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   BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10   

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https://dejure.org/2011,16502
BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 (https://dejure.org/2011,16502)
BAG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 (https://dejure.org/2011,16502)
BAG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 (https://dejure.org/2011,16502)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

  • openjur.de

    Nachteilsausgleich; Einigungsstellenspruch; Versuch eines Interessenausgleichs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 640
  • BB 2011, 3060
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
    Gegenstand eines solchen Einigungsstellenspruchs wäre eine Rechtsfrage, über die von der Einigungsstelle außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen (zB § 37 Abs. 6 und Abs. 7, § 38 Abs. 2, § 109 BetrVG) keine Entscheidung mit Bindungswirkung für die Betriebspartner getroffen werden könnte (vgl. für einen von der Einigungsstelle getroffenen Zwischenbeschluss: BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - Rn. 21, BAGE 116, 235; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c aa [2] der Gründe, BAGE 101, 203) .
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
    Gegenstand eines solchen Einigungsstellenspruchs wäre eine Rechtsfrage, über die von der Einigungsstelle außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen (zB § 37 Abs. 6 und Abs. 7, § 38 Abs. 2, § 109 BetrVG) keine Entscheidung mit Bindungswirkung für die Betriebspartner getroffen werden könnte (vgl. für einen von der Einigungsstelle getroffenen Zwischenbeschluss: BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - Rn. 21, BAGE 116, 235; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c aa [2] der Gründe, BAGE 101, 203) .
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 17, BAGE 118, 222) .
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
    Die Betriebsparteien haben in dem Einigungsstellenverfahren letztmals Gelegenheit, unter Mitwirkung eines unparteiischen Vorsitzenden Alternativen zur geplanten Betriebsänderung zu erörtern oder Modifikationen zu prüfen, die für die betroffenen Arbeitnehmer weniger nachteilige Folgen haben (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - zu I 1 d der Gründe, BAGE 99, 377) .
  • LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 186/09

    Feststellung des Scheiterns der Verhandlungen für Interessenausgleich durch

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. November 2009 - 7 Sa 186/09 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung eines Betrages von 8.938,00 Euro brutto verurteilt hat.
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Letzteres setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen durch einen förmlichen Beschluss feststellt (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 11 ff.) .
  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 9 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 Sa 1347/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

    Der Versuch eines Interessenausgleichs unterbleibt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nur unzureichend über die beabsichtigte Betriebsänderung informiert oder sich nicht ausreichend mit dem Betriebsrat argumentativ auseinandersetzt (vgl. dazu BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10- Juris Rn. 15).

    Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht daher nicht, wenn der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats in dem Einigungsstellenverfahren erfüllt wird (BAG 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - Juris Rn. 11).

    Eines förmlichen Beschlusses seitens der Einigungsstelle bedurfte es dazu nicht (BAG v. 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - - EzA § 111 BetrVG 2001 Nr. 7).

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