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   BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 507/69   

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BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 507/69 (https://dejure.org/1970,755)
BAG, Entscheidung vom 07.07.1970 - 1 AZR 507/69 (https://dejure.org/1970,755)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 (https://dejure.org/1970,755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung des Lehrlings - Allgemeine Haftungsgrundsätze - Gefahrgeneigte Tätigkeit - Verpflichtung des Lehrherrn - Betriebsrisiko - Mangelnde Erfahrung - Verfahrensrüge - Berichtigungsantrag - Zurückverweisung an Berufungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 282 § 611 Abs. 1; ZPO § 314 § 565

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 276 § 282 § 611 Abs. 1 ; ZPO § 314 § 565

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 1144
  • BB 1970, 1215
  • DB 1970, 1886
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65

    PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 507/69
    e) Hie im angefochtenen Urteil zutreffend angenommen ist, ist die Beklagte für das Vorliegen der Tatsachen beweispflichtig, aus denen sich ergiot, daß dem Klager eine irehr als geringe Schuld zur Last fällt (BAG 19, 66 L7o f J = MP Nr. 5 2U § 282 BGB, BAG AP Ni 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) Kommt das Landesaibej-tsgencht aufgrund der erneuten Vernandlung zu der Ansicht, daß die Beklagte diesen Beweis nicht erbracht hat, also eine nur geringe Schuld 12.
  • BAG, 29.06.1964 - 1 AZR 434/63

    Arbeitnehmerhaftung - Fahrlässigkeit

    Auszug aus BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 507/69
    079 Dieser im angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsauffassung 1st zuzustimmen Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 33 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers mit weiteren Nachweisen) An ihr ist festzuhalten 3 Wenn das Landesarbeitsgericht im Streitfall zu der Auffassung kommt dem Klager sei eine normale Schuld (leichte Fahrlässigkeit) zur Last zu legen, gleichwohl entfalle eine Haftung., so bestehen dagegen durchgreifende Bedenken.
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Das Haftungsprivileg des Arbeitnehmers und die Vorschrift des § 828 Abs. 2 BGB reichen aus, um den Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses Rechnung zu tragen und einen Auszubildenden ausreichend zu schützen (BAG 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 59 mit zustimmender Anm. Medicus = EzA BGB § 611 Gefahrengeneigte Arbeit Nr. 4; prinzipiell zustimmend auch Wohlgemuth BBiG 2. Aufl. § 9 Rn. 30, 31).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Das Berufungsgericht ist damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, nach der die Arbeit eines Kraftfahrers in der Regel gefahrgeneigt ist, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BAG Urteile vom 3. März 1960 - 2 AZR 377/58 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; vom 23. März 1983 - 7 AZR 391/79 - BAGE 42, 130 [BAG 23.03.1983 - 7 AZR 391/79] = AP Nr. 82 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und vom 21. Oktober 1983 - 7 AZR 488/80 - BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGR Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 67/14

    Schmerzensgeld und Schadensersatz im Berufsausbildungsverhältnis

    Zudem reichen das Haftungsprivileg des Arbeitnehmers und die Vorschrift des § 828 Abs. 3 BGB aus, um auch den Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses Rechnung zu tragen und Auszubildende ausreichend zu schützen (BAG 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - zu II 2 b ee der Gründe, BAGE 101, 107; 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 -) .
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Das Haftungsprivileg des Arbeitnehmers und die Vorschrift des § 828 Abs. 3 BGB reichen aus, um den Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses Rechnung zu tragen und einen Auszubildenden zu schützen (BAG 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 59 mit zustimmender Anm. Medicus = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 4; 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - BAGE 101, 107; Wohlgemuth/Lakies BBiG § 13 Rn. 31 will dagegen die Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses darüber hinaus berücksichtigen).

    Zwar ist der Ausbildende zur Einweisung und Beaufsichtigung des Auszubildenden verpflichtet (BAG 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 59 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 4; HWK/Hergenröder § 13 BBiG Rn. 13; Knopp/Kraegeloh BBiG 5. Aufl. § 13 Rn. 9).

