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   BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08   

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https://dejure.org/2009,5610
BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08 (https://dejure.org/2009,5610)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2009 - 1 AZR 511/08 (https://dejure.org/2009,5610)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2009 - 1 AZR 511/08 (https://dejure.org/2009,5610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 6; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Nachwirkung teilmitbestimmter Betriebsvereinbarung; Anrechnung einer Zulage auf das geänderte Tarifentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 475
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08
    Betriebsvereinbarungen mit teils erzwingbaren, teils freiwilligen Regelungen wirken grundsätzlich nur hinsichtlich der Gegenstände nach, die der zwingenden Mitbestimmung unterfallen (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - zu B II 5 der Gründe, BAGE 70, 356).
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08
    Vielmehr müssen die Betriebsparteien oder im Konfliktfall die Einigungsstelle das vom Arbeitgeber noch zur Verfügung gestellte Finanzvolumen als mitbestimmungsfreie Vorgabe zugrunde legen (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - zu I 3 c cc der Gründe mwN, BAGE 108, 299).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 82/06

    Mitbestimmung bei Wegfall betrieblicher Leistungsprämien

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08
    Dies betrifft die Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung, darunter insbesondere diejenigen nach § 87 Abs. 1 BetrVG (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 82/06 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 9), zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört.
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08
    bb) Will der Arbeitgeber seine finanziellen Leistungen nicht völlig zum Erlöschen bringen, sondern mit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung nur eine Verringerung des Volumens der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel und zugleich eine Veränderung des Verteilungsplans erreichen, wirkt die Betriebsvereinbarung nach (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 17 mwN, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 16).
  • LAG Hamm, 24.01.2008 - 11 Sa 1153/07
    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Januar 2008 - 11 Sa 1153/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08
    aa) Will ein Arbeitgeber mit der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung seine finanziellen Leistungen vollständig und ersatzlos einstellen, tritt keine Nachwirkung ein (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - zu II A 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 54).
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Dies betrifft die Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört (BAG 10. November 2009 - 1 AZR 511/08 - Rn. 12) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18

    Regelungsabrede - Nachwirkung

    Damit verhindert die Vorschrift nicht nur den Eintritt eines regelungslosen Zustands für bereits beschäftigte Arbeitnehmer, sondern sie bezweckt gleichzeitig die Wahrung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte (vgl. BAG 10. November 2009 - 1 AZR 511/08 - Rn. 14) , indem sie den Bestimmungen einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung nach deren Ablauf im gesamten Betrieb Weitergeltung verschafft.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

    Betriebsvereinbarungen mit teils erzwingbaren, teils freiwilligen Regelungen wirken grundsätzlich nur hinsichtlich der Gegenstände nach, die der zwingenden Mitbestimmung unterfallen (BAG 10. November 2009 - 1 AZR 511/08 - Rn. 12; BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 14).
  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 1332/10

    Einstellung freiwilliger Urlaubsgeldzahlung nach Kündigung teilmitbestimmter

    Voraussetzung für die Nachwirkung wäre ein Fall zwingender Mitbestimmung des Betriebsrats, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört (BAG vom 10.11.2009 - 1 AZR 511/08 - Randnummer 12 nach Juris).
  • LAG Hessen, 12.05.2011 - 9 TaBV 208/10

    Auslegung einer Anlage über die Mindestbesetzung im Schichtdienst zu einer

    Das Arbeitsgericht hat auch richtig erkannt, dass sich Betriebsvereinbarung und Anlage 2 als teilmitbestimmte Regelung sinnvoll in einen nachwirkenden (Betriebsvereinbarung) und einen nachwirkungslosen Teil (Anlage 2) aufspalten lassen (vgl. BAG Urteil vom 10. Nov. 2009 - 1 AZR 511/08 - NZA 2011, 475).
  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 42/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

    Voraussetzung für die Nachwirkung wäre ein Fall zwingender Mitbestimmung des Betriebsrats, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört (BAG vom 10.11.2009 - 1 AZR 511/08 - Randnummer 12 nach Juris).
  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 41/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

    Voraussetzung für die Nachwirkung wäre ein Fall zwingender Mitbestimmung des Betriebsrats, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört (BAG vom 10.11.2009 - 1 AZR 511/08 - Randnummer 12 nach Juris).
  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 39/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

    Voraussetzung für die Nachwirkung wäre ein Fall zwingender Mitbestimmung des Betriebsrats, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört (BAG vom 10.11.2009 - 1 AZR 511/08 - Randnummer 12 nach Juris).
  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 38/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

    Voraussetzung für die Nachwirkung wäre ein Fall zwingender Mitbestimmung des Betriebsrats, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört (BAG vom 10.11.2009 - 1 AZR 511/08 - Randnummer 12 nach Juris).
  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 37/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

    Voraussetzung für die Nachwirkung wäre ein Fall zwingender Mitbestimmung des Betriebsrats, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört (BAG vom 10.11.2009 - 1 AZR 511/08 - Randnummer 12 nach Juris).
  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 43/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung; Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

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