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   BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81   

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BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 (https://dejure.org/1983,199)
BAG, Entscheidung vom 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 (https://dejure.org/1983,199)
BAG, Entscheidung vom 02. August 1983 - 1 AZR 516/81 (https://dejure.org/1983,199)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 222
  • NJW 1984, 1781
  • ZIP 1984, 359
  • BB 1984, 274
  • DB 1983, 2776
  • JR 1984, 484
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Als Richtschnur dafür, wann erhebliche Teile der Belegschaft von der Maßnahme betroffen sind, hat der Senat die Zahlen- und Prozentangaben in § 17 Abs. 1 KSchG über die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, jedoch ohne den dort festgelegten Zeitraum, herangezogen (BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 1 AZR 843/76 -, AP Nr. 5 und 6 zu § 111 BetrVG 1972).

    Der Senat hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 22. Mai 1979 die Heranziehung dieser Vorschrift als Richtschnur für die Erheblichkeit eines Personalabbaus damit begründet, daß die gleichen Zahlen- und Prozentangaben auch schon nach § 66 Abs. 2 BetrVG 1952 maßgebend für die dort normierte Unterrichtungs- und Beratungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat bei sogenannten Masseneinstellungen und Massenentlassungen gewesen sei, wodurch sich zeige, daß nach Auffassung des Gesetzgebers Entlassungen in der Größenordnung des § 17 Abs. 1 KSchG a.F. nicht nur für den Arbeitsmarkt, sondern auch für den einzelnen Betrieb erhebliche Bedeutung hätten (BAG 32, 14, 25, 26 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe).

    a) Der Senat hat zwar in seiner grundlegenden Entscheidung vom 22. Mai 1979 (BAG 32, 14, 26/27 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972) die Betriebseinschränkung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG definiert als eine erhebliche, ungewöhnliche und nicht nur vorübergehende Herabsetzung der Leistungsfähigkeit des Betriebs, gleichgültig, ob die Verminderung der Leistungsfähigkeit durch Außerbetriebsetzung von Betriebsanlagen oder durch Personalreduzierung erfolgt.

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe).

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    In seinem Beschluß vom 22. Januar 1980 (BAG 32, 339, 348/349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972) hat der Senat sodann in Weiterentwicklung der Maßstäbe des § 17 Abs. 1 KSchG a.F. für den Bereich der Betriebsänderungen entschieden, daß ein Personalabbau von 5 % der Belegschaft auch für Betriebe mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern die untere Grenze sei, bei der noch von einer erheblichen Personalreduzierung gesprochen werden könne.

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe).

  • BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Als Richtschnur dafür, wann erhebliche Teile der Belegschaft von der Maßnahme betroffen sind, hat der Senat die Zahlen- und Prozentangaben in § 17 Abs. 1 KSchG über die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, jedoch ohne den dort festgelegten Zeitraum, herangezogen (BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 1 AZR 843/76 -, AP Nr. 5 und 6 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81

    Betriebsanlage

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe).
  • BAG, 04.12.1979 - 1 AZR 843/76

    Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Als Richtschnur dafür, wann erhebliche Teile der Belegschaft von der Maßnahme betroffen sind, hat der Senat die Zahlen- und Prozentangaben in § 17 Abs. 1 KSchG über die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, jedoch ohne den dort festgelegten Zeitraum, herangezogen (BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 1 AZR 843/76 -, AP Nr. 5 und 6 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe).
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Hat der Arbeitgeber ihm bekannte Kündigungsgründe dem Betriebsrat vor der Abgabe der Kündigungserklärung nicht mitgeteilt, so kann er diese Gründe im Kündigungsschutzprozeß selbst dann nicht nachschieben, wenn der Betriebsrat der Kündigung aufgrund der ihm mitgeteilten Gründe zugestimmt hat; der Arbeitgeber kann den Betriebsrat wegen der nachzuschiebenden Gründe auch nicht nachträglich wirksam beteiligen (BAG 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.12.1973 - 2 AZR 10/73

    Entlassung - Begriff - Definition - Kündigung - Kündigung durch Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Ob auch solche Arbeitnehmer, die aus betriebsbedingten Gründen auf Veranlassung des Arbeitgebers entweder selbst kündigen oder ohne Kündigung einvernehmlich aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bei der Erheblichkeitsprüfung im Rahmen des § 111 BetrVG mitzuzählen sind, was für die Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG angenommen wird (vgl. hierzu BAG 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969), bedarf keiner Entscheidung; denn ein derartiger Fall liegt hier nicht vor.
  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

