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   BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15   

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https://dejure.org/2017,24833
BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15 (https://dejure.org/2017,24833)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2017 - 1 AZR 546/15 (https://dejure.org/2017,24833)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 (https://dejure.org/2017,24833)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung wegen unterbliebenen Versuchs eines Interessenausgleichs; Abgrenzung der Zuständigkeit von örtlichem und Konzernbetriebsrat für die Verhandlungen über einen ...

  • bag-urteil.com

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • Betriebs-Berater

    Unterrichtungs- und Beratungspflicht über eine betriebsbezogene Betriebsänderung

  • rewis.io

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachteilsausgleich; Betriebsstilllegung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung

  • datenbank.nwb.de

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Nachteilsausgleich bei einer Betriebsstilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsstilllegung - ohne Nachteilsausgleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alternative Urteilsgründe - und die Rechtsmittelbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachteilsausgleich - und die Unzuständigkeit des Konzernbetriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätet - und doch berücksichtigt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterrichtungs- und Beratungspflicht über betriebsbezogene Betriebsänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2221
  • NZA 2017, 1618
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    Im Übrigen macht die Klägerin zwar einen auf § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG gestützten, nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründeten Anspruch auf Nachteilsausgleich als sog. Neumasseverbindlichkeit geltend, der regelmäßig im Wege einer Leistungsklage verfolgt werden kann (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 9, BAGE 118, 222) .

    Zwar verweist die Revision zutreffend darauf, dass dies ggf. dann anders zu sehen ist, wenn ein Arbeitgeber etwa durch die Veräußerung von Betriebsmitteln bereits mit der Auflösung der betrieblichen Organisation beginnt (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 20, BAGE 118, 222) .

    Sie sind widerruflich erfolgt, was regelmäßig keine Durchführung der Betriebsstilllegung darstellt (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 21 mwN, BAGE 118, 222) .

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    Dazu müssen Art und Umfang der Betriebsänderung bekannt sein (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - zu I 1 b der Gründe mwN, BAGE 99, 377) .

    Es endet nach § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG mit der Anrufung der Einigungsstelle, falls die Betriebsparteien keine Einigung über den Interessenausgleich erzielen können (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - zu I 1 a der Gründe mwN, aaO) .

    Bis zur konkreten Umsetzung einer Planung sind die hierfür Verantwortlichen regelmäßig weder aus Rechtsgründen noch faktisch gehindert, den sich aus den Verhandlungen über den Interessenausgleich ergebenden Alternativen nachzugehen (vgl. BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - zu I 1 c der Gründe mwN, BAGE 99, 377) .

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er die bestehenden Arbeitsverhältnisse zum Zwecke der Betriebsstilllegung kündigt (BAG 14. April 2015 - 1 AZR 794/13 - Rn. 22 mwN) .

    Für eine generelle (gegenseitige) Zurechnung von Maßnahmen konzernzugehöriger Unternehmen im Rahmen der §§ 111 ff. BetrVG fehlt es an einer rechtlichen Grundlage (vgl. BAG 14. April 2015 - 1 AZR 794/13 - Rn. 16) .

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    Das setzt aber voraus, dass in der fristgerechten Revisionsbegründung zumindest eine ordnungsgemäße Sach- oder Verfahrensrüge erhoben war (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 109, 145) .

    Weiter ist nicht dargelegt, zu welchem Beweisthema eine an sich gebotene Beweisaufnahme rechtsfehlerhaft unterlassen worden sein soll und welches Ergebnis diese voraussichtlich gehabt hätte (vgl. zu den Anforderungen BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145) .

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    Ungeachtet der Zulässigkeit eines solcherart verfassten rechtlichen Vorbehalts (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 19, BAGE 146, 333) ist jedenfalls diese Bedingung nicht eingetreten.
  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08

    Betriebsübergang - Callcenter

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    Ungeachtet dessen wird die betriebliche Organisation eines Callcenters weniger durch sächliche Betriebsmittel als durch dessen Mitarbeiter sowie deren Kenntnisse in der Kundenbetreuung geprägt (vgl. dazu auch BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 -) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    In diesen Fällen ist das Bestehen der Forderung des Neumassegläubigers, jedenfalls wenn eine auf sie entfallende Quote noch nicht feststeht, gerichtlich nur noch festzustellen (zuletzt BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    Eine widerrufliche Freistellung führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 15 ff. mwN, BAGE 131, 30) .
  • BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    Diese Aufgabe weist § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf das einzelne Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 774/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Widerrufsvorbehalt in Allgemeinen

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15
    Die Revisionsbegründung muss den angenommenen Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts dabei in einer Weise aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs erkennbar sind (vgl. BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 10) .
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZR 95/13

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer GmbH an ihre "Hausbank": Beurteilung der

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11

    Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer

  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete -

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 10 Sa 59/14

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    a) Gemäß § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach § 111 BetrVG durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden (vgl. zuletzt BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 28) .

