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   BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81   

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https://dejure.org/1982,18191
BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81 (https://dejure.org/1982,18191)
BAG, Entscheidung vom 03.08.1982 - 1 AZR 45/81 (https://dejure.org/1982,18191)
BAG, Entscheidung vom 03. August 1982 - 1 AZR 45/81 (https://dejure.org/1982,18191)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76

    Ausschlußklausel - Abfindungsansprüche - Entlassener Arbeitnehmer - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81
    Mit dem Ausscheiden werde der Anspruch fällig (Urteil vom 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - BAG 30, 347 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 68/70

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81
    Der hier vertretenen Ansicht steht die Entscheidung des Fünften Senats vom 3. Dezember 1970 (BAG 23, 110 = AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) nicht entgegen.
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81
    (Beschluß des Großen Senats vom 13. Dezember 1978, BAG 31, 176, 207 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972, zu IV A 3 der Gründe), ist so lange ohne Einfluß auf Bestand und Höhe des Anspruches, als nicht einer dieser Ansprüche erfüllt worden ist.
  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81
    3. Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß in -der Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig auch die Geltendmachung derjenigen Ansprüche liege, die vom Aus gang des Kündigungsschutzprozesses abhängig sind, führt nicht dazu, daß der Kläger den Abfindungsanspruch rechtzeitig gel tend gemacht hat (vgl. zuletzt Urteil des Fünften Senats vom 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAG 29, 152 = AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81

    Ausschlußfrist - Kündigung - Abfindung

    Auszug aus BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81
    Parallelsache zur Sache 1 AZR 77/81 .
  • LAG Düsseldorf, 11.10.2016 - 8 Sa 405/16

    Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei laufendem

    In einem solchen Fall haben es die Parteien in der Hand, Vereinbarungen zum Schicksal eines unter Umständen verfallenen Urlaubsabgeltungsanspruchs zu treffen (LAG Hamm, Urteil vom 11.10.2012 - 16 Sa 637/12, aaO; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2011 - 3 Sa 271/11, juris, Rdz. 33 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 03.08.1982 - 1 AZR 45/81; im selben Sinne ohne nähere Begründung LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.04.2012 - 6 Sa 441/10, juris; LAG Hamburg, Urteil vom 25.09.2013 - 3 Sa 41/13, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifvertragliche Ausschlussfrist - Fälligkeit -

    Der damit bezweckte Rechtsfriede könnte nicht erreicht werden, wenn für den Beginn der Ausschlussfrist auf die Kenntnis des Gläubigers vom Bestehen des Anspruchs abgestellt würde ( BAG 03. August 1982 - 1 AZR 45/81 - [juris], zu 2 der Gründe ).

    Auch wenn die Klägerin mit ihrer Kündigungsschutzklage in erster Linie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses begehrte, entband sie das nicht von der Notwendigkeit, ihren Urlaubsabgeltungsanspruch für den Fall geltend zu machen, dass ihre Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, zumal diese Möglichkeit in Anbetracht ihrer bereits seit dem 27. März 2006 ununterbrochen bestehenden Arbeitsunfähigkeit zumindest nahelag ( vgl. BAG 03. August 1982 - 1 AZR 45/81 - [juris], zu 2 der Gründe ).

    Auf eine Ausschlussklausel, die nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern - wie hier - auf die Fälligkeit des Anspruchs abstellt, kann dieser Rechtssatz nicht übertragen werden ( BAG 03. August 1982 - 1 AZR 45/81 - [juris], zu 2 der Gründe ).

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