    Damit fehlt es an einer Kausalität zwischen der Betriebsänderung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so dass er bei der Prüfung, ob ein wesentlicher Teil der Belegschaft von der Stilllegungsentscheidung betroffen ist, nicht mitzuzählen ist (vgl. BAG 2. August 1983 - 1 AZR 516/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 43, 222; Fitting § 111 Rn. 80) .
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Für Großbetriebe wird diese Staffel eingeschränkt - dort ist eine Betriebseinschränkung iSd. § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 % der Gesamtbelegschaft gegeben (BAG 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 27; 2. August 1983 - 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222; ErfK-Hanau/Kania 3. Aufl. § 111 BetrVG Rn. 8).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Er hat daran in späteren Entscheidungen festgehalten und zuletzt in seiner Entscheidung vom 2. August 1983 (BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972) ausgesprochen, bei der Frage, ob ein Personalabbau so erheblich ist, daß er eine Betriebseinschränkung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG darstelle, könne auf die Zahlen- und Prozentangaben des § 17 Abs. 1 KSchG n.F. als Richtschnur abgestellt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß von dem Personalabbau mindestens 5 % der Belegschaft des Betriebes betroffen sein müßten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 7 TaBV 1215/17

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle - Auslaufenlassen befristeter

    2.2.2.3.1 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222-232; vom 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - BB 2006, 2084 - 2088), dass eine Betriebsänderung auch in einem bloßen Personalabbau liegen kann.

    Diejenigen Arbeitnehmer, die aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen entlassen werden oder deren Arbeitsverhältnis infolge Fristablaufs endet, bleiben nach ganz herrschender Meinung außer Betracht (BAG 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg 07.11.2006 - 1 TaBV 1310/16 juris; LAG Hamm 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09; LAG Hessen 01.02.2001 - 3 Sa 565/00 - ZInsO 2001, 677; LAG Baden-Württemberg 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04 - NZA-RR 2005, 195; Fitting § 111 Rz. 80; ErfK/Kania § 111 Rz. 9; Richardi/Annuß § 111 Rn. 78; GK/Oetker § 111 Rn. 78; a.A: DKKW/Däubler, § 111 Rn. 57; Matthes/MünchArbR, 3. Aufl., § 360 Rn. 35 nur bezogen auf § 111 BetrVG).

    Der Verlust des Arbeitsplatzes eines befristet eingestellten Mitarbeiters ist kein durch die unternehmerische Betriebsplanung bedingter Nachteil (BAG 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 - Rz. 26; LAG Hamm 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09) .

    Abgesehen davon, dass das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung vom 02.08.1983 (1 AZR 516/81 - BAGE 43, Seite 222 - 232) die befristeten Arbeitsverträge bei der Betrachtung der maßgeblichen Zahlen außerachtgelassen hat, damit bereits eine höchstrichterliche Klärung der Streitfrage, vorliegt, wird die Einbeziehung dieser Arbeitsverträge in die Zahlen nach § 111 bzw. § 112a BetrVG umfassend abgelehnt.

  • BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau

    a) Eine Betriebseinschränkung kann nach ständiger Senatsrechtsprechung auch durch bloßen Personalabbau erfolgen (vgl. nur Urteil vom 2. August 1983 - 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972; Urteil vom 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP Nr. 34 zu § 111 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04

    Betriebsänderung - Interessenausgleich - Produktionsstandort - Einigungsstelle

    Arbeitnehmer, die aufgrund des Auslaufens eines befristeten Arbeitsverhältnisses ausscheiden, spielen jedoch bei der Beurteilung, ob mehr als 5 % der Belegschaft von einem Personalabbau betroffen sind, keine Rolle (BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 12; GK-Fabricius/Oetker, a.a.O., Rz. 78; Fitting, a.a.O., § 11 Rz. 80; a.A. Däubler, a.a.O., § 111 Rz. 57).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

    Als Betriebsänderung gilt über diese gesetzliche Regelung hinaus auch ein Personalabbau aus betrieblichen Gründen ohne Verringerung der sächlichen Betriebsmittel in der Größenordnung der Zahlen - und Prozentangaben des § 17 Abs. 1 KSchG , aber mindestens 5% der Belegschaft des Betriebes (BAG v. 02.08.1983 - 1 AZR 516/81, NJW 1984, 1781 = SAE 1984, 148 [Gitter] = ZIP 1984, 359), und zwar ohne Beschränkung auf den Dreißig-Tage-Zeitraum (BAG v. 07.08.1990 - 1 AZR 445/89, NZA 1991, 113 = ZIP 1990, 1426 ).

    Hier übersieht die Klägerin zum einen, daß der Katalog des § 111 Satz 2 BetrVG nicht abschließend ist, sondern als Betriebsänderung über diese gesetzliche Regelung hinaus auch ein Personalabbau aus betrieblichen Gründen ohne Verringerung der sächlichen Betriebsmittel in der Größenordnung der Zahlen- und Prozentangaben des § 17 Abs. 1 KSchG gilt (BAG v. 02.08.1983 - 1 AZR 516/81, aaO.; BAG v. 07.08.1990 - 1 AZR 445/89, aaO.).