    Sie lässt den Bestand des Arbeitsverhältnisses unberührt und ist nicht gleichzusetzen mit dem Ausspruch von Kündigungen (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 42 mwN) .

  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Der Senat hat bereits in den parallelen Revisionsverfahren entschieden, dass in dem vorliegenden Insolvenz- und Betriebsstilllegungsfall die Voraussetzungen des § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG nicht erfüllt sind (vgl. die Leitentscheidung BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 -) .

    Es endet nach § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG mit der Anrufung der Einigungsstelle, falls die Betriebsparteien keine Einigung über den Interessenausgleich erzielen können (BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 28 mwN) .

    (2) Vorliegend ist von einer ausschließlich betriebsbezogenen Betriebsänderung und damit der Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats für die Informations- und Beratungspflicht des Unternehmers nach § 111 Satz 1 BetrVG auszugehen (BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 30 bis 36) .

    Ungeachtet dessen - und das hat der Senat bereits in seiner Leitentscheidung in den Parallelsachen für ausschlaggebend gehalten - wird die betriebliche Organisation eines Callcenters weniger durch sächliche Betriebsmittel als vielmehr durch dessen Mitarbeiter sowie deren Kenntnisse in der Kundenbetreuung geprägt (BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 40) .

    zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten noch aus den widerruflichen Freistellungen der Arbeitnehmer herleiten (dazu BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 41 f.) .

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Das Nachschieben einer Verfahrensrüge oder deren Begründung ist nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist ausgeschlossen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 13 mwN) .
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Rechtsprechung
   BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,33823
BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15 (A) (https://dejure.org/2017,33823)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2017 - 1 AZR 546/15 (A) (https://dejure.org/2017,33823)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2017 - 1 AZR 546/15 (A) (https://dejure.org/2017,33823)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 S 1 Nr 1 ZPO
    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

  • IWW

    § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 11a Abs. 1 ArbGG, § 116 Satz 1 Nr. 1, § 114 ZPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 270 ff. InsO, § 270 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 240 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Eigenverwaltung in der Insolvenz; Eigenverwaltender Insolvenzschuldner als Partei kraft Amtes im Prozesskostenhilfeverfahren

  • bag-urteil.com

    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eigenverwaltender Schuldner; Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Eigenverwaltung in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de

    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

  • ZIP-online.de

    PKH für den eigenverwaltenden Insolvenzschuldner als Partei kraft Amtes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenverwaltender Schuldner - und die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhifle - trotz des zwischenzeitlich beendeten Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2027
  • NZA 2017, 1415
  • NZI 2018, 47
  • Rpfleger 2018, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Dementsprechend wird - ohne Wechsel in der Prozessführungsbefugnis - durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein anhängiger, die Insolvenzmasse betreffender Rechtsstreit nach § 240 ZPO unterbrochen (BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 -) .

    Zudem kann eine Abstimmung mit dem Sachwalter erforderlich werden (BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 - Rn. 42 mwN) .

  • LAG Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 10 TaBV 3/14

    Prozesskostenhilfe - Eigenverwaltung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ua. ausgeführt, bei einer Eigenverwaltung in der Insolvenz komme die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht infrage (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 3. Juli 2014 - 10 TaBV 3/14 -) und hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.

    (c) Auch § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO ist - wie im Regelinsolvenzverfahren - anzuwenden (Eckardt EWiR 2014, 571; Weber ZInsO 2014, 2151; Wolff jurisPR-InsR 7/2015 Anm. 3) .

