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   BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 475/12   

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https://dejure.org/2013,42053
BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 475/12 (https://dejure.org/2013,42053)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 1 AZR 475/12 (https://dejure.org/2013,42053)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 1 AZR 475/12 (https://dejure.org/2013,42053)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertrag zugunsten Dritter - Einstandspflicht für Sozialplanleistungen

  • openjur.de

    Vertrag zugunsten Dritter; Einstandspflicht für Sozialplanleistungen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vertrag zugunsten Dritter - Einstandspflicht für Sozialplanleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 328 BGB
    Vertrag zugunsten Dritter - Einstandspflicht für Sozialplanleistungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aus Anlass des geplanten Verkaufs von Geschäftsanteilen geschlossenen "Absprache"

  • rewis.io

    Vertrag zugunsten Dritter - Einstandspflicht für Sozialplanleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 328
    Auslegung einer zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aus Anlass des geplanten Verkaufs von Geschäftsanteilen geschlossenen "Absprache"

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 328
    Auslegung einer zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aus Anlass des geplanten Verkaufs von Geschäftsanteilen geschlossenen "Absprache"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nichttypische Erklärungen in einem Vertrag zugunsten Dritter unterliegen nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.06.2005 - 7 AZR 363/04

    Befristung - Anschlussverbot - Verschmelzung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 475/12
    Für die revisionsrechtliche Überprüfung kommt es daher nicht darauf an, ob außer der vom Landesarbeitsgericht vorgenommenen Auslegung auch andere Auslegungsergebnisse denkbar wären (BAG 22. Juni 2005 - 7 AZR 363/04 - zu II 2 a bb der Gründe) .
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 475/12
    Soweit die Klägerinnen und Kläger erstmals in der Revision geltend machen, bei Nr. 5 VE 2008 handele es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, bei deren Auslegung die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB zu berücksichtigen sei, handelt es sich um neuen Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz nicht mehr berücksichtigungsfähig ist (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - Rn. 30) .
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07

    Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 475/12
    Hierzu gehören insbesondere die Entstehungsgeschichte und der Zweck der Vereinbarung sowie die bei Vertragsschluss bestehende Interessenlage (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 671/07 - Rn. 20) .
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 475/12
    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist lediglich, ob gesetzliche Auslegungsregeln iSd. §§ 133, 157 BGB, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen worden ist (BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 18) .
  • LAG Bremen, 31.01.2012 - 1 Sa 111/11

    Abfindungsanspruch aus dreiseitiger Vereinbarung - Vertrag zugunsten 3.

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 475/12
    Die Revisionen der Klägerinnen und Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 31. Januar 2012 - 1 Sa 111/11 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Damit kann jedoch die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen durch das Berufungsgericht nicht mit Erfolg angegriffen werden (vgl. BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 863/16 - Rn. 27, BAGE 161, 231; 12. November 2013 - 1 AZR 475/12 - Rn. 20) .
  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche

    Für die revisionsrechtliche Überprüfung kommt es daher nur darauf an, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung einer nichttypischen Erklärung rechtlich möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (vgl. ua. BAG 12. November 2013 - 1 AZR 475/12 - Rn. 15; 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 18; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 889/08 - Rn. 57 mwN; 22. Juni 2005 - 7 AZR 363/04 - zu II 2 a bb der Gründe) .
  • LAG München, 05.08.2015 - 11 Sa 366/15

    Versorgungsrecht; Verzicht; Anfechtung; AGB; unangemessene Benachteiligung;

    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsabschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (vgl. z.B. BAG Urteil v. 12.11.2013 - 1 AZR 475/12; Urteil v. 19.11.2008 - 10 AZR 671/07).

    Dieser Wille ist maßgeblich, selbst wenn man der Ansicht der Klagepartei folgen würde, dass in dem Angebot und der Annahme letztlich der Verzicht auf das Versorgungsrecht keinen Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG Urt. v. 12.11.2013 - 1 AZR 475/12).

  • LAG Hessen, 13.12.2017 - 6 Sa 463/17

    § 1 BetrAVG, § 16 BetrAVG, § 133 BGB, § 157 BGB

    Auch im Rahmen eines Vertrages zu Gunsten Dritter ist der wirkliche Wille zu erforschen (vgl. BAG vom 12. November 2013 - 1 AZR 475/12 -).
  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 437/15

    Entfallen des Anspruchs auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund Einigung über

    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsabschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (vgl. z.B. BAG Urteil v. 12.11.2013 - 1 AZR 475/12; Urteil v. 19.11.2008 - 10 AZR 671/07).
  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 436/15

    Entfallen des Anspruchs auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund Einigung über

    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsabschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (vgl. z.B. BAG Urteil v. 12.11.2013 - 1 AZR 475/12; Urteil v. 19.11.2008 - 10 AZR 671/07).
  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 446/15

    Keine beamtenähnliche Versorgung aufgrund Abänderung

    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsabschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (vgl. z.B. BAG Urteil v. 12.11.2013 - 1 AZR 475/12; Urteil v. 19.11.2008 - 10 AZR 671/07).
  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 431/15

    Einstellung der Direktzusagen für beamtenähnliche Versorgung in

    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsabschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (vgl. z.B. BAG Urteil v. 12.11.2013 - 1 AZR 475/12; Urteil v. 19.11.2008 - 10 AZR 671/07).
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