    Auch sind verstärkte Kontrollen und Hinweise erforderlich, wenn ein unerfahrener Arbeitnehmer oder Auszubildender am Werke ist (BAG 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - aaO; 3. Februar 1970 - 1 AZR 188/69 - AP BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 53; Otto/Schwarze Die Haftung des Arbeitnehmers Rn. 266).

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Das Berufungsgericht ist damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, nach der die Arbeit eines Kraftfahrers in der Regel gefahrgeneigt ist, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BAG Urteile vom 3. März 1960 - 2 AZR 377/58 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/68 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; vom 23. März 1983 BAGE 42, 130 [BAG 23.03.1983 - 7 AZR 391/79] = AP Nr. 82 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und vom 21. Oktober 1983 BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Sie wurde auch von den zuständigen Fachsenaten des Bundesarbeitsgerichts in den rund 25 Jahren nach der Entscheidung des Großen Senats nicht gezogen (vgl. z. B. BAGE 7, 290 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Urteil vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 aaO; BAGE 23, 151 = AP Nr. 63 aaO).

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Der Arbeitgeber muß sich sein eigenes Verhalten entgegenhalten lassen, das dazu geführt hat, das Betriebsrisiko zu erhöhen (vgl. BAG Urteile vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 5 der Gründe, vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2 der Gründe, und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 4 b der Gründe); diese Grundsätze gelten auch bei entsprechender Anwendung des § 254 BGB gegenüber dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz.
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

    Dabei hat es berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 3. März 1960 - 2 AZR 377/58 -, 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - und 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 22, 42 und 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) die Tätigkeit eines Kraftfahrers in der Regel gefahrgeneigt ist.
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 487/80

    Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers

    Was die Rechtsprechung beispielsweise für die Tätigkeit des Kraftfahrers angenommen hat (vgl. z. B. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 -, 18. Dezember 1978 - 1 AZR 171/70 - AP Nr. 42, 59, 62 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), läßt sich auf die Aufgabenstellung einer Kinderkrankenschwester nicht ohne weiteres übertragen.
  • LAG Düsseldorf, 04.10.1990 - 5 Sa 377/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Freistellung - einfache Fahrlässigkeit

    Eine Tätigkeit ist dann "gefahrgeneigt", wenn ihre Ausübung eine gegenüber dem Normalfall erhöhte Wahrscheinlichkeit der Schadensverursachung mit sich bringt (vgl. etwa Urteil des BAG vom 07.07.1970 - 1 AZR 507/69 -, EZA Nr. 4 zu § 611 BGB Gefahrgeneigte Arbeit; Urteil des BAG vom 11.11.1976 - 3 AZR 226/75 -, EZA Nr. 13 aaO.; Urteil des LAG Berlin vom 27.11.1987 - 5 Sa 64 und 68/87 -, LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB Gefahrgeneigte Arbeit; LAG Frankfurt, Urteil vom 20.01.1988 - 10 Sa 289/85 -, LAGE Nr. 3 aaO.; vgl. zu Einzelfällen Riedmayer, BB 1979, 1518 ff.).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 590/82

    Haftung eines Arbeitnehmers für Schäden an Arbeitsmitteln - Voraussetzung des

    Das Berufungsgericht ist damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, nach der die Arbeit eines Kraftfahrers in der Regel gefahrgeneigt ist, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BAG Urteile vom 3. März 1960 - 2 AZR 377/58 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; vom 23. März 1983 - 7 AZR 391/79 - BAGE 42, 130 [BAG 23.03.1983 - 7 AZR 391/79] = AP Nr. 82 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und vom 21. Oktober 1983 - 7 AZR 488/80 - BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71

    Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände - Arbeitnehmer - Schadenszufügung

  • BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Beschädigung eines Lkw - Haftung des

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 332/82

    Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Ausübung gefahrgeneigter Arbeit

  • OLG Celle, 28.01.1993 - 5 U 2/92

    Grenzen der Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit

  • BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 420/86
  • BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 171/70

    Gefahrgeneigte Arbeit - Arbeitnehmerhaftung - Haftungsprivileg

  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 300/79
  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.1986 - 14 Sa 42/86

    Haftungsgrundsätze bei gefahrgeneigter Arbeit; Grobe Fahrlässigkeit

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