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16

    Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter von

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Abzugrenzen ist die Partei kraft Amtes vom Vertreter eines anderen, dessen Aufgabe ausschließlich in der Wahrung der Interessen einer bestimmten oder doch bedingt bestimmten Person oder Personenmehrheit besteht (BGH 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 03.08.2011 - 3 AZB 8/11

    Anwaltsbeiordnung - Prozesskostenhilfe - vorläufige Insolvenzverwaltung

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Im Hinblick auf den Insolvenzverwalter bezweckt § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die Prozessführung zwecks Anreicherung der Insolvenzmasse zu erleichtern (vgl. unter Hinweis auf die Gesetzeshistorie BAG 3. August 2011 - 3 AZB 8/11 - Rn. 29) .
  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 7 U 197/11

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Streithelfer in einem

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Das gilt sowohl für Aktiv- (vgl. BGH 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08 -) als auch für Passivprozesse (vgl. OLG Stuttgart 15. Februar 2012 - 7 U 197/11 -) .
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Es soll vermieden werden, dass Masseprozesse nur aus dem Grunde nicht geführt werden können, weil zahlungsfähige Gläubiger angesichts der geringen Quote, die sie zu erwarten haben, das Prozessrisiko nicht übernehmen wollen, oder dass Geschäftspartner des Insolvenzschuldners sich rechtswidrige Vorteile in der Erwartung verschaffen, dem Insolvenzverwalter werde es nicht gelingen, die Mittel zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands aufzubringen (BGH 27. September 1990 - IX ZR 250/89 - zu II 2 der Gründe) .
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Das gilt sowohl für Aktiv- (vgl. BGH 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08 -) als auch für Passivprozesse (vgl. OLG Stuttgart 15. Februar 2012 - 7 U 197/11 -) .
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Im Übrigen erlangt ein die Prozesskostenhilfe versagender Beschluss auch im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft (ausf. BGH 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Erst die Eigenverwaltung im eröffneten Insolvenzverfahren bewirkt die Unterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 AZR 546/15 (A) - Rn. 12; 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 16, BAGE 151, 302; BGH 7. Dezember 2006 - V ZB 93/06 - Rn. 6) .
  • BGH, 03.12.2019 - II ZR 457/18

    Keine Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 S. 1 HGB auf Veräußerungen eines

    Eine Bevorzugung einzelner Insolvenzgläubiger widerspricht dem Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger, der auch im Eigenverwaltungsverfahren Geltung beansprucht (BAG, ZIP 2017, 2027 Rn. 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. August 2015 - 23 U 17/15, juris Rn. 29; Pape in Kübler/Prütting/Bork,InsO, Stand: April 2012, § 270 Rn. 192; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 15. Aufl., § 270 Rn. 12).

    Die Geschäftsleiter des eigenverwaltenden Schuldners müssen ihr Handeln mithin an den Insolvenzzwecken und den Interessen der Gläubigergesamtheit ausrichten und eigene Interessen hintanstellen (BAG, ZIP 2017, 2027 Rn. 12; Jaeger/Meller-Hannich, InsO, § 270 Rn. 23).

    Insoweit kann dahinstehen, ob der eigenverwaltende Schuldner seine ursprüngliche privatautonome Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis behält, nunmehr aber insolvenzrechtlichen Pflichtenbindungen unterliegt (BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290 Rn. 17, 20; Huhn, Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren, 2003, Rn. 603), oder die ursprüngliche Befugnis erlischt und dem Schuldner vom Insolvenzgericht eine insolvenzspezifische Verfügungsbefugnis neu zugewiesen wird (BAG, ZIP 2017, 2027 Rn. 11).

    In der Eigenverwaltung hat der eigenverwaltende Schuldner demgegenüber wie der Insolvenzverwalter den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung zu wahren (BAG, ZIP 2017, 2027 Rn. 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. August 2015 - 23 U 17/15, juris Rn. 29; Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: April 2012, § 270 Rn. 192; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 15. Aufl., § 270 Rn. 12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 365/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

    Soweit in der Klageschrift mitgeteilt wurde, dass zum 01. Januar 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei, lässt sich hieraus kein Hinweis auf den Beklagten zu 3) als Partei entnehmen, da das Insolvenzverfahren ab diesem Zeitpunkt zunächst in vorläufiger Eigenverwaltung unter Sachwalteraufsicht geführt worden ist und damit eine Änderung der Prozessführungsbefugnis nicht verbunden war (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 AZR 546/15 (A) - Rn. 12, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

    Soweit in der Klageschrift mitgeteilt wurde, dass zum 01. Januar 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei, lässt sich hieraus kein Hinweis auf den Beklagten zu 3) als Partei entnehmen, da das Insolvenzverfahren ab diesem Zeitpunkt zunächst in vorläufiger Eigenverwaltung unter Sachwalteraufsicht geführt worden ist und damit eine Änderung der Prozessführungsbefugnis nicht verbunden war (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 AZR 546/15 (A) - Rn. 12, zitiert nach juris).
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