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

    Damit waren mehr als ein Anteil von 10% der Gesamtbelegschaft gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSchG erfaßt (BAG v. 02.08.1983 - 1 AZR 516/81, AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972 [Fabricius/Pottmeyer] = NJW 1984, 1781 = SAE 1984, 148 [Gitter] = ZIP 1984, 359).
  • LAG Berlin, 09.12.2005 - 8 Sa 1442/05

    Interessenausgleich wegen Betriebseinschränkung

    Für G.betriebe wird diese Staffel nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich das Berufungsgericht anschließt, eingeschränkt - dort ist eine Betriebseinschränkung im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 % der Gesamtbelegschaft gegeben (vgl. BAG, Urteile vom 22.01.2004, a.a.O.; vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - AP Nr. 34 zu § 111 BetrVG 1972; vom 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222).

    Das Bundesarbeitsgericht hat dabei eine Betriebseinschränkung im Sinne von § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG definiert als eine erhebliche, ungewöhnliche und nicht nur vorübergehende Herabsetzung der Leistungsfähigkeit des Betriebes, gleichgültig, ob die Verminderung der Leistungsfähigkeit durch Außerbetriebsetzung von Betriebsanlagen oder durch Personalreduzierung erfolgt (BAG, Urt. vom 02.08.1983, a.a.O.).

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87

    Wirksamkeit des von einer Einigungsstelle aufgestellten Sozialplans - Auflösung

    Er hat für die Frage, wann ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen ist, auf die Relation der betroffenen Arbeitnehmer zur Gesamtbelegschaft abgestellt, von denen § 17 Abs. 1 KSchG die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anzeige von Entlassungen abhängig macht, jedoch mit der Maßgabe, daß jeweils mindestens 5 % der Belegschaft des Betriebes betroffen sein müssen (Urteil vom 2. August 1983, BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86

    Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 11 TaBV 11/04

    Sozialplan bei Betriebseinschränkung durch Personalabbau

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.1983 - 5 (2) Sa 627/82

    Kurzarbeit zur Vermeidung von Entlassungen; Wirksamkeit einer Kündigung und

  • LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06

    Gegenstandswert; Streitwert; Betriebsänderung; Personalabbau; Zuständigkeit;

  • ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07

    Altersgruppen bei Sozialauswahl

  • LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 205/05

    betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste,

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87

    Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung -

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 345/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBVGa 9/08

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Unterlassung von Kündigungen;

  • LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von

  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89

    Zuwendung für Angestellte im öffentlichen Dienst.

  • LAG Hamm, 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung

  • LAG Hamm, 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung; unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf

  • LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08

    Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen;

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 696/98

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

  • BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86

    Aufhebungsvertrag mit ausländischem Arbeitnehmer - Zahlung einer Abfindung bei

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2009 - 4 Sa 41/08

    Schwellenwert für eine Betriebsänderung - wesentlicher Personalabbau in einem

  • LAG Düsseldorf, 25.02.1998 - 17 (4) Sa 1788/97

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste der

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98

    Abspruch eines als Betriebsratsmitglied tätigen Werkzeugschleifers auf

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 695/98

    Betriebsänderung durch Personalabbau in verschiedenen Betriebsteilen - Anspruch

  • LAG Hamm, 17.10.1996 - 4 Sa 1516/95

    Regelungsabrede: Begriff - Voraussetzungen - Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 694/98

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

  • LAG Bremen, 16.06.1995 - 4 Sa 274/93

    Fristgemäße Kündigung; Fluglehrer; Deutsche Lufthansa AG; Tarifauslegung;

  • ArbG Essen, 06.05.1997 - 2 Ca 32/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Kündigung wegen

  • LAG Hessen, 26.11.1999 - 2 Sa 1177/99

    Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • LAG Hamm, 30.07.1997 - 18 Sa 429/97

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Voraussetzungen eines Anspruchs

  • LAG Hamm, 23.04.1998 - 12 Sa 64/98

    Funktion und Rechtmäßigkeit der Sozialauswahl; Betriebseinschränkung durch

  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 14 TaBV 1/89

    Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Beachtung verschiedener Beteiligungs- und

  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 30/83
  • ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 828/07

    Altersgruppen bei Sozialauswahl

  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 72/82
  • ArbG Nürnberg, 09.05.2001 - 15 BV 37/01

    Einsetzung einer Einigungsstelle mit der Regelungsthematik Interessenausgleich

  • ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19

    Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge

  • LAG Nürnberg, 09.05.2001 - 15 BV 37/01

    Einsetzung einer Einigungsstelle; Verhandlung über Interessenausgleich bei

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