1428/15
Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung
- LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 10 Sa 59/14
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens …
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - 18 Sa 32/16
Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 18 Sa 1849/15
Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung
- BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz …
- BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15
Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung
- LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens …
- LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 22 Sa 61/14
Nachteilsausgleich - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1604/15
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1501/15
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats - …
- LAG Köln, 13.02.2012 - 5 Sa 303/11
Interessenausgleich mit Namensliste im Tendenzbetrieb
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 11 Sa 1711/15
Massenentlassungsanzeige; Konsultationsverfahren
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1500/15
Konsultationsverfahren zur Massenentlassung in einem beherrschten Unternehmen
- ArbG Solingen, 24.04.2012 - 1 Ca 1653/11
Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG wegen Entlassung …
- ArbG Solingen, 24.04.2012 - 1 Ca 1520/11
Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG bei Entlassung wegen …
- ArbG Solingen, 24.04.2012 - 1 Ca 1521/11
Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG bei Entlassung wegen …
- ArbG Solingen, 24.04.2012 - 1 Ca 1523/11
Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG bei Entlassung auf Grund …