Rechtsprechung
BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 489/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Sozialplan - Gleichbehandlung
- openjur.de
Sozialplanabfindung; persönlicher Geltungsbereich; Gleichbehandlung
- Bundesarbeitsgericht
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 75 BetrVG, § 112 BetrVG
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 75 BetrVG, § 112 BetrVG
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Von einem geringerem Ausgleichsbedarf im Rahmen einer Sozialpalnabfindung kann ausgegangen werden im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigene Veranlassung durch den Arbeitnehmer; Ausgleichsbedarf im Rahmen einer Sozialplanabfindung von das ...
- rewis.io
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung
- ra.de
- rewis.io
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 112; BetrVG § 75
Sozialplan; Ausgleichsbedarf von das Arbeitsverhältnis auf eigene Veranlassung beendenden Arbeitnehmern; Gleichbehandlung mit durch den Arbeitgeber gekündigten Arbeitnehmern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 05.03.2008 - 4 Ca 2447/07
- LAG Hessen, 11.02.2009 - 6 Sa 1083/08
- BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 489/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 489/09
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 11, ZIP 2007, 1575) .Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .
- BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
Stichtagsregelung im Sozialplan
Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 489/09
Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dürfen die Betriebsparteien davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung genau absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, keinen oder nur einen geringeren Ausgleichsbedarf haben (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366 ) .
- BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 187/09
Sozialplan - Gleichbehandlung - Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen
Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 489/09
Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 187/09 - Rn. 15, EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 38) . - LAG Hessen, 11.02.2009 - 6 Sa 1083/08
Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet, …
Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 489/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Februar 2009 - 6 Sa 1083/08 - wird zurückgewiesen.